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Vodafone: Über 3 Millionen Kabelkunden weniger

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. Februar 2025.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... es gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und ist danach mit eine Frist von einem Monat gekündigt werden. Vertragsbeginn ist der Abschluss des Mietvertrages. Die meisten Bewohner wohnen hier schon mehr als 24 Monate und haben so die Möglichkeit die Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag jederzeit mit einer Frist von 1 Monat kündigen. Nach Laufzeitende kommt dann zeitnah ein Techniker des NE4-Netzbetreibers, der den entsprechenden Kabelanschluss im Verteilerkasten im Keller deaktviert.
    ... in vielen Fällen ist NetCologne Eigentümer der Hausverteilanlage, was so auch mit dem Eigentümer des Wohnobjektes vertraglich vereinbart wird. Dabei hat NetCologne auch Zugang in die Keller, wo der Kabelverteiler ist.
     
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  2. zwenn

    zwenn Gold Member

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  3. Discone

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  4. Gorcon

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    Von daher glaube ich auch nicht an die 3Mill weggefallenen Vodafone Kunden.
     
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  5. DJHarty

    DJHarty Junior Member

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    Bei mir ist der KabelTV Anschluss im Vodafone Internetvertrag inklusive. Die 12,99€ werden wieder abgezogen.
     
  6. joegillis

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    Maßgeblich ist hier der Begriff der "abgeschlossenen Wohneinheit".
    Bedeutet beispielsweise: Wenn hinter der Wohnungseingangstür sich zwei Zimmer, Küche und Bad befindet, dann ist es eine abgeschlossene Wohneinheit. Da ist es völlig egal, ob ein Zimmer untervermietet wird, bzw. die Wohnung als zweier-WG genutzt wird. Hierfür ist nur einmal der Rundfunkbeitrag und nur einmal ein Kabelanschluss zu bezahlen. Übrigens: Zu GEZ-Zeiten war das nicht so, da hätte jeder was abdrücken müssen.
     
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  7. besserwisser

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    Es hat sich doch nur der Weg des Geldes geändert.
    Warum sollte man den Empfangsweg wechseln, wenn man vorher auch schon bezahlt hat.
    Geflüchtet sind nur die Schwarzgucker, weil die jetzt mit Abklemmung rechnen müssen.
     
  8. Discone

    Discone Lexikon

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    Geflüchtet sind auch Bürger, die vorher zur Zahlung von Kabel-TV verpflichtet waren und jetzt kostenfreie Empfangswege nutzen, (Sat-TV und DVB-T2 |wenn Sat-TV nicht realisierbar, RTL und Pro7-Sat.1 unwichtig sind - dann könnte auch freier DVB-T2 Empfang ausreichend sein|. Der Weg des Geldes hat sich dann natürlich auch geändert.
    Heutige "Schwarzgucker" werden sich erst nach dem Abklemmen von jetzt kostenfreien Kabel-TV eine alternative TV-Versorgung suchen, falls immer noch frei oder mit niedriger Kostenbelastung möglich.
    Nebenkostenprivileg beendet :)
    Schwarzseher? > Netzbetreiber möchten den Aufwand "für eine DVB-C Zugangs-Sperrung" nicht bezahlen.
    Schwarzseher-Quote im Kabel bleibt hoch! |Erhebungen sind falsch, wer nennt öffentlich die freie DVB-C Nutzung|.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Februar 2025
  9. Treibstoff

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    Die wechseln nicht zu Sat und Antenne. Die wechseln - wenn überhaupt - zu etwas, wofür die Infrastruktur schon vorhanden ist. Und das nennt sich Internet. Die Kabelnutzer haben keine Antennen. Sie haben Internet.
     
  10. besserwisser

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    Privat-HDTV gibts nirgendwo kostenlos.
    Und internetbasiert immer schön anteilmäßig die Zugangskosten mit reinrechnen.
    Je nach Datenmenge. :)
     
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