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Die Bundeskanzlerin betreibt doch keinen Piratensender

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. September 2018.

  1. Wambologe

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    Das muss ich denen nicht erklären, weil die es nicht so geschrieben haben. Es ist keine Forderung, sondern eine (in der aktuellen Situation) aus der Forderung folgende Stellung oder Aufgabe. So ist es richtig formuliert und darauf habe ich hingewiesen. Es ist nicht mein Problem, wenn du darin gleich einen persönlichen Affront siehst.

    Und das mache ich, weil es im Fall der ÖR ein entscheidender Unterschied ist und es strikte Synonyme braucht. Mit einer Forderung nach einem Gegenpol kommen wir in einen Konflikt mit anderen Rundfunkentscheidungen.

    Doch, weil der Gegenpol einen konkreten Entwurf definiert. Gegengewicht macht das nicht, das wird allenfalls in einer speziellen Situation konkret.

    Nein, die Annahme macht das Bundesverfassungsgericht nicht. Es hat vielmehr in der Vergangenheit die Forderung aufgestellt, dass sich auch der Privatfunk an gewisse Anforderungen richten muss, die lediglich nicht so hoch sein muss wie bei den ÖR.

    Die entscheidende Annahme ist, dass bei den Privatanbietern das seriöse nicht hinreichend garantiert werden kann. Und weil das nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit garantiert werden kann, ist laut Bundesverfassungsgericht auch heute noch ein (wie auch immer gearteter) ÖR gefragt.

    Der Teufel versteckt sich manchmal im Detail.

    Mit dieser Formulierung hier wäre ich in der Tat zufrieden.

    Es ist Aufgabe der Politik Rahmenbedingungen zu setzten und dann letztlich Aufgabe der Anstalten, dieses Gegengewicht und die Orientierungshilfe zu konkretisieren. Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts - und genau deshalb funktioniert Gegenpol nicht.
     
  2. simonsagt

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    Machst du jetzt die Spitzfindigkeit, dass eine Forderung, dass etwas so bleibt oder wächst nicht das exakt gleiche ist, wie eine Forderung etwas zu sein, bzw. dass es keine "Forderung" ist, sondern nur eine äh Aufgabenspizifizierung?

    Und erklär doch mal, wie man sich an einem Gegengewicht orientieren kann :p.

    Den Rest habe ich ja schon aufgegeben. Du sprichst ein anderes Deutsch als ich. Viel diskuttieren kann man da nicht, weil nicht ankommt, was geschrieben wird, sondern nur was gehört werden will.
     
  3. J Wilson

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    Nein, betreibt sie nicht.
     
  4. Wambologe

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    Für dich als Laien mag es eine Spitzfindigkeit sein. In der Praxis ist es aber ein himmelweiter Unterschied. Das eine definiert den OR. Das andere resultiert aus seinem Auftrag. Einmal geht es quasi um Grundsätzlichkeiten, beim anderen um eine Beschreibung des Ist-Zustands.

    Wenn du dich nicht für solche Unterschiede interessiert, solltest du vielleicht nicht seitenlange Diskussionen mit mir führen und dann sagen, dass das nicht interessant, wichtig oder relevant sei. Das ist ein bisschen dämlich.

    Brauche ich nicht. Zum einen habe ich die Formulierung nicht verwendet und noch nicht einmal die Verwendung des Wortes Gegengewicht im Urteil des BVerfG zitiert.

    Zum anderen bedeutet die verwendete Formulierung ja nicht, dass sich Bürger an einem Gegengewicht orientieren kann. Sondern dass der ÖR Orientierungshilfe bieten soll und dabei ein Gegengewicht sein soll. Anders Formuliert: Der ÖR soll als Gegengewicht Orientierungshilfe bieten.

    Wie diese Orientierungshilfe, nicht Orientierung, aussieht, ist Sache der Sender (und in der Rahmensetzung der Politik). Die sind da innerhalb gewisser Rahmen frei.

    Was doppelt nicht stimmt:
    1. Hat meine Antwort auf deine erste Antwort bereits Punkte sehr wohlwollend für dich aufgegriffen und damit Antworten für den "meint es anders als geschreiben ist" aufgeführt. Eine Antwort, die über rechtliche Definitionen hinaus ging, tatsächliche Ungleichgewichte anführte (anstelle deiner nicht passenden Vergleiche) und erste Ideen in den Raum geworfen, wie man deinen Wunsch rechtssicher umsetzen kann.

