1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Die Bundeskanzlerin betreibt doch keinen Piratensender

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. September 2018.

  1. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

    Registriert seit:
    14. Juni 2009
    Beiträge:
    4.930
    Zustimmungen:
    3.757
    Punkte für Erfolge:
    213
    Anzeige
    Ich kann ja nachvollziehen, wenn man sich schwer tut, einen Unterschied zwischen "Jeden Freitag um 20:00 Uhr ein Live-Stream" und "Jeden Freitag um 20:00 Uhr ein neues Video". Ich habe auch sehr, sehr viel Verständnis, wenn man einen Unterschied zwischen "24/7 Sender" und "Einmal die Woche fünf Stunden Live-Stream" sieht.

    Aber bei den offensichtlichen Fällen "24 Stunden Live-Sender über Internet" abzustreiten, dass es da doch Parallelen gibt zu "24 Stunden Live-Sender über Sat oder Kabel", sagt wohl mehr über die eigene Person aus als über den aktuellen Stand der Mediengesetze.

    Kontrolle über was? Inhalte, Verbreitung? Das Zulassungsverfahren an sichdient nicht der Frequenzvergabe.. Die Regeln für den Rundfunk wurden allgemein verfasst mit zusätzlichen Regelungen bei Frequenzknappheit. Und so gelten die Regeln für alle Sender unabhängig des Verbreitungsweges, außer sie fallen unter die zusätzlichen Regelungen, die in erster Linie fürs Internet eingeführt worden sind.

    Das ist dann ja weniger Kritik an der Gesetzgebung selbst als an der Verwendung von Begriffen. Auch das klassische Fernsehen wurde - auch schon lange vor Twitch - über andere Wege verbreitet als über den klassischen Funkturm.

    Gleichwohl: Wenn im Internet verbreitete Live-Streams über LTE-Funk gesehen werden, wird aus deinem Nicht-Rundfunk dann Doch-wieder-Funk?

    Aber im Grunde ist eine Antwort irrelevant. Der Gesetzgeber hat eine Definition von Rundfunk geliefert, sich einfach daran hochzuziehen, dass es mit der eigenen nicht übereinstimmt, ist dämlich. Dann sollte man auch dafür eintreten, dass die Fledermaus umbenannt wird, weil sie mit der Maus nur sehr weitläufig verwandt sind.

    Ungeachtet dessen, dass es recht dämlich ist, sich an einem gewählten Begriff hochzuziehen, den der Gesetzgeber ja ausreichend definiert hat, kann man natürlich die Lizenzierung allgemein in Frage stellen.

    Wenn es um Rundfunk geht (und nicht wie bei unserer letzten Diskussion um Telemedien), werden die Anwendungsfälle nicht auf Relevanz reduziert. Ausgenommen ist man (u.a.) nur, wenn man nicht auf redaktionell-journalistische Inhalte setzt, das ganze nur für Privatzwecke macht oder technisch gar nicht mehr als 500 Zuschauer erreicht.

    Heißt: Wer nur 10 Zuschauer bei Twitch hat, ist trotzdem nicht ausgenommen, weil er technisch auch 501 haben könnte. Dass jemand, der einen 24/7 Sender im Web betreibt und nur 10 Leute erreicht, sehr wahrscheinlich keine Probleme mit den Medienanstalten haben wird, liegt in erster Linie daran, dass die auch nur gegen Verstöße vorgehen können, von denen sie Kenntnis haben. Bei einem 10 Zuschauer-Stream wird das nicht der Fall sein. Aber klar: Verpetzten könntest du den.

    Angemerkt sei jedoch, dass diese "Willkür" (die ich nicht als Willkür sehe), neu eingeführt werden soll. Künftig soll die tatsächliche Zuschauerzahl im Netz darüber entscheiden, ob man zulassungspflichtiger Rundfunk ist.

    Eigentlich ist die Frage nach der Zeitungslizenz an sich ja genau die Richtige in der Diskussion. Schade, dass du die Diskussion aber an sich lächerlich machen willst mit einem längst abgeschafften Lizenzwesen. Würde eine Zeitungslizenz wieder eingeführt werden, wäre es durchaus legitim, ein entsprechendes Vorgehen für äquivalente Internetzeitungen zu liefern. Übers Internet verbreitete Sender und über Kabel verbreitete Sender rechtlich gleichzusetzen, ist durchaus legitim..

