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Lohnt es sich noch, eine Satellitenschüssel auf das Dach zu schrauben?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. Juni 2025.

  1. Thomas_R

    Thomas_R Silber Member

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    Ja, und das hört man auch, höre nach wie vor UKW und der Unterschied ist enorm zum gleichen Sender umgestellt via DAB. Mein Radio zeigt auch die Daten an & siehe da, glaub RadioBob sendet nur mit 80 oder 90 KBs, der MDR ist auch nicht besser. Konnte ich kaum glauben als ich das sah. Hab eine gute HighRes Micro Anlage von Panasonic, und da ist der unterschied wirklich enorm von UKW auf DAB, ich höre sowas sofort raus wenn schlecht komprimiert, ist für mich alles ein Graus & macht absolut keinen Spaß für die Ohren. Ich bin in vielen Dingen noch immer Old school unterwegs, und ich mag das auch so ...
     
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  2. Harry1969

    Harry1969 Senior Member

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    Jetzt könnte man die Diskussion Tonqualität auch auf streaming ausweiten. Gibt es da auch Einbußen?
     
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  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Ja, beides nur 2.0.
     
  4. Discone

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    Auch wegen der höheren Latenz über IPTV (bei Live-Sport hört man die Nachbarn mit linearem Direkt-Empfang früher schreien, bei einem Tor) und zur Überbrückung von Internet-Ausfällen ist eine alternativ nutzbare TV-Versorgung via Rundfunk besser, siehe Waipu-TV. Freie Combo-Receiver für Direktempfang ermöglichen dann auch einfacher frei archivierbare Aufzeichnungen, auf eigenen Datenträgern (nicht in einer Cloud).
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juni 2025 um 16:08 Uhr
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Hier hat noch nie jemand geschrien.
    Über Internet ist man gerade bei Sportübertragungen klar besser aufgestellt.
    Ich schaue gerade Handball. Über DVB hätte ich da nur ein SD Bild. Bei Internetstreams ist die Auflösung und die Sender Auswahl dann klar besser.
     
  6. sattseher

    sattseher Junior Member

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    Das Programmangebot über Satellit nimmt nicht nur im Sportbereich, sondern grundsätzlich ab, da Streaming für die Anbieter schlichtweg günstiger ist. Ob das besser und günstiger für den Kunden ist, dahinter setze ich ein Fragezeichen.
     
  7. Discone

    Discone Lexikon

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    Streaming ist die Schmarotzer-Variante für die Anbieter, siehe dieser Beitrag.
    Für die Bürger / für die Nutzer ist Streaming meistens teurer, wenn deswegen für VDSL / für Internet über Glasfaser oder für Kabel-TV Internet Zusatzkosten anfallen, für Telefon und normale Internet-Aktivitäten sind günstigere Abos verfügbar. Alternativ könnte - nur für Internet und Telefon auch ein günstigerer Mobilfunkvertrag ausreichen? Kosten für OTT-TV Pay-TV belasten dann meistens auch noch das Haushalts-Budget, wenn auf Free-TV Rundfunk verzichtet wird. > Kostenfrei ist immer günstiger, ist doch logisch!
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Juni 2025 um 00:23 Uhr
  8. sattseher

    sattseher Junior Member

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    Nein: "Nr. 3 der Besonderen Vertragsbestimmungen hält in jeder der in Betracht kommenden Auslegungsalternativen einer Inhaltskontrolle nicht stand (§ 307 BGB; BGHZ 106, 42, 44 f.), weil die Klausel dem Mieter die Anbringung einer eigenen Antenne immer und ausnahmslos dann untersagt, wenn die Wohnung an eine Gemeinschaftsantenne oder an eine mit einem Breitbandkabelnetz verbundene Verteilanlage angeschlossen ist."
     
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Das ist eher die Ausnahme, wie oft denn noch?! Extra schließt da niemand einen Vertrag ab.
     
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  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... und was willst du mir damit sagen?
    In der Aussage geht es darum, dass der Eigentümer nicht immer und ausnahmslos eine Anbringung einer Satschüssel untersagen darf, nur weil eine Gemeinschaftsantenne oder ein Kabelanschluss vorhanden ist.
    Wo geht daraus hervoer, dass der Mieter ohne Zustimmung des Eigentümers eine Satantenne anbringen darf?

    Aus dem BGH-Urteil geht eindeutig hervor, dass Vermieter z.B. Satantennen nicht generell untersagen dürfen, sondern in bestimmten Fällen einer Installation z.B. einer Satempfangsanlage zustimmen müssen.

    In dem BGH-Urteil ist u.a. auch zu lesen
    Wenn in der Mietwohung z.B. ein Kabelanschluss vorhanden ist, muß der Vermieter einer Installation einer individuellen Sat-Anlage nicht zustimmen, es sei denn der Mieter kann ein besonderes Interesse nachweisen.
    Darüberhinaus kann der Vermieter auch auf IPTV verweisen. Und dort wo DVB-T2 HD per Zimmerantenne verfügbar ist, kann auch DVB-T2 HD eine Alternative.

    Und wer von außen nicht sichtbar eine Satschüssel auf dem Balkon aufstellt und keinerlei Löcher für Kabeldurchführung bohrt, hat auch ohne Zustimmung des Vermieters nichts zu befürchten, da das Grundrecht auf Eigentum des Vermieters in keinster Weise tangiert wird.
     
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