    Ironischerweise bist du als Mr "Es kommt nicht an, was geschrieben wird, sondern nur was gehört werden will" auf genau diese Teile in deiner darauffolgenden Antwort nicht eingegangen. Du hast sie nicht einmal zitiert. Du hast Erklärungen über kommende Änderungen ins absolut lächerliche gezogen im Sinne von "Hilfe, wer ein virales Video hat, gilt schon als neues RTL" und stellst falsche Behauptungen zu Rechtsthemen auf, nur um nach einigen Belehrungen zu erzählen, du hättest ja nie darüber diskutieren wollen. Du hast dich da komplett zu 100% selbst reingeritten, weil du aus irgendeinen Grund meine erste, wirklich wohlwollende Antwort als persönlichen Angriff empfunden hast.. wo sie eigentlich einen gemeinsamen Boden bereiten sollte. Da bist du wirklich selbst Schuld und solltest dich lieber zunächst einmal an die eigene Nase fassen.

    2. Du diskutierst mit mir seit drei Wochen, füllst mit mir mehrere Seiten und verfasst lange Antworten auf meine nicht weniger langen Antworten. Offenbar kann man hier sehr wohl "viel diskuttieren".
     
  5. simonsagt

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    Du hattest ein Zitat gebracht, um die Sichtweise des Bundesverfassungsgericht zum Thema Rundfunk zu bringen und deinen Standpunkt damit zu untermauern. Das war die Sache mit der Meinungskonzentration.

    Ich hatte den kompletten Abschnitt ausgegraben und dein zitierter Abschnitt der Sichtweise mündete letztendlich in dieser "Forderung", mit der Orientierngshilfe und eben nicht mit einer "Forderung" doch den Zugang zum Markt mit Rundfunklizenzen zu regulieren bzw. mit einer Ausführung, die Orientierungshilfe ist nicht notwendig, weil man den Markt ja mit Lizenzen seriös machen könne.

    Im übrigen wüsste ich gerne, welche falsche Behauptungen ich zu Rechtsthemen aufgestellt haben soll.

    Habe ich gesagt, x braucht keine Lizenz weil das in Paragraph y so steht oder habe ich gesagt, x sollte keine Lizenz brauchen, weil das Recht nicht mehr zeitgemäß ist und es sich absurd anhört?

    Das erstere wäre die falsche Behauptung, das zweitere eine Meinung, die nicht falsch im rechtlichen Sinne sein kann. Zur Erinnerung, das ist kein Fachforum zu Rechtsthemen. Hier steht über jedem Beitrag implizit: persönliche Meinung; keine Rechtshilfe.

    Du bist der Meinung, ich bin dumm. Das ist deine Meinung. Ist sie falsch? Kann sie falsch sein? Was sie auf jedenfall ist, in der Art wie du sie äußerst, ist es beleidigend. Hier unterschwellig, da offen und meistens nach dem Schema: wer so denkt, dem fehlt es an Intelligenz, Sprachverständnis oder irgendwelchen anderen Eigenschaften.

    Und nach meiner Meinung willst du nicht Recht "in der Sache" haben, sondern, dass jemand anders Unrecht hat. Es ist dir Egal, ob es absurd ist, einen Podcast mit einem Fernsehsender zu vergleichen, hauptsache jemand der diese Meinung hat, verwendet irgendwelche Begriffe oder Formulierungen, die du auseinanderpflücken kannst.

    Das einzige was ich dir in dieser Diskussion zu gute halten kann, du hast mich auf eine Eingabemöglichkeit aufmerksam gemacht, wo man seine Meinung unkompliziert bei einer staatlichen Stelle zum Thema kund tun kann. Natürlich wie üblich nicht mit einer Verlinkung, das musste ich schon selber nachgoogeln.

    Und dort habe ich auch meine Meinung kund getan. Du bist dir ja leider zu schade, die von dir als offensichtlich falsch identifizierten Infos in der Wikipedia zu korrigiern und der Allgemeinheit einen Dienst zu tun. Aber wozu auch. Das nächste mal wenn du mit jemandem diskuttierst, schaut der andere bestimmt auf Wikipedia nach und dann kannst du ihn auseinanderpflücken.

    --

    tl;dr Ich finde es absurd. Du eigentlich auch, jedenfalls bist du nicht wirklich für Lizenzen für Podcasts & Co, aber wie und warum ich es absurd finde, hältst du für falsch.
     
