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Zwangswechsel von Kabelbw zur Telekom

Dieses Thema im Forum "Telekom und Vodafone IPTV" wurde erstellt von Nachtschwester, 22. September 2014.

  1. AlBarto

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    AW: Zwangswechsel von Kabelbw zur Telekom

    Es wird Eingriff in einen Vertrag vorgenommen, der mit einer dritten Person abgeschlossen worden ist.

    Da gehts wohl kaum um und ob jemand eine Wahl hatte oder nicht. Wenn man schon einen zweiten Anbieter mit an Board holt, dann zusätzlich. Und nicht einfach sagen. Pff. Ihr habt Verträge alles andere ist uns egal.
     
  2. Spooky

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    AW: Zwangswechsel von Kabelbw zur Telekom

    Dadurch entsteht dem Kunden aber ein "Sonderkündigungsrecht", da er ja die Pakete nicht mehr nutzen kann
     
  3. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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    AW: Zwangswechsel von Kabelbw zur Telekom

    Tja, und wenn der KD nicht will? Dann gibt es nur noch eine Möglichkeit wenn die HV nicht einlenkt oder eine andere Lösung parat hat.
     
  4. Escorpio

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    AW: Zwangswechsel von Kabelbw zur Telekom

    Denkst du nicht, dass dies nicht alles irgendwo "Vermieter-Sicher" geregelt ist?

    In meinem Mietvertrag steht z.B. nur, dass es Kabel TV gibt. Es steht aber nicht drin, dass dies KabelDeutschland ist oder sein muss.
     
  5. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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    AW: Zwangswechsel von Kabelbw zur Telekom

    Boah. Lesen. Es geht um einen Vertrag der zwischen Mieter und einem anderen abgeschlossen worden ist. Da hat der Vermieter keinen Einfluss darauf. Wenn er darauf Einfluss ausübt, dann sollte er sich um genauso günstige Alternativen kümmern oder es sein lassen.

    Es geht mir doch nicht um die Versorgung. Meine Güte. Wenn der alte Anschluss weiterhin beibehalten werden könnte, wäre es ja kein Problem. Hier ist es aber nicht so. Man greift in einen bestehenden Vertrag ein!
     
  6. Nachtschwester

    Nachtschwester Neuling

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    AW: Zwangswechsel von Kabelbw zur Telekom

    find ich persönlich aber trotzdem was anderes. wenn ich beim einzug vom vermieter kabel bereit gestellt bekomme, habe ich eine wahl: ich kann die wohnung "wie gesehen" nehmen oder eben auch nicht, wenn ich keine lust habe auf kabelbw. die mietsache beinhaltet den kabelanschluss von kabelbw und ich treffe im vorfeld eine entscheidung für oder dagegen.

    ich habe die wohnung mit kabelbw gemietet und meinem empfinden nach ändert sich jetzt die mietsache. ob und welchen anbieter man am neuen wohnort empfangen kann, fließt durchaus auch mit in die wohnungsauswahl. bei mir zumindest. es ist zwar kein ausschlusskriterium (außer es geht nun wirklich gar nix internettechnisch), aber es ist relevant. die lbg argumentiert natürlich mit günstigeren kabelgebühren. nun ja, aber die kehrseite der medaille ist dafür um einiges teurer als die ermäßigung in den kabelgebühren.
     
  7. Ayngush

    Ayngush Junior Member

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    AW: Zwangswechsel von Kabelbw zur Telekom

    Es kommt dabei ganz präzise darauf an, was im Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter vereinbart ist. Eine Wohnung kauft man nicht "wie gesehen" das ist kein privater Autohandel.
    Ist dort vereinbart, dass der Vermieter eine gemeinschaftliche Kabelfernsehanlage nach aktuellen Standard betreibt und diese Kosten auf die Nebenkosten umlegt, dann kann man gegen den Wechsel des Anbieters und ggf. anfallende Mehrkosten nahezu nichts machen, es sein denn es gibt zum gleichen dann aktuellen Standard (Digitalisierung usw.) günstigere Anbieter.