    Die Frage ist letztlich: Wieso sollte der Internetsender Rocketbeans TV keine Sendelizenzen brauchen, Sky Atlantic aber schon? Rocketbeans TV hat meinungsmachende Formate, erreicht im linearen Bereich auch mehr Zuschauer als Sky Atlantic.

    Jetzt zu antworten, dass das Internet eine (relativ gesehen) neue Erfindung ist und man da niemandem den Sendeplatz wegnimmt, ist bisschen unbefriedigend. Das Verteilen von Sendeplätzen alleine ist ja nicht das einzige Ziel der Rundfunkregulierung (oder Medienregulierung). Da geht es auch um Konzentration im Medienbereich und die Verhinderung von Meinungsmonopolen. Entsprechend wurden die oben genannten Ausnahmen geschaffen, aber keine generelle Ausnahme fürs Internet. Insbesondere, da das Internet andere TV-Wege mittel- und langfristig in seiner Relevanz ablösen wird - und das bei den Jüngeren ja auch schon der Fall ist.

    Und wäre die Zeitungslizenz interessant.. wobei ich nicht ganz auf Zeitungen gehen würde, sondern aufs Radio. Denn die Frage dort ist ja: Wieso müsste ein Rocketbeans Radio nur ein "Hallo, wir machen Radio"-Formular bei den Medienanstalten einreichen, aber Rocketbeans TV eine explizite Zulassung braucht.

    Und da wären wir dann auf einer Wellenlänge. Aber das ändert nichts daran, dass Rocketbeans Internet-TV und Rocketbeans Kabel-TV ja durchaus inhaltlich und in ihrer Meinungsmacht nicht unterscheiden und keiner bei klarem Verstand zumindest Ähnlichkeiten (wenn auch nicht absolute Deckungsgleichheit) abstreiten sollte.

    Die richtige Konsequenz wäre, sich nicht am Funk im Wort Rundfunk hochzuziehen oder Ähnlichkeiten gänzlich abzustreiten, sondern das Zulassungsverfahren gänzlich zu ändern. Ganz unabhängig von ihrem Verbreitungsweg braucht es weder bei Comedy Central noch bei Gronkh TV ein bürokratisches Zulassungsverfahren. Das bei Webradios praktizierte Modell, das man salopp gesagt der gewünschten Medienanstalt einmal per E-Mail mitteilt, dass man ein Programm betreibt und einen Ansprechpartner nennt, wäre für beide rein unterhaltende Anbieter absolut ausreichend.

    Zulassungen können auf informierende Programme beschränkt werden. Sinnvoller wäre es meiner Ansicht nach, wenn sich die Medienanstalten auf eine Plattformregulierung beschränken und eine Art Verbreitungsgarantie für die Sender durchsetzen, die sich an gesetzliche Standards halten. Etwaiger Meinungsmacht kann dahingehend entgegengewirkt werden, dass die Medienanstalten selbstständig prüfen und - ähnlich der Drittanbieterregelung - die Verbreitung bestimmter Programme auflegen, wenn eine entsprechende Grenze überschritten wird. Das ganze müsste man nochmal konkret ausarbeiten, so dass ich das allenfalls als Eckpunkte und weniger als einen fertigen Vorschlag sehe.


    Aber die Diskussionen dazu sind hier im DF momentan etwas fehlplatziert. Der Gesetzgeber hat ja gerade eine Konsultation am Start, bei der jeder bis zum Ende des Monats noch seine Anregungen einsenden und damit an der Gesetzesgestaltung mitwirken kann. Etwaige Vorschläge sind dort also wesentlich besser aufgehoben als hier.
    Da kannst du schreiben: Kontaktformular

    Und da gibt es den aktuellen Entwurf:
    https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-st...tik/Medienstaatsvertrag_Online_JulAug2018.pdf

    Der macht aus der bisherigen Sonderstellung für Webradios genau einen Bagatellrundfunk für alle Verbreitungswege.. (auch wenn sie dann wieder eine Sonderregelung für Let's Player vorschlagen, die ich in der konkreten Form nicht unterstützt. Würde die Bibi Beautytante Schminktipps geben, wäre das vielleicht dämlicher, aber aus Regulierungssicht nicht relevanter als (im weitesten Sinne) Spieletipps.)
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. September 2018
    Monte und LizenzZumLöten gefällt das.
  2. simonsagt

    simonsagt Board Ikone

    Registriert seit:
    11. April 2014
    Beiträge:
    3.563
    Zustimmungen:
    1.410
    Punkte für Erfolge:
    163
    Ja.

