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ARD verzichtet auf 5G Broadcast

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 3. Juli 2025.

  1. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Nein, auch hier wurden falsche Rückschlüsse gezogen. Es muss heißen: "Ein Onlineangebot, welches regelmäßig an eine Benutzergruppe gerichtet ist, hat sich den gleichen Regelungen wir ein Rundfunkangebot zu unterwerfen."

    Somit sind die Anforderungen an solche Onlineangebote mit den Anforderungen an Rundfunkangebote gleichgestellt. Dennoch ist ein Onlineangebot noch lange kein Rundfunk. Ansonsten würden die Gerichte die Onlineangebote nämlich einfach als "Rundfunk" definieren. Tun sie aber aus gutem Grund eben genau nicht, weil "Online" eben kein Rundfunk ist.

    Das erinnert mich an die jahrelange Fehlinterpretation in der Antennensicherheitsnorm, als aus "Gehäuse, welche netztgespeiste Geräte beinhalten" fälschlicherweise die "Gehäuse netzgespeister Geräte" wurden. Sprachverständnis wird aber in der Gesellschaft immer mehr zu einem Problem.
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... Live bedeutet eine Übertragung in Echtzeit. Wenn zeitversetzt übertragen wird, ist es nicht mehr live ...
     
  3. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Der Medienstaatsvertrag "betrachtet" nicht etwas als Rundfunk, er definiert was Rundfunk ist. Auch urheberrechtlich ist es völlig egal wie technisch gesendet wird, sowohl nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz als auch nach der Berner Übereinkuft, die fast alle Länder der Welt rechtlich anerkennen.

    Auch bei der Internetübertragung musst Du nicht anrufen. Wie bei der terrestrischen oder Satellitenübertragung musst Du Dich mit den zur Verfügung gestellten Übertragungswegen verbinden. Schaltest Du nicht "live" ein, kannst Du das Programm nicht sehen.

    Nein, wenn Du bestimmen kannst, wann Du ein Programm anschaust, ist es kein Rundfunk.

    Genau so steht es auch in dem von Dir verlinkten Artikel zur Definition "linear". Ob Du über Terrestrik oder Internet "live" schaust, spielt da überhaupt keine Rolle.

    Entscheidend ist, dass bei der Live-Tagesschau (Rundfunkkanal "Das Erste") die ARD (Rundfunkkanal "Das Erste") bestimmt, wann Du etwas sehen kannst und wann nicht (= linear=Rundfunk). Du verbindest Dich mit dem Übertragungsweg der ARD. Schaltest Du zu spät ein, kannst Du es nicht sehen.

    Beim Blue Button wird es von der ARD zu der von Dir gewünschten Zeit zeitgleich auch zu den anderen Übertragungswegen zur Verfügung gestellt übertragen (= nicht-linear= Telemedium).
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juli 2025
  4. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Ein Onlineangebot KANN Rundfunk sein, muss es aber nicht. Damit es Rundfunk sein kann, muss es linear ausgestrahlt werden (=zum zeitgleichen Empfang bestimmt).

    Der Medienstaatsvertrag stellt das klar. Es gibt keine Unterscheidung nach technischem Übertragungsweg:

    MStV: § 2 Begriffsbestimmungen - Bürgerservice

    § 2
    (1) 1Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans mittels Telekommunikation.

    Neben der Linearität gibt es grundgesetzlich und medienrechtlich noch weitere Kriterien. Das Verfassungsgericht verlangt "Darbietungen in Wort, Ton und Bild", der MStV journalistische redaktionelle Inhalte nach Sendeplan.

    Deine 24/7 live ins Netz gestreamte oder terrestrisch sendende Wettercam ist daher kein Rundfunk.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juli 2025
  5. Discone

    Discone Lexikon

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    Für den Aufbau einer Mobilfunk- / Internet-Verbindung wird vom Nutzer ein Datensatz gesendet, was beim anonymen Rundfunk-Empfang nicht erforderlich und auch nicht möglich ist.
     
  6. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Ja, schön. Hat aber nichts mit dem rechtlichen Rundfunkbegriff zu tun.
     
