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Aus für TV-Pflichtkosten für Mieter rückt näher

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 10. Dezember 2020.

  1. BartHD

    BartHD Talk-König

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    Wieso nach der Nutzung die Internetverbindung trennen? Auf meiner Dreambox gibt es auch keine Werbung oder ähnliches.
     
  2. Discone

    Discone Institution

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    Das betrifft mit Werbeeinlendungen verseuchte Smart-TVs, siehe: Receiver Kaufempfehlung
    Kann deine DreamBox auch die Sat-TV HbbTV-Lokalsender oder Freenet Connect-Programme empfangen und aufzeichnen?

    Mieter haben heute und morgen kein Bestimmungsrecht für die Medienversorgung im Haus. Bei Wohnungseigentümern läuft das derzeit per Mehrheitsbeschluss. Zukünftig kann jeder Wohnungseigentümer aus dem Beschluss aussteigen und jegliche Zahlung dafür verweigern (die restlichen Eigentümer müssen dann mehr zahlen / anderer Verteilschlüssel). Der Kabel-TV Verweigerer kann seine TV-Programme dann z.B. mit eigener Antenne via DVB-T2 empfangen und zusätzlich IPTV nutzen. Das gilt dann auch für vermietetes Wohnungseigentum, eine Zwangsumlage für Kabelfernsehen in den Nebenkosten ist zukünftig verboten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Dezember 2020
  3. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Wahnsinn (y)
    Hättest Du den Post von @Radiowaves gelesen, anschließend meine Antwort sowie seine und @Gorcon seine, dann hätte sich das erübrigt. Es ging darum, dass ohne Internet am Fernseher, was bei vielen (älteren) der Fall ist, keine oder nur wenige lokale Sender zur Verfügung stehen. Per DVB-T2 sowieso nicht.o_O
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Nein, stimmt einfach nicht. Nur die aus 8 Bundesländern. Ich habe mehre Monate die HbbTV Seite im Kabel gehabt dann hat man sie wieder raus genommen da sie keine Sender für MV zur Verfügung stellt was ja auch eindeutig auf der Übersichtskarte zu sehen ist.
     
  5. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    Geht daber dann nur für zukünftige Beschlüsse und nicht für Bestandsverträge, oder?
     
  6. Discone

    Discone Institution

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    Auch heutige Bestandsverträge sind nach Wirksamkeit der Gesetzesänderung und mit Ablauf der Übergangsfrist nicht mehr gültig, der Wohnungsnutzer / der Mieter / der Eigentümer kann dann Kostenforderungen für die TV-Versorgung verweigern.
     
  7. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    Wo steht das? Es sind zwei verschiedene Rechtsverhältnisse, einmal KNB mit Hauseigentümer bzw. Hauseigentümergemeinschaft und dann nochmal das Rechtsverhältnis Hauseigentümer mit Mieter bzw. Eigentümergemeinschaft mit dem einzelnen Wohnungseigentümer.
     
    b-zare gefällt das.
  8. TV_WW

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    Ich erwarte ohnehin den stärksten Einfluß was das Thema betrifft nicht bei Bestandsanschlüssen sondern es wird v.a. einen Einfluß auf Neugebäude und Neu-Kabelanschlüsse haben.
    Werden Vermieter das Risiko eingehen das Gebäude ans TV-Kabel anschließen wenn sich Mieter mehrheitlich dagegen entscheiden?

    Und je mehr andere Mietparteien für den Kabelanschluss zahlen müssten desto eher sind auch diese bereit auf einen Kabelanschluss zu verzichten.
    Die Frage ist ob Vermieter bei Verzicht auf einen TV-Kabelanschluss eine Alternative anbieten müssen (in Form einer Gemeinschaftsempfangsanlage), oder ob dann die Mieter auf sich alleine gestellt sind was die Versorgung mit TV-Programmen betrifft; oder hängt das davon ab ob für Mieter DVB-T2 Empfang vor Ort nutzbar ist?
     
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Davon kann man ausgehen. Hier haben die Häuser auch alle einen Kabelanschluss obwohl die Kosten nicht umgelegt werden. Schon aus baulichen Gründen sind viele Mieter nicht bereit auf den Kabelanschluss zu verzichten.