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Sammelverträge fallen weg: Kabel-Blackout vorbeugen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 3. Februar 2024.

  1. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Nein. Wird nichts gefiltert. Müsste dann ja, wenn es überhaupt einfach ginge, an der Dose passieren. Ich weiß momentan nicht genau, wie die Frequenzbelegung ist.
     
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  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Ja, hier wird dann der Filter gesetzt. Internet liegt normal immer an.
    Geht hier generell nicht.
     
  3. everist

    everist Talk-König

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    Nein, es geht ja explizit darum, wenn der Mieter nichts macht.
     
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  4. Koelli

    Koelli Lexikon

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    Seltsam. Also mal so, mal so anscheinend
     
  5. everist

    everist Talk-König

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    AUS TELTARIF:


    Unter dem Az. 7 S 3859/02 hat 2003 das Landgericht Augsburg entschieden: Der Wohnungsinhaber wurde verurteilt, dem Techniker des Netzbetreibers zu gestatten, das Anwesen zu betreten, um die dortigen "Kabelanschluss-Übergabepunkte" verplomben zu lassen, und zu diesem Zweck mit dem Netzbetreiber einen Termin zu vereinbaren. Die Bewohner hätten "das Betreten des Grundstücks zu dulden, damit der dort befindliche Übergabepunkt verplombt werden kann", was die Bewohner dann "an der weiteren Nutzung der Leistungen" hindert.

    Ähnliche Formulierungen finden sich auch in einem Urteil des Amtsgerichts Freising (Gz. 22 C 1312/04) aus dem Jahr 2005. Gemäß der AGB müsse der Bewohner dem Netzbetreiber Gelegenheit geben, sein "Recht zu verwirklichen". Wenn der Anschlussvertrag wirksam gekündigt sei, dürfe der Netzbetreiber den Anschluss verplomben, um eine weitere Nutzung des Anschlusses zu verhindern. Der Netzbetreiber handele "nicht rechtsmissbräuchlich", weil er das Betreten der Wohnung zur Sperrung verlangt. Es sei "inzwischen unstreitig", dass hierzu das Betreten der Wohnung erforderlich sei und nur durch einen "unzumutbaren Mehraufwand" vermieden werden könne.
     
  6. HarryHH

    HarryHH Neuling

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    Ich liebe zwar Überraschungen:)
    denke aber, die Mattscheibe wird nicht ab Juli schwarz bleiben.
    Das größte ÜEi wäre es, wenn sich der Erpresserfunk in einen 'Bezahlfunk' umwandelt =
    wer was gucken will, der bezahlt,
    wer was nicht gucken will, bezahlt auch nicht.
    Zugang per Kode.
     
  7. transponder

    transponder Gold Member

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    Anbei mal ein Bericht aus der WirtschaftsWoche zur Situation bei Vodafone. Das Kabelfernsehen ist für das Unternehmen eine riesige Baustelle. Alleine in den letzten drei Monaten des Jahres 2023 haben 136.000 TV-Kabelkunden bei Vodafone gekündigt.
    Vodafone ringt in Deutschland weiterhin um Kunden
     
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  8. SpockiHZ

    SpockiHZ Senior Member Premium

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    Ich weiß nicht, ob hier bei dem alten Artikel noch jemand mitliest.
    Ich habe gestern in dem weiter oben zitierten Portal t....f.de einen sehr interessanten Artikel gelesen.
    Darin geht es um die Netzebene 4 beim Kabel TV. Das ist die Strecke vom HüP der Kabel TV Anbieter bis zur Wohnung des Mieters.
    Nicht jeder Wohnungsvermieter hat dafür einen direkten Vertrag mit zB. Vodafone oder PŸUR gemacht, sondern Dritte mit der Wartung und dem Service beauftragt. Die geben natürlich nicht so schnell auf.
    Hier tun sich jetzt ungeahnte Probleme aufzeigen, an die die Politik nicht gedacht hat. In dem Artikel geht es um Durchleitungsgebühren die mancher Mieter unter bestimmten Umständen jetzt zahlen soll.
    Den Artikel sollte man lesen, da sonst die ganze Diskussion hier ins Leere führt.
    Da haben die Verbraucherschützer oder gar die Gerichte noch was zu tun.
     
  9. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    Wurde der Anschluss vom Kabelkunden gekündigt ?
     
  10. Discone

    Discone Lexikon

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    Das sind zwei getrennte Verträge, für Kabel-TV in den Nebenkosten ist der Hauseigentümer / die Hausverwaltung / der Vemieter zuständig, die müssen sich jetzt um TV-Kündigungen kümmern und dürfen ab 1. Juli 2024 Kosten für Kabel-TV nicht mehr an die Mieter weiter verrechnen, die Mieter mit Zwangskosten müssen wegen der Kabel-TV Kündigung überhaupt nichts unternehmen (außer weitere und unrechtmäßige TV-Kostenforderungen durch ihren Vermieter abmahnen / nicht mehr bezahlen, und sich eine Ersatz-Lösung für die TV-Versorgung suchen). Den Vertrag für Internet über den Kabel-TV Anschluss hat der Wohnungsnutzer selbst vereinbart und unterschrieben, da muss die im Internet-Vertrag stehende Kündigungsfrist beachtet werden.
    Ein Sonderfall wäre die Kündigung von der gesamten Kabel-TV Versorgung durch den Hauseigentümer - mit Trennung und Verplombung vom Übergabepunkt im Keller, dann kann im Haus Kabel-TV und auch Internet über diese Zuführung nicht mehr genutzt werden, auch nicht mit Einzelverträgen (einzelne Internet-Verträge sind dann nicht mehr gültig).

    Ich habe mit einem Kumpel die letzten Tage über Kabel-TV, Internet und Telefon via Vodafone diskutiert. Nach Durchsicht von seinem Internetvertrag hat er rechtzeitig erkannt, das er einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit (28.03.2024), also noch im Februar 24 kündigen sollte! Man hatte ihm damals einen 24-Monats-Vertrag mit unnötigen 500 GBit pro Sekunde aufgeschwatzt, Kostenbelastung pro Monat ca. 65 € (100 Mbit / s sind für normale Internet-Nutzer völlig ausreichend).
    Er soll bald nach einem günstigeren Angebot suchen, weil in einem Jahr ein Wohnungswechsel geplant ist ohne lange Vertragsbindung, evt. auch VDSL über die Telekom Kupferleitung. Bezüglich TV-Empfang ist in Mannheim DVB-T2 gut mit Innenantenne nutzbar (mit dem günstigen Xoro HRT 8770 Twin und einem Freenet-Abo / oder zusätzlich zum DVB-T2 Receiver auch noch ein Waipu.tv Aktions-Angebot mit 4K Android-Stick nutzen). Noch besser wäre kostenfreies Sat-TV mit einer Antenne auf seinem dafür geeigneten Balkon, mit unverschlüsselter DVB-T2 Ergänzung (Redundanz bei Extrem-Unwetter).
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Februar 2024