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ITV Media Group startet neuen Free-TV-Sender

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. März 2017.

  1. Televisio

    Televisio Wasserfall

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    nein, das passt schon. Ich komm die Treppe wieder hoch, gell :D
     
  2. Wambologe

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    Das Problem ist nicht, dass ein unvollständiger Antrag eingereicht wurde. Da muss im Zweifelsfall nicht der Antrag abgelehnt werden, sondern die fehlenden Materialien eingefordert werden.

    Es geht um § 20a des Rundfunkstaatsvertrages.
    Timo C. Storost bzw. seine Firma schafft es nicht, Rundfunk unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zu veranstalten, also Satz 6.

    Man erinnere sich auch an die Meldung im September, als es ein Bußgeld gab, als man nach einer Beschwerde (die wurde nicht genannt, es dürfte sich da aber um die hier im Forum diskutierten "Freitag, der 13."-Ausstrahlungen handeln) keine bzw. einen falschen Sendungsmitschnitt bereitgestellt. Dann kürzlich die Urheberrechtsverletzung, bei der auch die Medienanstalten nicht mehr sagen konnte, ob es nur Ausschnitte waren oder der ganze Film...

    Allein aus diesem Grund empfiehlt es sich übrigens, etwaige Rechtsverstöße direkt bei den Aufsichtsbehörden mit entsprechenden Beweisen zu melden anstatt hier zu kommentieren und sich anschließend beleidigen zu lassen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Mai 2017
  3. KLX

    KLX Lexikon

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    Nur zur Erinnerung: Family TV kommt ZAK-Forderungen nicht nach

    Darin auch einige Beispiele wie man Dokus von Dritten aufgezeichnet hat, manipuliert/verzerrt und (wahrscheinlich ohne entsprechende Rechte) gesendet/verbreitet hatte.
     
  4. Televisio

    Televisio Wasserfall

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    aber die werden das sicher nicht vermischen, jeder Antrag wird einzeln geprüft. Da die dort noch nichts ausgestrahlt haben, kann die ZAK auf nicht prüfen, ob es Urheberrechtsverletzungen gab. Vielleicht mangelts auch am Jugendschutz oder sowas. Wir wissen es nicht.
     
  5. Wambologe

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    Das ist doch Schmu. Anträge mögen einzeln geprüft werden, was anderes bleibt den Anstalten ja auch nicht übrig, wenn ein eizelner Antrag eingeht. Aber das heißt nicht, dass sich nicht auch der Betreiber angesehen wird. Insofern: Doch, da wird "vermischt", wobei es kein vermischen ist, sondern mehr oder weniger die Prüfung, ob eine Person oder ein Unternehmen als Betreiber von Rundfunk geeignet ist.

    Andernfalls könnte man sich einiges am Lizenzverfahren schenken. Wieso sollte z.B. die KEK prüfen, ob eine Sendergruppe eine zu hohe Meinungsmacht hat, wenn man erst nach dem Start zuverlässig sagen kann, ob der neue Sender geguckt wird oder mit 0,0% Marktanteil keine Verschiebung an Meinungs- und Marktmacht erfolgt. Ein gutes Beispiel ist auch Thomas G. Hornauer, der ja auch keine Sendelizenz hierzulande mehr bekommt.

    Die ZAK sagte, dass die Zulassungsvoraussetzungen nach dem Rundfunkstaatsvertrag nicht vorlagen. Alle Zulassungsvoraussetzungen nach dem Rundfunkstaatsvertrag wurden von mir zitiert und willst du den Grund woanders sehen als bei dem von mir genannten Satz 6, musst du dir einen der anderen Punkte aussuchen.

    Im Übrigen ist die Argumentation nach Satz 6 eine frage der generellen Einschätzung, nicht um eine spezifische Fehlleistung an sich. Hätten die Aufsichtsbehörden nur eine einmalige Urheberrechtsverletzung festgestellt, würden sie wohl kein Theater machen. Es geht um das Gesamtbild: Gibt es Gewähr, dass Rundfunk unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften veranstaltet wird. Die Frage wird im Zulassungsverfahren gestellt. Die Antwort ist offenbar nein.

    Jugendschutz kommt im Rundfunkstaatsvertrag nur einmal vor, im Zusammenhang mit Gewinnspielen.
     
  6. Televisio

    Televisio Wasserfall

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    Gewinnspiele bzw. Call in soll ja auch Programminhalt sein. Die KEK prüft aber nicht die Inhalte sondern die Konzentration im Medienbereich, also wieviele Sender und Marktanteile z. B. einundderselbe Anbieter auf dem markt hat. Die werden sich schon was dabei gedacht haben, aber ich persönlich bin jetzt niemand, der wenn jemand einen Fehler macht, da noch gerne nachtritt oder so. Sowas kann man ja sicher korrigieren. Wenn die so rechtsuntreu wären, dann dürften die anderen Programme ja auch nicht laufen.
     
  7. KLX

    KLX Lexikon

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    Heutiges Posting (13:50 Uhr) von tm3 auf Facebook:
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    Stellungnahme zur ZAK-Sitzung vom 16.05.2017

    Wir haben durch eigene Recherche vor wenigen Tagen erfahren, dass die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) am vergangenen Dienstag, dem 16. Mai in ihrer Tagesordnung auch den Zulassungsantrag für tm3 bearbeitet hat. Dieser scheint, zumindest laut Angaben auf der ZAK-Homepage abgelehnt worden zu sein.

    Entgegen mancher Kommunikation, hat uns die ZAK bisweilen darüber eben nicht informiert. Auch liegt uns ein entsprechender Ablehnungsbescheid nicht vor. Sobald wir seitens der ZAK den Bescheid erhalten, so werden wir diesen auf seinen Inhalt prüfen und ggf. rechtliche Mittel einlegen, denn anders, als in mancher Kommunikation dargestellt, handelt es sich bei einem Bescheid nicht um eine endgültige Entscheidung, sondern nur um eine vorläufige. Diesem Bescheid kann dann binnen einer Frist widersprochen werden, so dass darüber dann Klage vor dem Verwaltungsgericht München einzureichen wäre.

    Diese, wie auch andere Möglichkeiten werden wir dann prüfen.

    tm3 wird, so unser Anstreben, in jedem Falle an den Start gehen. Wir stehen in regem Austausch mit den Medienbehörden und werden diverse uns (rechtlich) zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausloten, prüfen und dann ggf. umsetzen.

    Habt ein wenig Geduld! Wir werden ganz bald auf eurem TV erscheinen!

    Viele Grüße
    euer tm3-Team!
    ----------------------------------------------------------------------

    Und als Screenshot:
    [​IMG]
     
  8. Blue7

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    Die wollen rechtlich dagegen vorgehen. Oh weia
     
  9. Televisio

    Televisio Wasserfall

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    Richter Hold macht das schon.
     
  10. Blue7

    Blue7 Lexikon

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    der ist bei der Konkurrenz :D