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Zutrittsrecht für Kabelbetreiber?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von edvsklave2002, 7. Dezember 2006.

  1. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Zutrittsrecht für Kabelbetreiber?

    Und exakt so wie du das erwähnst kenne ich es ebenfalls.
    Die Schornsteinfegerregelung stammt glaub ich von vor dem Krieg da es öfters mal zu Bränden kam.


    Was ich auch richtig so finde. Hier ist man ja fast gezwungen einem ertappten Einbrecher auch noch ne Tasse Kaffee anzubieten.
     
  2. Pryrates

    Pryrates Junior Member

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    AW: Zutrittsrecht für Kabelbetreiber?

    ok. soweit klar, dass nicht jedes angeschlossene kabel auch funktionsfähig ist.. aber wenn kein kabel angeschlossen ist, kann der netzbetreiber aber ausschließen, dass was genutzt wird, oder?
     
  3. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Zutrittsrecht für Kabelbetreiber?


    Du kannst dich angemessen wehren.
    Festhalten und und wenn er angreift zurückschlagen.
     
  4. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Zutrittsrecht für Kabelbetreiber?

    Naja, das kann der KNB ja nur prüfen, wenn er Zugang zum HVN hat. Wird ihm der verweigert, bleibt dem KNB nur den Rechtsweg zu beschreiten, denn er hat keine Handhabe den Artikel 13 GG außer Kraft zu setzen.
    Ob ein solches Gebahren des Mieters/Wohnungseigentümers sinnvoll ist, sei mal dahingestellt, aber er kann den Zutritt versagen. Als KNB kannst Du dann erstmal das Käppi abnehmen und Reihe links abmarschieren. Ich kenn das aus praktischer Erfahrung, wenn ein Erdkabel vor einem Grundstück aus genau diesem Grunde ausgebuddelt und gekappt wird (ich durfte der mit der Schere sein ;) ).