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Kabel-TV nach Nebenkostenprivileg: Vodafone spuckt große Töne

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Juli 2023.

  1. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Wie auch immer, bis zum 31.10. ist noch Zeit. Ich wollte eigentlich nur wissen, ob es technisch notwendig ist, das man zum daktivieren zwingend in die Wohnung muss...
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Die Frage hattest Du Dir ja schon selbst beantwortet.
    Kabel-TV nach Nebenkostenprivileg: Vodafone spuckt große Töne
    Wenn man Dir den Strom abstellt und der Zähler ist nicht in Deiner Wohnung muss da ja auch keiner rein. ;)
     
    samsungv200 und mischobo gefällt das.
  3. hsi

    hsi Silber Member

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    ... oder auch nicht: Nämlich dann, wenn zu den bisherigen Entgelten dann die Kosten für Connect zusätzlich hinzukommen, dann verdoppeln sie sich.
     
  4. joegillis

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    Die Gestattungsverträge werden in der Regel durch Versorgungsvereinbarungen ersetzt. Die Mieter sind da keinesfalls chancenlos, die haben laut Grundgesetz das Recht „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten" bedeutet, dass der Vermieter nicht so einfach den Kabelempfang kappen kann - zumal es auch oft entsprechende Vereinbarungen im Mietvertrag gibt. Zudem gibt es den §535 BGB (Erhalt der Mietsache), sprich der Vermieter darf nicht einfach das Kabelnetz zurückbauen.
     
  5. lg74

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    Solche Fälle gab es durchaus - aber im Zuge des Wechsels zu einem anderen Kabelnetzbetreiber, auch wenn der bestimmten Mietern nicht gefiel. In Jena ist das passiert, da wurde z.B. bei einem Wohnungsunternehmen zwangsmigriert von der lokalen Antennengemeinschaft auf einen Großkabler (damals KDG oder Tele Columbus, habs vergessen). Gab viel Ärger und juristische Gefechte soweit ich mich erinnere. Da wurde tatsächlich die Stammleitung der Antennengemeinschaft gekappt.

    „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten" galt in der genannten Stadt aber sowieso nicht, denn Satantenne war fast überall verboten, selbst wenn sie auf dem Balkon unterhalb der Brüstung gestanden hätte. Und im Kabel fehlte halt vieles davon.
     
  6. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Das entbehrt aber jeder rechtlichen Grundlage...
     
  7. joegillis

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    Genau, ich denke nicht, dass ein Vermieter sowas verbieten kann, wenn er es überhaupt bemerkt:
    [​IMG]
     
  8. joegillis

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    Du schreibst aber "im Zuge des Wechsels zu einem anderen Kabelnetzbetreiber" also wurde doch lediglich von der Antennengemeinschaft auf Kabel gewechselt, sprich: Es kam nach der Migration noch ein Signal aus der Dose.....
     
  9. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Solange man nichts an der Substanz des Gebäudes verändert und schlussendlich nicht mal was zu sehen ist...keine Chance für den Vermieter...

    Unser Vermieter hat in der Hausordnung sogar vermerkt, das der Wäscheständer auf dem Balkon die Brüstung nicht überragen darf, bzw. es darf keine aufgehangene Wäsche zu sehen sein. Ob sowas im Fall der Fälle vor Gericht stand hält? Ich glaube nicht...
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Juli 2023
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... wie kommst du denn darauf? Warum sollte man zusätzlich zu "TV Connect Start" "TV Connect" benötigen?
    "TV Connect" ist die Bezeichnung für den Kabelanschluss im Einzelnutzervertrag, "TV Connect Start" die für den Kabelanschluss im Mehrnutzervertrag ...