  6. oasis1

    oasis1 Silber Member

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    Gibt es hier keinen Moderator, der diesem Thread sperrt und somit das sinnlose Palaver von 2 Besserwissern unterbindet?
     
  7. Wambologe

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    Nö. Falsch. Ich hatte ein anderes Urteil herangezogen und das 2018er als Beleg dafür herangeführt, dass das Bundesverfassungsgericht seine Meinung nicht geändert hat. Den passenden Satz dafür habe ich gebracht. Für weiteres war das 2018er Urteil nicht relevant. Für genauere Ausführungen bitte ich, meine alten Beiträge nochmals zu lesen. Da steht das bereits drin.


    Deine aus Wikipedia zitierten Begründungen, warum eine Regulierung (in welcher Art auch immer) nötig ist und deine Mehrfach aufgestellte Behauptung, es würde dabei um die Frequenzvergabe gehen, zum Beispiel. Für mehr verweise ich erneut auf meine alten Beiträge.


    Nö. Ich finde dein Verhalten dumm und stelle deine Lesekompetenz in Frage (= zu blöd, um zu Lesen und Verstehen). Aber da kannst ja auch anderen Gebieten begabt sein.


    Nein. Denn Podcasts brauchen keine Sendelizenz. Nicht heute und nicht morgen. Wer in beiden Sachen unterschiedliche Dinge sieht, hat meine Unterstützung.

    Zudem schrieb ich, dass ich Verständnis dafür habe, dass man nicht jedes Live-Signal im Internet mit klassischem Fernsehen gleichsetzen will. Das schrieb ich sogar mehrfach. Ich habe dir sogar Tipps gegeben, wie du deine Meinung rechtssicher verpacken kannst. Schrieb ich erst heute nochmals.

    Wie gesagt: Ich habe dir Tipps gegeben, wie du deine Meinung rechtssicher verpacken kannst und erklärt, warum du diesen Weg gehen musst. Wenn ich auf Formulierungen rumgehackt habe, dann in erster Linie weil du zuvor groß aufgeschwätzt hast und das dann natürlich Spaß macht, auseinanderzunehmen.

    Lesen hilft. Natürlich habe ich das verlinkt, sogar in meiner ersten Antwort: Die Bundeskanzlerin betreibt doch keinen Piratensender

    Am Ende des Beitrags steht nach meiner Formulierung "Da kannst du schreiben:" das vom DF-Forum aus dem Link generierte Wort "Kontaktformular", das auf das.. nunja.. Kontaktformular verlinkt.


    Dazu habe ich mich in dem Thread zweimal bereits geäußert.

    Falls du es bis hierhin wieder vergessen hast: Ich habe dir Hilfen gegeben, wie du deine Ansicht rechtssicher verpacken kannst.
     
  8. simonsagt

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    Du könntest mir vorwerfen, das wäre eine unverschämte Unterstellung. Aber nicht, dass es eine falsche Rechtsauskunft ist, denn es ist überhaupt keine Rechtsauskunft oder rechtliche Behauptung oder sonstwas in der Art. Es ist meine Meinung und die hatte ich eben auch auf der wiki wiedergespiegelt gesehen. Und diese Meinung beschäftigt sich mit dem warum und nicht mit der konkreten rechtlichen Lage. Dein Ansatz, so wie ich ihn in meiner dummen und von Verständnisproblemen geplagten Art auffasse, will meinen Standpunkt mit der tatsächlichen aktuellen Rechtslage kippen. Das ist aber von vorneherein zum Scheitern verurteilt. Dazu müsste ich nicht meine Meinung kund getan haben, sondern behauptet haben, im Gesetz stünde es anders. Um meine Meinung zu ändern, müsstest du mir vermitteln, dass eine Notwendigkeit besteht, den sendenden Zugang zum Internet über Lizenzen zu regulieren.

    Dass das ganze mit der Meinungsmacht begründet wird, rechtfertigt das wie und nicht das warum. Im übrigen finde ich es lustig, dass Hörfunk im Internet keine Lizenz braucht. Anscheinend scheint die Begründung, mit der Meinungsmacht und all dem, für Audio nicht zu greifen. War nicht dein Standpunkt unter Anderem, dass der Verbreitungsweg unwichtig oder gar unabhängig ist für die Lizenzvergabe? Für Hörfunk außerhalb des Internets braucht man nach wie vor eine Lizenz. Dass es so im Gesetz steht, kann man nachlesen. Warum es da steht, konnte ich auf die Schnelle nicht finden. Man könnte natürlich zurückrudern und behaupten, der Verbreitungsweg ist nur für die Verbreitung von Video unwichtig. Ich würde dann vorrudern und fordern: dann solle man eine dritte Kategorie einführen außer Hörfunk und Fernsehen und diese dritte Kategorie eigens bewerten.