    Für LTE braucht man eine Lizenz.

    Privat und Nicht-Privat ist nicht mehr klar trennbar und schon ab dem ersten frei zugänglichem Video oder Streamabruf gegeben. Frei zugänglich in dem Sinne, das jemand, der nicht privat mit dem "Sender" verbandelt ist, das abrufen kann. Bei einem Rundfunkkanal frägt auch niemand, wieviele Leute den tatsächlich einschalten. Halt, doch, bei 30% Marktanteil bekommt der Sender keine weiteren Lizenzen, damit andere Sender auch noch eine Chance haben. Vielleicht erkennt man da ein bisschen, wie sinnfrei es ist, Rundfunkprinzipien auf das Internet anzuwenden?

    Ja. Das ist ist Willkür in meinen Augen. Heute unwichtig, morgen viral, übermorgen zulassungspflichtig. Was für eine Logik.

    Lächerlich machst du das, indem du den Link gar nicht gelesen hast. Auch reflektierst du nicht, warum das Lizenzwesen eingführt und wieder abgeschafft wurde. Der Link führte zur Zusammenfassung auf Wikipedia, wofür der Staat Lizenzen verlangt. u.A auch für Medien. Den entsprechenden Unterabschnitt zitiere ich mal.

    Klar, das ist "nur" Wikipedia. Ändere das nach deinen Vorstellungen oder bemängle, dass es nicht stimmt mit der Herleitung, warum der Staat Lizenzen für Presse verlangt hat und für Fernsehen immer noch tut.
     
  3. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    Wusste das dass wieder kommt. Gibt es irgendein Thread in dem man nicht über ARD und ZDF meckern kann? Bestimmt findet ihr in einen Thread über Gurken und Tomaten auch einen Grund über ARD und ZDF zu meckern. :rolleyes:
     
    Monte, oasis1 und LizenzZumLöten gefällt das.
  4. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

    Registriert seit:
    14. Juni 2009
    Beiträge:
    4.930
    Zustimmungen:
    3.757
    Punkte für Erfolge:
    213
    Ja, beides?

    Es geht nicht darum, wer das LTE-Netz betreibt, sondern Internetsender, die auch über das LTE-Netz empfangbar sind.

    Nein, frei zugänglich ist nicht das entscheidende Kriterium. Und bei einem frei zugänglichen Video bist du kein Rundfunk. Rundfunk kannst du nur dann überhaupt sein (und das auch nicht immer), wenn der Anbieter den Inhalt quasi live diktiert.


    Der Satz ist in der Form natürlich Schmarn. Aber bei Internetsendern fragt sich zum jetzigen Zeitpunkt auch niemand, wie viele tatsächlich einschalten. Die Frage, ob du Rundfunk bist oder nicht, hängt aktuell nicht von deiner Zuschauerzahl ab.


    Nein, denn das Prinzip lässt sich ja auch aufs Internet übertragen. Angenommen, die Mediengruppe RTL Deutschland hätte über klassische Empfangswege 24,9% Marktanteil und über das Internet einen Marktanteil von 90%. Warum wäre da eine Regulierung auf Basis von "damit andere Sender auch noch eine Chance haben" nicht gerechtfertigt? Das müsstest du erklären.

