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Schwarzseher-Quote im Kabel bleibt hoch!

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. Januar 2025.

  1. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
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    Das hab ich ja auch nicht behauptet und mir ist es ziemlich egal, ob jemand den Kabelanschluss unentgeltlich nutzt. Nur haben hier einige ein sehr merkwürdiges Rechtsempfinden. Ich räume ja auch kein Paketauto aus und sage selbst schuld, er hätte ja abschließen können.
     
  2. linux-tv

    linux-tv Gold Member

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    Wenn jemand Internet per Kabel bezieht kann doch gar nichts abgeklemmt werden.
    Wie soll das also gehen.
    Ich habe auch Kabel Internet über Vodafone. Aber kein KabelTV. Nutzen könnte ich das alleine schon über die Fritzbox.
     
  3. Discone

    Discone Lexikon

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    (y) :) :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Februar 2025
  4. Gorcon

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    Wird es hier trotzdem da dann entsprechende Filter geschaltet werden.
    Was ja dann auch kein Kabelfernsehen ist (es sei denn das ist die Fritzbox mit Kabeltuner) und alle Sender bekommst Du so (ohne DVB-C) ja auch nicht.
     
  5. Discone

    Discone Lexikon

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    Zuletzt bearbeitet: 1. Februar 2025
  6. kabelanschluss

    kabelanschluss Talk-König

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    Jeder der die GEZ Gebühren monatlich zu bezahlen hat der hat auch ein Anrecht die Signale zu empfangen. Wenn SAT und DVB-T aus verschiedenen Gründen nicht funktionieren hat der Kabel Anbieter kein Recht das Signal abzuschalten. Gilt als Grundrecht.
     
  7. Traumfernseher

    Traumfernseher Silber Member

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    Heisst, wer Kabelgebühren zahlt, ist selber Schuld. Der Kabelanbieter muß alles gratis bereitsstellen. Irgend ein Grundrecht scheint darüber zu stehen. Geht er eben kaputt. Wer in diesem Fall dazu zwangsverpflichtet wird, ist mir auch ein Rätsel.Wenn du das sagst, muss es aberr stimmen.
     
  8. brixmaster

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    Wer Kabel nutzt ohne zu bezahlen - weil der Anschluss frei ist - ist kein Schwarzseher und begeht auch keine Leistungserschleichung (vom rechtlichen Standpunkt gesehen); moralisch mag das anders sein.

    Nur wer eine Sperrdose abmontiert, begeht eine Straftat. - bzw. mehrere.
     
  9. lg74

    lg74 Board Ikone

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    Soweit mir bekannt ist dem nicht so. Dann muss der Hauseigentümer / Vermieter dafür sorgen, dass die TV-Versorgung hergestellt wird. Wie auch immer. Wenn das dann kostenpflichtig für die Betroffenen ist, dann ist das halt so. Muss man nicht unbedingt verstehen, da bei Sat und Kabel die Verbreitungskosten auch über den Rundfunkbeitrag gedeckt sind, hat sich aber so ergeben und gilt als rechtens.
     
  10. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Also kann man sich, deiner Auffassung nach, bei allem was nicht abgeschlossen, versiegelt, verplombt etc. ist, frei bedienen?
     
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