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Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag okay aber eine Sache stört

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 18. Juli 2018.

  1. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    @Solmyr: die Richter hatten heute ja nicht über die Qualität und Inhalt des ÖR zu entscheiden. Sondern nur über die Rechtmäßigkeit des Beitrags. Das sind schon zwei paar Schuhe.
    Aber dass die Richter durchaus auch über die Qualität nachdenken, sah man an diesem Satz ..."die Wirklichkeit unverzerrt darzustellen, das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu stellen und professionell die Vielfalt der Meinungen abzubilden"

    Da ist bemerkenswert, dass man das nochmal extra betont... die ÖR darf und soll es geben, aber sie sollen auch liefern.


    In der SZ steht dazu das in einem Kommentar
    Die Richter haben eine pragmatische Entscheidung getroffen - gut so

    Trifft es recht gut. Ja zu einem beitragsfinanzierten ÖR, aber die Verseichtung muss mehr zum Thema werden, der ÖR darf keinen Freibrief bekommen, es müssen schon Standards gelten. Die Krimiwüste eines ZDF muss die Allgemeinheit auf Dauer meines Erachtens nicht finanzieren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Juli 2018
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  2. drgonzo3

    drgonzo3 Institution

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    Das mit den Streaming-Anbietern ist aber noch zu "früh". Wenn du nur noch einen Kanal mit Nachrichten und Dokus hättest, was wäre mit Menschen die nicht über Internet TV schauen? Davon solls noch eine ganze Menge geben. Nicht nur die "ältere" Generation (die allerdings auch).

    Ich bin überzeugt, dass es irgendwann mal so kommen wird. Aber wann, lässt sich heute wohl kaum vorhersagen. Und daher - so finde ich - ist es heute viel zu früh, die Menschen, die auch Unterhaltung o. ä. schauen wollen, nur auf Netflix und Co. zu verweisen.
     
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Gute Entscheidung des BVerfG.
     
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  4. FilmFan

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    Gibt es für Dich wirklich nichts anderes als Fernsehen? Was ist mit den Menschen, die gerne Bücher lesen, ins Kino gehen oder Freizeitparks besuchen? Wo bleibt die von der Allgemeinheit finanzierte Flatrate für diese Leute?

    Was haben diese Leute eigentlich vor 50 Jahren gemacht, als es nur 2 Sender oder gar kein TV gab?
     
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  5. Wambologe

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    Fun Fact: Die Verfassungsrichter haben das explizit als Ungleichbehandlung bezeichnet, was nicht anderes ist als ein einfacher zu schreibendes Wort für Diskriminierung.

    Das BVerfG ergänzte jedoch, dass diese Ungleichbehandlung auf Sachgründen beruhe, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen noch genügen und es sich in dem Rahmen bewegt, in dem das BVerfG bereits in der Vergangenheit eine Ungleichbehandlung akzeptiert hat. Er verweist in seiner Entscheidung unter anderem auf sein Urteil zum Luftverkehrsteuergesetz, das er Ende 2014 gefällt hat, sowie zu seinem Urteil zum Bundesrecht in Berlin von 1966. Dort hatte er bereits Maßstäbe definiert hat, wann eine Ungleichbehandlung den Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt. Er hat also, anders als du das implzierst, keine neue Definition speziell für den Rundfunkbeitrag herangezogen.

    Zudem verweist das BVerfG darauf, dass viele der Gemeinschaften, die davon profitieren, unter den Schutz von Art. 6 Abs. 1 GG fallen.

    Fun Fact 2: Das BVerfG folgt nicht allen Erklärungen von Politik und ÖR. Er ist z.B. kein Freund der Demokratieabgabe-Erklärung.
     
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  6. drgonzo3

    drgonzo3 Institution

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    Mein Beitrag spielte nicht auf den ÖR (halt dein flatrate-finanziertes TV) an (oder ob das jetzt sinnvoll ist), sondern das du heute noch nicht alles Netflix & Co. überlassen solltest und es nur noch einen Nachricht-/ Dokukanal geben sollte, wie der Verfasser des von mir zitierten Beitrages als Vorschlag machte.

    Aber zu deiner Info: Doch, ich habe durchaus noch andere Hobbies, du auch, schätze ich? Aber denk dran, du bist auch in einem TV-Forum, auch wenn du das meist anderweitig nutzt.

    Über den ÖR habe ich meine Meinung kundgetan und brauche das nicht zum x-ten Male wiederholen.
     
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  7. Eric el.

    Eric el. Platin Member

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    Nö, ist nur deine Meinung. GÄHN
    du verwechselt Verantwortung mit Unterjochung.
    Quelle Merkel fordert Datensteuer
    Quelle Digital-Politiker wenden sich gemeinsam gegen Upload-Filter
    Da aber du das deutsche Volk für dumm erklärst
    Quelle ARD-Intendant will höhere Rundfunkgebühren
    kann ich nur sagen, das Dummheit unmittelbar in Zusammenhang mit Wissen steht.
    Quelle Phoenix diskutiert: Zusammenbruch der Nachkriegsordnung?
    Gegendarstellung zu Wirtschaftsleistung
    Größte Volkswirtschaft: BIP weltweit nach Ländern 2018 | Statista
     
  8. Eric el.

    Eric el. Platin Member

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    Weil es nicht im Grungesetz steht. Kurz und knapp

    unter anderen Sex. Vielleicht bist du während dessen entsprungen. Nur eine Möglichkeit, keine Ahnung wie alt du bist.
    Sie hatten aber auch keine Möglichkeit sich in Foren über die berüchtigten "68iger zu echauffieren. Oder sich über Messenger verabreden. Jede Zeit bringt seine Veränderung mit. Auch ich mußte mir als Jugendlicher anhören, was es vieles früher nicht gab.
     
  9. kontraGEZ

    kontraGEZ Junior Member

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    Auch ein Hampelmann hängt an Fäden, wie soll er ohne h ampeln. Die Älteren kennen noch dieses Spielzeug.
     
  10. Hannah Wells

    Hannah Wells Guest

    Erzähl' doch nix.
    Der Faden für den eigentlichen Hampeleffekt befindet sich unten und auf der Rückseite.
    Oben ist nur eine kleine Schlaufe zum Aufhängen und die ist zum Hampeln nicht notwendig.