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Wenn Kabelnetzbetreiber im Jahr 2013 die verschlüssige aufhebt....

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Franky, 10. Juni 2012.

  1. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Wenn Kabelnetzbetreiber im Jahr 2013 die verschlüssige aufhebt....

    Und wann hebt KDG die Grundverschlüsselung im Free-TV auf? Hat das Kartellamt im Zuge der Gleichbehandlung da keine Einwände? Die Medienbehörde in Niedersachsen fordert es zumindest.
     
  2. PapaJoe

    PapaJoe Board Ikone

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    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: Wenn Kabelnetzbetreiber im Jahr 2013 die verschlüssige aufhebt....

    Warum wird hier Computerbild verschlüsselt? Das ist doch keine Konkurrenz.

    Was wird dann verflüssigt?

    Achso, ich habe ja gar keine Kabelanschluss.

    :winken:
     
  3. rs-lennep

    rs-lennep Gold Member

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    AW: Wenn Kabelnetzbetreiber im Jahr 2013 die verschlüssige aufhebt....

    "Pacta sunt servanda!" - Verträge sind einzuhalten! Du kannst Deinen Unitymediavertrag jederzeit (unter Beachtung der Kündigungsfrist) zum Ablauf der Vertragsdauer kündigen. Ob Du den von UM bereit gestellten Receiver zurückgeben musst, kann ich Dir nicht sagen. Da habe ich noch keine aktuellen Erfahrungen mit.
    Andererseits brauchte ich meinen ersten von UM bereit gestellten Receiver (HUMAX PR-FOX C) nach Ablauf der Mindestlaufzeit (in 2005) nicht zurückschicken bzw. ich wurde nicht dazu aufgefordert. Aktuell nutze ich deren HD-Recorder, den ich sicherlich noch einige Zeit nutzen werde. Ob ich die beiden SAMSUNG-Receiver, die ich nach dem Upgrade auf 3Play im Februar unaufgefordert zugesandt bekam, zurückschicken muss, weiß ich ebenso wenig. Zur Zeit setzen sie in einem Regal nur Staub an, da UM sie nicht zurücknehmen wollte (ich nutze nur den HD-Recorder). Bei Amazon.de gibt es die SAMSUNG's für rund 40 EUR. Da Unitymedia diese sicherlich zu Tausenden einkauft, dürfte deren Einkaufspreis deutlich darunter liegen. Von daher vermute ich mal, dass ich sie nicht zurücksenden muss. Aber man kann nie wissen... Ich hebe sie auf.

    Noch ein Hinweis... Der BGH hat mit einem Urteil vom Oktober 2010 klar gestellt, dass (und darum ging es in dem Fall) die vorzeitige Kündigung eines Breitband- bzw. Kabelanschlusses bei einem Umzug außerhalb des Versorgungsbereichs des KNB nicht zulässig ist. Ob der KNB im Einzelfall einen, aus Kulanz, aus dem Vertrag entläßt, ist eine andere Sache...
    BTW, auch der Erwerb eines eigenen Receivers ist kein Kündigungsgrund! Oder der Wechsel des Empfangswegs (Sat statt Kabel).
     
  4. Bessi

    Bessi Senior Member

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    AW: Wenn Kabelnetzbetreiber im Jahr 2013 die verschlüssige aufhebt....


    Also nicht mal Unity weß was wie sie das machen zumindest bei dem Kundendienst.

    Ich habe da mal vor 3 Wochen angerufen es ging mir um was anderes, nebenbei fragte ich noch wie sie verfahren werden nächstes jahr wenn die Grundverschlüsselung wegfält der Herr sagte mir das wissen wir noch nicht und wird auch noch überlegt wie das laufen wird
     
  5. tonino85

    tonino85 Foren-Gott

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    AW: Wenn Kabelnetzbetreiber im Jahr 2013 die verschlüssige aufhebt....

    Die Hotliner brauchste sowas auch nicht fragen ;)
     
  6. Discone

    Discone Institution

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    AW: Wenn Kabelnetzbetreiber im Jahr 2013 die verschlüssige aufhebt....

    Einfach die Verschlüsselung abschalten, und die Pay-TV Karten dienen als Eiskratzer
    oder als Öffnungswerkzeug, wenn die Wohnungstür mal zufällt :D!
    UM kann sich das bei Kabel BW anschauen, jeder digitale Kabelreceiver ist nutzbar, restriktionsfrei
    (ohne Kopierschutz und ohne Vorspulsperre) :cool:. Die weissen Listen / Hilfe welcher Receiver für Kabel-TV

    Auf die Privaten HD-Programme einfach verzichten, denn http://forum.digitalfernsehen.de/fo...luesselung-bringt-kunden-nur-nachteile-6.html

    Mein Dank an das Kartellamt :winken:
     
  7. Gorcon

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    AW: Wenn Kabelnetzbetreiber im Jahr 2013 die verschlüssige aufhebt....

    Das Du dann die Karte zurückschicken musst wenn darauf kein anders Abo mehr läuft weist Du aber schon, ansonsten musst Du die Karte plus Mahngebühren bezahlen!

    Wie kann man nur so viel Unsinn auf einmal schreiben?!
     
  8. Discone

    Discone Institution

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    AW: Wenn Kabelnetzbetreiber im Jahr 2013 die verschlüssige aufhebt....

    Sky hat auf die Rücksendung der alten Karten auch schon verzichtet, z. B. beim Generationswechsel (Abdichtung der Verschlüsselung). Bezüglich weiterer genutzter Abos hast du natürlich recht.
    Die alten Karten werden nach der Rücksendung vernichtet, jeder neue Kunde erhält auch eine neue Pay-TV Karte => unnötiger Aufwand, die Post freut sich natürlich.
     
  9. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: Wenn Kabelnetzbetreiber im Jahr 2013 die verschlüssige aufhebt....

    Und was hat das damit zu tun? Die Karten werden auch bei Sky immer zurückgegeben, nur wenn man eine Kartenserie tauscht wird das nicht gemacht, aber in diesem Fall wird ja kein Kartentsuch vorgenommen da die Karten auch weiterhin verwendet werden. Schließlich wird die Verschlüsselung ja auch nach 2013 nicht abgeschafft!
     
  10. Frank Winkel

    Frank Winkel Guest

    AW: Wenn Kabelnetzbetreiber im Jahr 2013 die verschlüssige aufhebt....

    Hoffentlich kommt dies auch bei den anderen Kabelnetzbetreibern. Wenn man kein anderes Abo hat, läuft das Abo für die Privatsender in SD automatisch aus. Die Karte muss dann zurück geschickt werden.