    Es geht übrigens weniger darum, dass andere Sender auch noch eine Chance haben. Es geht darum, dass kein Unternehmen zu viel Meinungsmacht hat.. und da stellt sich die Frage: Wieso sollte RTL über Satellit keinen neuen Sender verbreiten dürfen, den Sender aber einfach trotzdem ins Internet stellen dürfen? Zumal der Stream dann von Receiverherstellern ganz normal neben den RTL-Sendern empfangen werden kann. Bei Diveo ist das ja z.B. auch der Fall. Wieso sollte der Sat-Sender Sat.1 Gold bei Diveo eine Sendelizenz benötigen, der Internetsender Sat.1 Emotions (oder der fiktive Internetsender Sat.1 Silber) paar Plätze weiter in der Senderliste nicht mehr? Auch das müsstest du für dein Modell erklären.

    Im Übrigen kann man auch mit mehr als 30% Marktanteil noch Lizenzen bekommen. Genauso wie bereits 25% Marktanteil ausreichen können, um keine Lizenz mehr zu bekommen.


    Du hast nichts verstanden. Wenn wir von Rundfunk im Sinne der Gesetze sprechen, reden wir zu 100% nicht von Videos. Wer ein virales Video hat, wird daher keine Sendelizenz brauchen.

    Ein Stream selbst kann nicht so viral gehen, wie ein Video. Sobald man das vom Hörensagen mitbekommt, ist der "Live-Moment" schon vorbei und du kannst es höchstens als Aufzeichnung sehen, das ist wiederum ein Video.

    Und selbst wenn du argumentieren willst, das auch bei einem Stream ja trotzdem mal rein zufällig 50.000 Leute einschalten können, die dann später nicht mehr einschalten würden: Dafür hat die vom Gesetzgeber eingesetzte Kommission in ihrem Vorschlag eine Maßnahme ergriffen. Der Vorschlag lautet nicht "Wer einmal 20.000 Zuschauer erreicht hat, hat die Arschkarte gezogen", sondern "Rundfunkprogramme im Internet, die regelmäßig im Monatsdurchschnitt weniger als 20.000 Zuschauer erreichen" als Bagatellrundfunk eingeordnet. Wer einmal mit einem Videostream viral geht, erreicht die Zahlen nicht regelmäßig. Und wer sie regelmäßig erreicht, ist nicht unwichtig.

    Ich bin kein Fan des Wortes regelmäßig in diesem Kontext.. aber noch ist es ein Vorschlag und genau solche Dinge kann man über das Kontaktformular anmerken.

    Ich mache mich vielleicht lächerlich, weil ich dir lang und ausführlich antworte und deine Antworten sogar zusätzlich so auslege, dass wir womöglich eine gemeinsame Basis finde... obwohl bei dir ohnehin Hopfen und Malz verloren ist. Ich erinnere mich da an unsere letzte Diskussion, wo ich in zahlreichen Beiträgen bei Telemediendiensten auf eine Bargatellgrenze hingewiesen habe, du auf so eine Bestanden hast und dann am Ende meintest, ich hätte das auch gleich sagen können, dass es die gibt. Das war recht verschwendete Zeit.


    Dein zitierter Abschnitt erklärt nicht, warum das Lizenzwesen (für manche Medien) wieder abgeschafft worden ist.

    In dem von dir zitierten Abschnitt steht nichts, was meiner Aussage widerspricht. Ich sagte, dass die Zeitungslizenz abgeschafft worden ist und zur Lizenz für Sender sagte ich, dass das Zulassungsverfahren an sich nicht der Frequenzvergabe dient. Auch das stimmt. Du kannst eine Zulassung bekommen aber keinen Sendeplatz bei einem Empfangsweg,

    Wenn wir von der Rundfunkregulierung im weitesten Sinne sprechen (also, alles was über "ja, du darfst Rundfunken, viel Spaß beim Finden eines Sendeplatzes), habe ich angemerkt, dass die Vergabe von Sendeplätzen nicht das alleinige Ziel der Regulierung ist, sondern auch die Verhinderung zu starker Meinungskonzentration.

    Auch das widerspricht deinem zitierten Abschnitt nicht. Die Wikipedia sagt, dass Frequenzknappheit ein wesentlicher Grund ist, nicht, dass es der einzige Grund ist.