  7. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Für 5G Broadcast muss nicht das Mobilfunknetz der etablierten Mobilfunknetzbetreiber genutzt werden. Da kann auch ein komplett eigenes Netz dafür aufgespannt werden.
    Man kann davon ausgehen dass sich derzeit an keinem Mobilfunkmasten geeignete Antennen für den für 5G Broadcast angestrebten Frequenzbereich (470 bis 694 MHz) befinden.
    Es gibt sogar noch recht viele Masten an denen sich keine passenden Antennen für das 700 MHz Band befinden, deshalb dauert der Rollout des Band 28 so lange, an den Standorten müssen Antennen zugebaut oder ersetzt werden.
    Bleibt die Frage ob die Mobilfunknetzbetreiber auch gleich für 5G Broadcast geeignete Antennen installieren oder nicht... weil es steht bislang noch gar nicht fest wer das Netz für 5G Broadcast betreiben wird... Es könnte die Telekom sein oder auch Media Broadcast.

    Und wo Licht ist gibt es auch Schatten... Für die SFN-Fähigkeit von 5G Broadcast muss auf die MIMO-Fähigkeit verzichtet werden. Beides zugleich funktioniert nicht.

    An den meisten Standorten wäre für 5G Broadcast die Verwendung von Rundstrahlantennen sinnvoll anstatt den bei Mobilfunk üblichen Sektorantennen, besonders in SFN.

    Nun ja, es steht bislang nicht fest ob zumindest bei "den Privaten" nicht doch ein Datenrückkanal bei 5G Broadcast erforderlich sein wird.
    Meiner Vermutung nach geht es "den Privaten" um genauere Platzierung von Werbung, wofür aber mehr Informationen über die jeweiligen Zuschauer erforderlich sind.
    Es sind Nutzerendgeräte denkbar welche 5G Broadcast als reinen Empfangsweg mit bidirektionaler Datenübertragung übers Internet kombinieren. Und die Werbung wird dann passend zur Zuschauergruppe übers Internet (auf die Zuschauerendgeräte) übertragen.

    Bitteschön. Danke für die Anerkennung deinerseits.

    Nachtrag:
    Funknetze in Zukunft. Ich gehe davon aus dass sich Rundfunknetze ab dem kommenden Jahrzehnt verändern werden.
    Wenn Frequenzwiedernutzung und Overspill-Reduktion wichtiger werden dann werden (besonders im UHF-Band) terrestrische Großsendeanlagen mittel- bis langfristig verschwinden und durch Funknetze aufgebaut aus vielen Kleinsendeanlagen ersetzt werden.

    Das UHF-Band ist für viele Anwendungen und Anwender interessant u. dessen Gesamtübertragungskapazität soll zukünftig erhöht werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juli 2025
  8. Discone

    Discone Lexikon

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    5G Broadcast ist durch die ARD-Ablehnung tot, wird für die allgemeine Nutzung nicht aktiviert!
    Es gibt keine geeigneten TV-Geräte und auch kein Receiver für diese unnötige Technik.
    Der Frequenzbereich von 470 MHz bis 694 MHz wird auch nach dem Jahr 2030 dauerhaft nur für DVB-T2 reserviert, keine Mitbenutzung für Mobilfunkbetreiber. Frankreich und Italien (eventuell auch Deutschland) werden das bei der nächsten WRC so durchsetzen, dauerhafte Reservierung für anonym nutzbaren DVB-T und DVB-T2 Rundfunk. > Einführung von DVB-T2
     
  9. KeksBln

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  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... das war bei der Einführung von DVB-T2 HD nicht anders.
    Zudem lehnt die ARD 5G Broadcast nicht grundsätzlich ab
    -> ARD legt 5G Broadcast vorerst auf Eis
    Innerhalb der ÖR finden derzeit Umstrukturierung statt und da überrascht es nicht, dass bei der ARD 5G Broadcast derzeit keine Priorität hat.
    Und wie aus der Bezeichnung hervor geht, sendet 5G Broadcast nur in eine Richtung und empfängt keine Daten; also ist nicht anders als bei DVB-T2