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Kabelanschluss weiter nutzen trotz Sat-Anlage des Vermieters ?

Dieses Thema im Forum "Digital TV für Einsteiger" wurde erstellt von Silverfox2018, 20. Juli 2018.

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  1. Discone

    Discone Institution

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    Einfacher ist dann die BBC-Nutzung via IPTV (oder z.B. mit KODI), siehe meinen Beitrag mit der Nummer 5
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Juli 2018
  2. Mark100

    Mark100 Platin Member

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    glöscht
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Juli 2018
  3. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    @Mark100
    Du solltest auch mal die Beiträge lesen, auch wenn hier manche wieder meinen ganze Geschichten schreiben zu müssen:

     
  4. Mark100

    Mark100 Platin Member

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    sorry, Du hast recht - den Beitrag von gestern am späten Nachmittag hab ich tatsächlich heute beim weiterlesen übersehen....

    Na dann, gibt es ja nun gottseidank eine gute Lösung.
     
  5. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Na ja, wer solche Geschichten glauben kann.......
     
  6. Mark100

    Mark100 Platin Member

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    wir wünschen es ihm jedenfalls :)
     
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  7. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Es ist schon etwas anders, ein Vermieter in Deutschland, der selber die „Grundversorgung“ mit TV-Programmen für Deutsche zur Verfügung stellt egal ob als KabelTV, Sat-TV oder terrestrischen Empfang), muss nur in Ausnahmefällen bauliche Veränderungen dulden, die andere TV-Empfangsmöglichkeiten bieten. Die „TV-Grundversorgung“ für Deutsche umfasst erstmal nur die Programme von ARD und ZDF, alles andere liegt im Ermessen des Vermieters. Wer ein besonderes Interesse (insbesondere beruflich bedingt oder auf Grund der Nationalität) an anderen TV-Programmen, insbesondere ausländischen, nachweisen kann, bei dem muss ein Vermiter eine nachweislich fachmännisch installierte andere TV-Empfangsmöglichkeit dulden.

    Bei TV-Versorgung durch den Vermieter mit Sat-Empfang oder terrestrisch nimmt ein zusätzlicher und eigener Kabelanschluss des Mieters mittlerweile eine Sonderstellung ein, weil der Kabelanschluss nicht nur mehr der TV-Versorgung, sondern auch für Internet/Telefonie dienen kann. Deshalb muss ein Vermieter mittlerweile einen eigenen Kabelanschluss eines Mieter regelmäßig dulden, wenn es ihm zuzumuten ist.
     
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  8. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Das weiß ich auch noch nicht. Es gibt im Forum einen langen Thread über DirecTV Now. Das wäre ein Ansatzpunkt.
    Am Sonntag hatte ich um 17:46 Uhr in Nr. 38 geschrieben, dass das Ansinnen des TE daran scheitern kann, dass bei Verwendung der alten Verkabelung eine Trennung zwischen Zahlern und Nicht-Zahlern nicht möglich ist.

    Der TE hat dieses Problem ignoriert und sich nicht weiter geäußert.

    Auch von Experten wie @mischobo kamen bisher keine Lösungsvorschläge.

    Dass der TE problemlos auf Telekom Entertain umsteigen könnte, ist wahrscheinlich. Auch das blendet er aus.
    Was du erzählst, ist aus den 80er Jahren - und damit veraltet. :p

    Wie gesagt: Grundlagen sind die Informationsfreiheit (Artikel 5) und der Grundsatz von Treu und Glauben (242 BGB), d. h., keine der beiden Parteien darf sich treuewidrig verhalten.

    In neueren Entscheidungen geht es nicht mehr darum, wer was sehen möchte, sondern nur noch darum, wo die Antenne hin kommt.

    Karlsruhe sagt, die Vermieter-Interessen (Grundrecht auf Eigentum) sind ausreichend berücksichtigt, wenn die Antenne auf's Dach kommt, denn dort stört sie wenig. :cool:

    Den meisten Mietern ist eine Dachantenne allerdings zu teuer.

    Durch moderne Techniken wie Sat-IP und Unicable 2 / Jess haben sich die Kosten der Signal-Verteilung von weit entfernten (Dach-) Antennen deutlich verringert, so dass aus meiner Sicht eine vom Mieter bezahlte, fachmännisch installierte (usw.) Dachantenne durchaus in Betracht kommt.

    Es gibt bisher keine einzige Entscheidung aus Karlsruhe, wo eine beantragte Dachantenne (für zusätzliche Programme) abgelehnt worden wäre. Deshalb glaube ich nicht, dass du ein anders lautendes Urteil verlinken kannst.

    Das von dir verwendete Stichwort "Grundversorgung" kommt seit 20 Jahren in Karlsruher Urteilen überhaupt nicht mehr vor (jedenfalls nicht bei Antennen-Streitigkeiten), und es wäre auch völlig abwegig zu glauben, dass diese im Jahre 2018 nur aus ARD und ZDF besteht.

    Weil dieser Thread manchmal nach Jahren noch über Google aufgerufen wird (und weil wir hier im Unterforum "für Einsteiger" sind), wollte ich deine veralteten bzw. unrichtigen Aussagen nicht unkommentiert stehen lassen.

    Ich danke dir aber, dass du mich darin unterstützt, dass der TE gut beraten wäre, Internet und TV aus einer Hand zu beziehen.

    Warum der TE sich vernünftigen Vorschlägen völlig verweigert, ist nicht nur @KL1900 ein Rätsel. :eek:

    Grundsätzlich gilt: wenn jemand gerne - bei vorhandener Sat-Gemeinschaftsantenne - einen individuellen Kabelanschluss haben will, dann ist Kabel-Internet ein gutes, wichtiges und zielführendes Argument. :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juli 2018
  9. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Nenne mal bitte ein paar Karlsruher Gerichtsentscheide der letzten Jahre, wo Mietern das Recht zur Installation einer eigenen Antenne auf dem Dach entgegen den Interessenten des Vermieters zugesprochen wurde!!!
     
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  10. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    [​IMG]

    BGH, Urteil vom 13. 11. 2009 – V ZR 10/09

    V ZR 10/09

    BGH Urteil vom 13.11.2009

    Lies insbesondere Ziffern [13] und [17].

    Da steht wörtlich drin, dass die Streitgegner den Empfang der (gewünschten) über Satellit ausgestrahlten Programme ermöglichen müssen und der Anbringung einer Parabolantenne auf dem Dach des Hauses ... zustimmen müssen.

    Jetzt zufrieden? :winken:
     
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