    Und auch wenn die Formulierung nicht komplett falsch ist und sicher einer der Beweggründe war, halte ich die sie für nicht ganz günstig, weil sie nicht allgemeingültig ist.. die Frequenzvergabe als Teil der Medienregulierung ist eine Folge der Vermeidung von Meinungsmonopolen. Landesmedienanstalten bestimmen über die Frequenzvergabe (bei Knappheit), um eine möglichst vielfältige Programmauswahl zu ermöglichen. Das ist der entscheidende Grund für die Regulierung und auch das, was nach Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes ohne Frequenzknappheit geboten ist.

    In seiner 3. Rundfunkentscheidung (1 BvL 89/78) hatte das Gericht festgestellt:
    Und weiter:
    Und außerdem:
    Erst vor wenigen Wochen hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt (1 BvR 1675/16), dass das Internet nicht dabei hilft, die Konzentration zu verringern.

    In gleichem Urteil verwendete das Gericht auch die Formulierung "durch die Zulassungs- und Aufsichtsregelungen bezweckte Verhinderung von Meinungsvormacht einzelner Träger".

    So Frequenzen mögen (wie es Wikipedia nennt) ein wesentlicher Grund gewesen sein, der entscheidende Grund ist - und das ist er auch noch heute - die Verhinderung der Meinungskonzentration.




    Meine Aufgabe ist es übrigens nicht, Wikipedia zu verbessern. Warum sollte ich auch. Ich finde es recht unterhaltsam, wenn Leute etwas bei Wikipedia lesen und sich dann als Experten aufspielen.
     
    Monte gefällt das.
  5. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    21.223
    Zustimmungen:
    4.948
    Punkte für Erfolge:
    213
    Es sind Vorraussetzungen notwendig damit man als Anbieter von Inhalten eine Rundfunklizenz benötigt.
    Man muss
    - seine Inhalte live senden
    - min. 500 Zuhörer oder Zuschauer erreichen
    Das ist die mir derzeit bekannte Regelung.

    Podcasts oder sonste Inhalte zum Abruf bedürfen keiner Rundfunklizenz weil hier nicht live produziert und übertragen wird.
    Youtuber welche live streamen und deren Livestreams mehr als 500 Zuschauer haben benötigen eine Rundfunklizenz.

    Nein, es kommt gar nicht auf den Übertragungsweg an.
    Kabel-TV u. IPTV zählen schliesslich auch zum Rundfunk, obwohl die Inhalte gar nichts drahtlos übertragen werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. September 2018
  6. simonsagt

    simonsagt Board Ikone

    Registriert seit:
    11. April 2014
    Beiträge:
    3.563
    Zustimmungen:
    1.410
    Punkte für Erfolge:
    163
    Das glaubst du vielleicht. Also dass du meine Worte gutmütig auslegst. Tatsächlich nutzt du jede Gelgenheit um dein Gegenüber persönlich zu kritisieren. Meist mit Anspielungen nach dem Schema, wer so denkt, muss Dumm sein.

    In deinem Weltbild ist offenbar kein Platz für die Meinung, dass es Unsinn ist, das Internet mit Rundfunk gleichzusetzen.

    Internet wird nicht "empfangen". Man muss als Nutzer aktiv etwas auswählen. Es gibt Leute, die hängen sich daran auf, ob etwas "live" ist, nur um es mit Rundfunk gleichzusetzen. Das ist irrelevant. Musik im Radio ist auch nicht live. Und die wenigsten Sendungen im Fernsehen sind live. Einzig der Übertragungsweg ist "live" in dem Sinne, dass man es eben empfängt.

    Würde man fertige Videos "live streamen" oder einen Live-Stream in Stücke hacken und portionsweise alle paar Minuten als Podcast "nicht live" anbieten, wäre das dann ja wohl schon eine Änderung der Rechtsform. Ich denke nicht. Das ist Internet. Im Ausland lachen sie uns wahrscheinlich aus. Ein deutscher Podcaster oder Streamer braucht die gleiche Lizenz wie RTL. Oder zumindest mit der gleichen "Begründung": Rundfunk. Und nachdem die "Kleinen" rechtlich angegangen wurden, verteilt man noch ein paar willkürliche Almosen und schlägt vor, habt ihr unter X Zuseher, belangen wir euch nicht. Oder hab ihr einen nicht redaktionellen Podcast und seid Bundeskanzlerin, dann auch nicht. Ist doch nett von uns.

