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Kabelstreit: Einspeisegebühr per Gesetz?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 20. Juni 2016.

  1. Solmyr

    Solmyr Guest

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    Vielleicht sollte sich das Kabel mal von der ÖR-Mafia befreien. Ich wette, wenn man im Gegenzug keine HHA mehr zahlen muss, würden das die meisten sofort machen.
     
  2. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    Im Kabel bekommst du Privaten auch nicht geschenkt.

    und eine Satschüssel ist nicht verboten, sondern untersagt, aber das ist ein Problem mit deinem Vermieter. und dafür soll dann die Allgemeinheit zahlen? Aus Bequemlichkeit des Vermieters.
     
  3. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    Das trauen sich die Kabelmafia ja nicht. und nochmal Kabel ist ein sekundärer Weg, der primäre Weg (sat und Terrestrik) ist weiterhin vorhanden, also kein Grund die HHA zu canceln.
     
    TV_WW gefällt das.
  4. Solmyr

    Solmyr Guest

    Du lernst es einfach nicht. Wenn keine SAT-Anlage vorhanden ist, kann ich die auch nicht nutzen Punkt. Ich habe nunmal keine 5000 Euro, um mir so einen Spass einfach mal zu gönnen.
     
  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
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    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Wie schon mal gesagt, eine Diskussion über das Thema mit Sat-Nutzern ist einfach sinnlos.
     
    mischobo gefällt das.
  6. Solmyr

    Solmyr Guest

    Sehe ich auch so. Die wollen schlicht ihre Subventionen durch die Kabler nicht verlieren....
     
  7. Unser Charly

    Unser Charly Silber Member

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    Also ich habe den Sat Spiegel auf dem Balkon stehen, aber ich nutze lieber Kabel da ich da vielmehr Auswahl habe. (Pay-TV)
     
  8. globalsky

    globalsky Talk-König

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    - größte Antenne: 220 cm Durchmesser
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    - C-Band-Empfang: 220 cm
    - 11 DVB-S2-Receiver
    DVB-T/DVB-T2-Empfang:
    - Wendelstein (D), Brotjacklriegel (D)
    - Salzburg (A): E29, E32, E38, E42, E47
    - Budweis (Cz): E22, E27, E39 (Wetterlagen-abhängig)
    - 3 DVB-T2-Receiver inkl. "simpliTV"
    Lass' es sein; es gibt in diesem Bereich Teilnehmer, die wollen es nicht kapieren und da macht es auch keinen Sinn, das noch so deutlich zu erklären. Es ist verschwendete Zeit, leider.
    Tja, unsere Gemeinde wollte damals Kabel, dem Kabelnetzbetreiber war das für die knapp 2.500 Haushalte aber nicht rentabel genug, obwohl man das sogar aus mit Geld aus der Gemeinde forciert hätte. Und nun?

    Zum Thema Gema / VG Media:
    Diese Abgaben sind auch für die Privatsender vorgesehen. Das ist politisch so gewollt, weil die Lobby der Verwertungsgesellschaften dem Gesetzgeber eingeflüstert hat, dass eine Umwandlung eines Signals von einem technischen Standard in einen anderen eine Rundfunksendung darstellt. Dass das kompletter Unfug ist, brauch ich nicht weiter zu erläutern (genauso, wie diverse andere Abgaben, die nur wir hier in Deutschland haben). Einspeisegebühren erheben derzeit nur die großen Kabelnetzbetreiber, darunter Vodafone Kabel Deutschland und UnityMedia und das auch nur in Deutschland. In keinem anderen Land weltweit gibt es diese Art der Abgabe, nicht mal da, wo die Muttergesellschaften der deutschen Kabler ebenfalls Kabelfernsehen anbieten (z.B. Österreich, Schweiz, usw.) und das, obwohl dort meist deutlich mehr Programme aus Deutschland in den Netzen zu finden sind, als bei uns selbst.

    Und damit ist für mich das Thema gegessen, weil eine sinnville Diskussion mit den Kabelverfechtern nicht möglich ist.
     
  9. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    und deshalb soll die Allgemeinheit jz den Spaß finanzieren?

    Wen du Unterstützung bekommst, will ich sie auch haben für meine Satanlage, denn das TV Signal liegt ja über Sat und DVB-T an und die ÖRR haben sogar ins KCC investiert.

    ist ist doch nicht das Problem der ÖR, dass keine satanlage vorhanden ist, war bei mir bis 1991 auch nicht.
     
  10. raceroad

    raceroad Wasserfall

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    Das ist zumindest eine verzerrende Darstellung, weil verschwiegen wird, dass auch die Betreiber von Sat-Gemeinschaftsanlagen an GEMA bzw. VG Media zahlen müssen. Nur greift das erst ab 10 .. 75 WE. Warum der Obolus an eine Verwertungsgesellschaft im Gegensatz zum KNB noch nicht von SES, sondern erst von einem Dienstleiter in der Folge der Signalweiterleitung zu errichten ist, hat zumindest für mich Terranus in Beitrag #70 mit der Zuordnung zu verschiedenen Netzebenen hinreichend erklärt.

    Ein KBN kann nicht einerseits mit dem Hinweis für sein Produkt werben, dass der potenzielle Kabelkunde nicht selbst an eine Verwertungsgesellschaft zahlen muss, während der Kunde dies als Betreiber einer Sat-Gemeinschaftsanlage machen müsste (Klick, S.8), und sich gleichzeitig andererseits darüber beklagen, dass er (der KNB) zu zahlen hat. Denn nur durch diese Zahlung verschafft sich der KBN den Vorteil, dass sein potenzieller Kunde keine Abgaben zu entrichten hat.



    Sehr sachliche Argumentation. Umgekehrt begründe ich, warum eine Diskussion mit Dir keinen Sinn macht, weil Du laut Deinem Beitrag #25 offenbar immer noch nicht verstehen willst oder kannst, dass Kabel-TV wegen der nicht ausreichenden Reichweite eine Grundversorgung nicht sicherstellen kann. Die ör-Anstalten bekämen zu Recht massiv Ärger, wenn sie zugunsten von Kabel-TV ihre Verbreitung über DVB-S und -T einstellen würden. Wenn sie aber ihrer Verpflichtung zur Verbreitung ihrer Inhalte über Kabel alleine nicht hinreichend nachkommen können, warum doppelt zahlen? (= Rhetorische Frage, eine Antwort erwarte ich nicht wirklich.)
     
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