    Und ja, ich habe auch gelesen, dass man sein reines Hörfunkprogramm im Internet zwar nicht lizensieren, aber diesen Anstalten kund tun muss. Und von GEMA und anderen rechtlichen Konsequenzen ist man auch nicht befreit. Aber es ist halt keine Erlaubnis vom Staat notwendig - und genau das ist eine Lizenz! Und genau darum ging es im Artikel zum Thread. Brauchte die Kanzlerin eine Erlaubnis vom Staat, um ihren Kram im Internet zu "senden". Das ließ sich ja bereits mit einer trivialen Formsache abschmettern, weil das Zeug nicht linear/live gestreamt wird.

    Aber offenbar ist es doch tatsächlich so, hätte sie das Zeug live gestream oder würde im Netz live irgendwelche Ansprachen senden, so bräuchte sie nach aktueller Interpretation der Rechtslage einen Erlaubnisschein dafür.

    Und für diese Einflussnahme des Staates auf das Internet sehe ich keine Notwendigkeit. Das gehört geändert.
     
  9. Wambologe

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    Da es beim Lizenzverfahren nicht um den Zugang zu Frequenzen und damit auch nicht zum Zugang zum Internet geht, muss ich dir auch nicht vermitteln, dass dazu eine Notwendigkeit besteht.Bis heute schaffst du es nicht, diesen entscheidenden Punkt zu verstehen.

    Es rechtfertigt das warum und nicht das wie. Das wie ist der Politik überlassen, das warum ist eine verfassungsrechtliche Vorgabe.

    Auf den Hörfunk im Netz und seine Sonderstellung bin ich bereits eingegangen, bitte die alten Posts durchlesen. Aber um einen Punkt hinzuzufügen: Die Begründung der Politik für diesen Schritt war nicht "Ja mei, ist halt das Internet".

    Und vielleicht als kleinen Tipp in dieser Sache, mit der du dem Unterschied zwischen Hörfunk und Fernsehen einen Schritt näher kommst: 30 Prozent. Gleichwohl bist du aber mit deinen aktuellen Überlegungen tatsächlich auch gar nicht so verkehrt.

    Und zur Erinnerung: Es gibt auch TV-Sender, die nicht durch das Zulassungsverfahren müssen und damit auch keine Lizenz zum Senden benötigen.

    Kannst du, genau das wäre ja auch ein richtiger Weg. Weg vom Übertragungsweg und hin zu Inhalten (im weitesten Sinne). Aber Hörfunk und Fernsehen werden nicht als Radiogerät und Satellitenschüssel definiert.

    Du hattest bereits herausgefunden, dass der einfachrechtliche Begriff des Rundfunks sich gegenüber dem verfassungsrechtlichen Begriff des Rundfunks unterscheidet. Das gilt natürlich auch für andere Begrifflichkeiten. Das Verfassungsrecht schreibt kein bestimmtes Zulassungsverfahren vor und sagt auch nicht, wie die präventive Kontrolle im Detail aussehen muss. Es gibt Spielraum. Aber hey, auch das wurde hier schon besprochen.

    Ungeachtet dessen stimmen meine Erklärungen auch aus der einfachrechtlichen Sichtweise: Bei der Zulassung an sich ist der Übertragungsweg egal. Du kannst auch eine Lizenz beantragen und dann trotzdem nur im Interent senden. Keiner verpflichter dich, dann auch klassisch zu senden. Und wenn du nur im Internet senden willst und damit gar nicht erst zur Lizenzvergabe musst, spielt es ohnehin keine Rolle, wie die Lizenzvergabe ausgestaltet ist.

    Nein, auch das wurde schon im Thread erklärt.

    Lies meine alten Beiträge und frag nach, wenn du sie inhaltlich nicht verstanden hast. Es langweilt mich allerdings, mich ständig wiederholen zu müssen. Die Antworten auf deine kommenden Fragen stehen sicherlich auch schon hier im Thread und ich werde künftig nur noch neue Aspekte beantworten. Gleichwohl freut es mich natürlich, dass du mit deiner letzten Antwort durchaus ein gutes Stück auf den richtigen Weg gekommen bist und in diesen Punkten werde ich gerne weiter antworten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Oktober 2018