    Ist dort vereinbart, dass Kabelfernsehen zur Verfügung steht und die Kosten auf die Nebenkosten umgelegt werden und dann kommt der Änderungsvertrag ins Haus geflattert, kann man dagegen widersprechen und muss die erhöhten Folgekosten nicht bezahlen, da das bislang nicht als Modernisierungsmaßnahme anerkannt ist, anders als ein Fahrstuhl oder nachträglich angebaute Balkone oder Dämmung usw. zum Beispiel, da Kabelverträge von Anbieter A oder B nicht zur Wertsteigerung der Immobilie beitragen. Die Folge davon wird jedoch sein, dass die eigene WE dann aus der Kabelversorgung herausgenommen wird, da die Gemeinschaftsanlage trotzdem geändert wird, da nicht ein Mieter durch Blockadehaltung über das Schicksaal aller Mieter entscheiden kann.

    Ist dort gar nichts vereinbart, kann man sich von den Kosten gänzlich befreien, darf dann die Anlage aber auch nicht nutzen, diese wird dann für die WE stillgelegt.

    Jedoch und darum wird es im Kern gehen: Steht im Mietvertrag, dass eine gemeinschaftliche Kabelfernsehanlage betrieben wird hat man kein Recht auf Anbieter X Y oder Z (Außer das ist explizit genau so geregelt, wird es aber garantiert nicht sein), da das einzig und alleine eine Entscheidung der WEG / des Vermieters ist, die den Gemeinschaftsvertrag abschließen und damit Vertragspartner des Anschlusses sind. Als Mieter ist man nämlich kein Vertragspartner des Anschlusses, die Zusatzpakete wie Internet, Telefon, PayTV, die dann nicht mehr zur Verfügung gestellt werden können, werden vom Mieter sinnvollerweise zum Ende der Laufzeit des bisherigen Anbieters gekündigt, sonst bezahlt man die für nichts weiter.

    Der Vermieter kann einen Mieter dazu übrigens nicht "zwingen", das ist nämlich kein Zwang, sondern eine von beiden Parteien vertraglich vereinbarte Leistung. Man muss solche Mietverträge ja nicht unterschreiben. Ärgerlich ist es trotzdem. Ein Sonderkündigungsrecht des Mietvertrages lässt sich daraus aber nicht ableiten. Auf welcher Grundlage denn? Das der Vermieter seiner Vertragspflicht nachkommt? Ein Vermieter ist auch zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet. D.h. er muss, sofern es die Umstände ermöglichen, Anbieter wählen, die die gleiche Leistung und Qualität zu günstigeren Preisen anbieten. Das hat auch etwas mit Mieterschutz zu tun, sonst würde auf diese weise entmietet werden, da sich niemand einen Kabelanschluss für 10.000 EUR im Monat leisten könnte. (überspitztes Beispiel)
    Auf individuelle Interessen geht ein "Massenvermieter" wie eine LBG sinnvollerweise nicht ein... Das Chaos würde ich gerne mal erleben^^
     
  8. Kurz

    Kurz Talk-König

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    AW: Zwangswechsel von Kabelbw zur Telekom

    Ayngush, hast Du die 1./2. jur. Staatsprüfung?
     
  9. Ayngush

    Ayngush Junior Member

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    AW: Zwangswechsel von Kabelbw zur Telekom

    Nein. Das ist auch keine Rechtsberatung sondern meine Erfahrung als Eigentümer.
     
  10. redroomboy

    redroomboy Junior Member

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    Hallo Nachtschwester,

    ist zwar lange her seit dem Du diesen Beitrag verfaßt hast. Wie hast Du Dich entschieden? Bist Du zu Congstar? Ich bin seit ca. 2,5 Jahren bei der Fluewo und seit dem auch bei Congstar/Telekom Kabel TV-Internet. Leider gibt es hier nach wie vor Probleme und der Service ist sehr schlecht. Jemand hat mir zugesteckt, dass die Probleme (Ausfälle von Internet und Telefon) bekannt sind aber irgendwie ergibt sich hier nach mehrmaligen Reklamieren nur eine kurzfristige Besserung. Zu einem alternativen Anbieter möchte ich nicht, da in unserer Straße nur sehr langsames Internet verfügbar ist.

    Grüße