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Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. Juli 2012.

  1. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Ich ändere den Satz.
     
  2. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Falls Kabel Deutschland die Klage doch einreicht werden die ÖR das Geld für den Anwalt doch erstmal ausgeben müssen.

    Keine Ahnung wie weit Kabel Deutschland gehen wird.

    UM da hört man ja gar nichts von, scheint so als währen die mit den ÖR im Hinterzimmer in Gespräche vertieft.

    Weis nicht wieviele Punkte man besprechen muss damit alles seine Richtigkeit hat damit die Landesmedienanstalten glücklich sind.
     
  3. deekey777

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Das ist aber eine seltsame Wortwahl.

    Die KDG hat die Klage noch nicht eingereicht. Nach einem Gericht müssen sie nicht suchen, das ist wohl jedes Landgericht zuständig, wo die ARD bzw. eine der zusammengeschlossenen Anstalten ihren Sitz hat.
     
  4. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Unternehmen in der Größe haben für gewöhnlich auch eine eigene Rechtsabteilung. Evtl. muss man eine spezialisierte Kanzlei beauftragen!


    Unitymedia und Kabel BW wollen nicht gegen ARD und ZDF klagen
    Quelle: www.satnews.de - Willkommen
     
  5. deekey777

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Warum sollte UM überhaupt klagen? Das kostet unnötig Geld.

    Bei so einen Prozeß wäre es fatal die Haus-"Anwälte" zu beauftragen, da braucht man Spezialisten auf dem Gebiet des öffentlichen Recht mit Schwerpunkt auf Medien (wie eben die beiden Professoren, die das Gutachten verfasst haben).

    Auch die ARD und das ZDF brauchen Spitzenleute dafür. Solche müssten sie aber haben.
     
  6. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Wurde denn mittlerweile die Klage eingereicht? Oder verbreitet KDG nur heiße Luft!
     
  7. claudiafischer

    claudiafischer Neuling

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    ARD und ZDF sind kaufmännisch gesehen Lieferanten an einen Händler.Kein Kaufmann in Deutschland bekommt von seinem Lieferanten die Ware bezahlt.Umgekehrt muss der Kaufmann an den Lieferanten Geld zahlen,da er mit der gelieferten Ware sein Geschäft macht.Nun ist Schluss mit Abkassieren von 2 Seiten.Der Leidtragende ist der Kunde der sich leider keinen anderen Kabelanbieter suchen kann,da es keinen echten Wettbewerb gibt.Bliebe nur der Wechsel zu Telekom, was für den Kunden wieder mit Folgekosten zu Buche schlägt.....
     
  8. Discone

    Discone Institution

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Als Ersatz für Kabel-TV gibt es nicht nur die Telekom / Entertain:
    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/5705229-post145.html
    > Verbraucherzentrale rät Kabel-TV-Kunden zu Satellit oder IPTV, oder DVB-T

    Wer z.B. einen für eine SAT-Antenne geeigneten Balkon hat, kann seine Programmvielfalt erweitern
    (Google: SAT-Chair / Cubsat) :)!

    SAT-TV Nutzer sind von den Restriktionen der Kabelnetzbetreiber nicht betroffen
    > http://forum.digitalfernsehen.de/fo...erzt-datenraten-und-speist-programme-aus.html :eek:
     
  9. svenfl

    svenfl Senior Member

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Es gibt Zwei Möglichkeiten das Problem zu sehen.
    1. Die Rundfunkanstalten mieten wie bei Terristik und Sat auch Kapazitäten bei den Kabelanbietern an für die Verbreitung ihrer Programme Die Kosten hierfür werden entweder ausgehandelt oder durch den Regulierer (Bundesnetzagentur) vorgegeben. Der Endkunde zahlt dann nichts Die Nutzung ist mit dem Rundfunkbeitrag abgegolten. Nachteil auch Kunden die kein Kabelanschluss nutzen zahlen für den Kabelanschluss mit dem Rundfunkbeitrag.
    (Argumentation von Kabel Deutschland mit dem Unterschied dass Kabel Deutschland auch Geld vom Endkunden haben möchte)

    2a. Der Kabelbetreiber tritt an ARD und ZDF heran mit dem Wunsch die Programme zu verbreiten. ARD und ZDF erhalten hierfür Entgelte für die Bereitstellung der Signale. Der Kabelanbieter tritt als Wiederverkäufer auf und erhält vom Endkunden die Kabelgebühr. Nachteil Kabelkunden zahlen doppelt. Einmal Rundfunkbeitrag und Kabelanschlussgebühr. (Das ist die gängige Praxis im Ausland)

    2b. Der Kabelanbieter tritt an ARD und ZDF heran mit dem Wunsch die Programme zu verbreiten und erhält die Programme kostenfrei, weil sie mit Rundfunkbeitrag bezahlt wurden. Er tritt aber trotzdem als Wiederverkäufer auf und erhält vom Kunden die Kabelgebühr für die Nutzung der Infrastruktur. (das von ARD und ZDF favorisierte Modell)
    Gruß Sven
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Februar 2013