    Gibt es Sender, die nicht senden? Also die weder irgendwo über Sat oder Antenne empfangbar sind und nicht über irgendwelche Verträge als Ersatzverteilung wo eingespeist werden?

    Das bisherige Recht ist mit der Dezentralität des Internets überrumpelt worden. Die Frage ist, inwieweit und mit welchen Mitteln da ran gegangen werden soll oder muss. Früher war es schlicht nicht möglich sich selbst sinnvoll zu veröffentlichen. Jetzt reicht ein Handy oder eine Webcam, die im Laptop bereits eingebaut war.

    Und als Dystopie: bald braucht man eine Medienlizenz, wenn man einen Twitteraccount eröffnet.

    Man überlege mal: im Deckmantel von Jugendschutz und Co nehmen die Medienanstalten Einfluss auf das Internet. Wer illegale Sachen im Internet macht oder veröffentlicht, ist aber jetzt schon vom Gesetz bedroht. Da braucht es keine zusätzliche Einflussnahme. Der Sinn dahinter verschließt sich mir. Also der tiefere, der offensichtliche ist klar: die Großen wollen den Kleinen Steine in den Weg legen und die dezentrale Konkurenz nieder halten und Einschüchtern.
     
  7. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    21.223
    Zustimmungen:
    4.948
    Punkte für Erfolge:
    213
    Die Sichtweise der Landesmedienanstalten ist in Deutschland entscheident was das betrifft.
    Die Landesmedienanstalten sind zuständig für die Verbreitung von audio-visuellen Inhalten privater Inhalteanbieter,
    das umfasst nicht nur kommerziellen privaten Rundfunk sondern auch Medien im Internet.
    Das ist nunmal so geregelt, da kann weder du noch ich was dafür.

    Darum geht es nicht.
    Die Livestreams im Internet von deutschen Youtubern zählen zu den Telemedien welche unter die Regulierung der Landesmedienanstalten fallen.
    Das kann nur mittels einer Gesetzesänderung geändert werden.
     
    simonsagt gefällt das.
  8. simonsagt

    simonsagt Board Ikone

    Registriert seit:
    11. April 2014
    Beiträge:
    3.563
    Zustimmungen:
    1.410
    Punkte für Erfolge:
    163
    Aber, aber, ... Demokratie? :confused:

    Das ist ein Dreck, dass man beim Wählen nur eine Partei wählen kann und damit alle Inhalte von deren Parteiprogramm unterstützen muss. Ob man will oder nicht. Da wäre ich mal für eine grundlegende Änderung.
     
  9. simonsagt

    simonsagt Board Ikone

    Registriert seit:
    11. April 2014
    Beiträge:
    3.563
    Zustimmungen:
    1.410
    Punkte für Erfolge:
    163
    Na ich hoffe, beim nächsten mal wird da umsichtiger vorgegangen, nachdem jetzt mal Mutti ins Kreuzfeuer geraten ist und den verstaubten Politikern vielleicht der Irrsinn dahinter bewußt wird.

    Wie gesagt, ich halte die Regulierung mit Hilfe von Rundfunkgesetzen für das Internet für komplett unnötig, da redundant. Dass das Internet nichts rechtsfrei ist, hinreichend bekannt. Also braucht man auch nciht den Jugendschutz oder irgendwelche anderen Rechte zur Rechtfertigung heranziehen; die können direkt angewendet werden. Übrig bleibt lediglich ein staatlich kontrollierter Zugang zum Internet für Contentproduzenten. Und das halte ich für weder zeitgemäß noch verhältnismäßig.
     
  10. LizenzZumLöten

    LizenzZumLöten Board Ikone

    Registriert seit:
    8. September 2009
    Beiträge:
    3.026
    Zustimmungen:
    705
    Punkte für Erfolge:
    123
    Dass es so "über Parteien abläuft" ist nun mal der Kern einer "Repräsentativen Demokratie", eine direkte Kontrolle der Gesetzgebung/Bestimmung der Richtlinien der Politik durch das Volk halte ich persönlich für ein Ding der Unmöglichkeit.
     
    oasis1 gefällt das.