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Zwangsimplatation eines Hörgeräts beantragt

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 30. November 2017.

  1. Martyn

    Martyn Institution

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    Das ist eine schwierige Situation. Grundsätzlich finde ich muss der Patientenwille oberstes Gebot sein, nur kann in so einem Fall der Patien seinen Willen nicht mitteilen. Hinzu kommt da auch in ein paar Jahren noch zu jung wäre um die Bedeutung der Entscheidung erkennen zu können. Und bis er so 12/13/14 Jahre alt ist um die Entscheidung treffen zu können ist es zu spät.

    Ich würde in dem Fall sagen das es das Beste für das Kind ist zu operieren weil:
    - auch wenn es Implantate hat kann es später immer noch entscheiden diese zu nutzen oder nicht
    - je früher man die OP macht desto besser entwickelt sich das Hör- und Sprechvermögen
    - wenn das Kind noch so jung ist hat es weniger Angst als wie wenn man bis zum Kindergartenalter wartet

    Beim Fall in Grossbritannien wäre ich dafür gewesen die Eltern den Therapieversuch in den USA zu gestatten. Ich glaube zwar die Chane auf Heilung oder Linderung wäre allenfalls minimal gewesen, aber sterben als letzte Option bleibt ja immer noch. Und da sichergestellt gewesen wäre das das Baby in den USA direkt in einer Klinik weiterbehandelt wird und somit auch die Palliativversorgung gewährleistet gewesen wäre, finde ich man hätte den Therapieversuch gestatten sollen. Anders sähe es aus wenn die Eltern ihr Baby zu einem dubiosen Heiler hätten geben wollen wo die Palliativversorgung nicht gewährleistet gewesen wäre.
     
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  2. Worringer

    Worringer Guest

    Das ist leider ein Trugschluß. Bei der Implantierung des CI wird das bestehende Gehör komplett zerstört. Es ist auch nicht so, daß man damit vollständig hört:


    Ich hatte mir in diesem Zusammenhang eine Reihe von Berichten von Betroffenen durchgelesen und der allgemeine Tenor ist, es ist eher ein Rauschen und gnadenloses Verstärken aller Geräusche.

    Hinzu kommt im aktuellen Fall, wo soll der Junge das Sprechen lernen und wie? Die ganze Familie ist taubstumm und können garnicht unterstützen. Es kann ja dann auch nicht sein, daß er dreimal die Woche von der Polizei abgeholt und zum Logopäden gebracht wird. Man muß sich so eine Situation für alle Beteiligten mal vorstellen.
    Wie erfolgt die Nachsorge?
    Wer trägt die Verantwortung, falls was bei der OP schiefgeht? Richterin, Arzt und Krankenhaus sind raus aus der Nummer.
     
  3. Martyn

    Martyn Institution

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    Soweit ich weis war die Zerstörung des Resthörvermögens nur bei den Cochlea-Implantaten der ersten Generationen der Fall, bei den heutigen Implantaten wird das Resthörvermögen bis auf ganz wenige Ausnahmen. Wobei in dem Fall aber nicht erwähnt wurde das das Kinder überhaupt ein Resthörvermögen hat.

    Von der Hörqualität her können natürlich auch die neuesten Cochlea-Implantate nicht mit dem natürlichen Gehör mithalten. Aber da es keine bessere Alternative gibt, bleibt es wohl trotzdem das Beste was man in den Fall tun kann.