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Zutrittsrecht für Kabelbetreiber?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von edvsklave2002, 7. Dezember 2006.

  1. NURadio

    NURadio Gold Member

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    AW: Zutrittsrecht für Kabelbetreiber?

    Das bezweifle ich. Denn der Kabelanschluss oder Hausübergabepunkt muss ja auch irgendwann einmal installiert worden sein. Und das geschieht doch im Auftrag des Bauherrn oder Hauseigentümers. Insofern ist es doch auch logisch, dass dieser eine etwaige Demontage auch selbst bezahlen muss.
     
  2. Mammi2000

    Mammi2000 Senior Member

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    AW: Zutrittsrecht für Kabelbetreiber?

    Erstens: Die Polizei macht hier gar nix. Die kommen, weisen euch beide auf den zivilrechtlichen Klageweg hin, tauschen vielleicht noch eure Personalien aus und das war es dann. Der Kabelmann kommt von keiner Behörde, also kann er auch nicht Amtshilfe beantragen. Amtshilfe gibts nur dann, wenn die ersuchende Behörde eine in ihrer Zuständigkeit liegende Amtshandlung nicht allein durchführen kann.

    Zweitens: Der Schutz der Wohnung ist ein im Grundgesetz verankertes Recht. Somit ist es grundsätzlich schonmal versagt, dass die Wohnräume oder Grundstücke durch jedermann und/oder Behörden ohne Zustimmung betreten werden dürfen, um einen bestimmten Sachverhalt festzustellen. Selbst die Behörden dürfen Wohnungen nur unter strengen rechtlichen Vorraussetzungen zur Durchführung von Amtshandlungen betreten.

    Drittens habe ich es eigentlich so verstanden, dass der Threadersteller mit der Art und Weise des Kabelmannes unzufrieden war. Hätte der erst mal angerufen, sein Anliegen freundlich und klar erläutert und nach einem Termin ersucht, dann wäre seinem Wunsch unter Umständen sogar entsprochen worden.

    Was allerdings immer noch nicht bedeutet, dass irgendeine Firma das Recht hat, eine Wohnung, ein Haus oder was auch immer zu betreten, um eventuell zu ihrem Geschäftsfeld gehörende Sachverhalte zu klären. Solange keine vertraglichen Voraussetzungen vorliegen (z.B. Klauseln im Mietvertrag), kann er sich quer stellen und versuchen, sein Recht gerichtlich geltend zu machen.

    Sollte er das Haus betreten ist das Hausfriedensbruch. Betritt er das Haus mit der Polizei (was ziemlich unwahrscheinlich ist), dann begehen die Beamten ebenfalls Hausfriedensbruch im Amt und Strafvereitelung im Amt. Es ist nicht Aufgabe der Polizei zivilrechtliche (nach dem BGB) Sachverhalte zu bearbeiten.
     
  3. fcsh

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    AW: Zutrittsrecht für Kabelbetreiber?

    mammi2000 hat hier zu 100% Recht. Die rechtliche Lage ist ganz eindeutig. Einzige Ausnahme besteht hier für den Schornsteinfeger. Er hat in Deutschland immer noch ausserordentliche Rechte.

    Als Eigentümer kann ich übrigens das Enternen fremden Eigentums auf meinem Grundstück verlangen. Dafür zahlt der Kabelnetzbetreiber. Hierfür muss man dann natürlich den Mitarbeiter Zutritt gewähren. Terminabsprache vorausgesetzt natürlich.

    Nicht unbedingt. Es war früher oft so, das jedes Haus einen HÜP bekommen hatte.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Dezember 2006
  4. brixmaster

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    AW: Zutrittsrecht für Kabelbetreiber?

    Ja mittels Knarre und das in vielen US-Staaten völlig legal.
     
  5. NURadio

    NURadio Gold Member

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    AW: Zutrittsrecht für Kabelbetreiber?

    Naja, aber wenn es bei der Installation keinen Widerspruch gegeben hat, könnte ich mir schon vorstellen, dass die Kosten einer Demontage auf den Hauseigentümer abgewälzt werden können. So würde es wohl der Kabelbetreiber sehen.
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Zutrittsrecht für Kabelbetreiber?

    ... deshalb sterben in den USA in einem Jahr mehr Menschen durch Schußwaffen, als in Deutschland nach dem 2. Weltkrieg.

    Davon mal abgesehen brauchen die Amis bei der Hasenjagd zumindest halbautomatische Waffen und dementsprechend viel Munition. Von irgendeiner Patrone wird der Hase schon getroffen werden ...
     
  7. kopernikus23

    kopernikus23 Platin Member

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    AW: Zutrittsrecht für Kabelbetreiber?

    Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei unterschiedliche Dinge!

    Dem Fragesteller kann ich nur raten um Sinne der völlig richtigen Antworten von @mischobo eine einvernehmliche Lösung zu finden und nicht auf die falschen Ratgeber zu hören. Du allein mußt letztendlich dies "ausbaden" und keiner dieser "R" wird Dir beistehen.


    So ist es.

    Ein Einbau ist grundsätzlich immer nur mit Zustimmung und damit Duldung des Eigentümers möglich und erfolgt. Dies gerade unter diesem
    Gesichtspunkt nur mit Zustimmung des Eigentümers, denn anders war es nie möglich.
     
  8. meinereiner76

    meinereiner76 Junior Member

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    AW: Zutrittsrecht für Kabelbetreiber?

    Mahlzeit,

    man sollte evtl. mal überlegen, ob es sinnvoller ist, sein Nervenkostüm und sein Herz zu schonen, und den lieben Mann einfach nach der Verplombung schauen lassen.

    So friedlich kann das Leben sein...:winken:

    Wenn es einen dann doch stört, dann setzt man einen Brief auf und bittet um Entfernung des ÜP.

    Beim Schornsteinfeger entstehen ja Kosten, da versteh ich die, die sich aufregen und den Zutritt verweigern (bis die Polente kommt).
    Aber beim Kabelmann, der nichts kostet und nur mal schauen möchte...:eek:
    Auch wenn man hier natürlich ums Prinzip streiten kann ... warum wegen sowas einen Herzkasper riskieren.

    Gruß
     
  9. Ballou

    Ballou Senior Member

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    AW: Zutrittsrecht für Kabelbetreiber?

    Ich habe das auch mal mit so einem Schnösel von ISH erlebt. Der war rotzfrech und stellte direkt ein Fuß in die Tür, bevor er überhaupt "guten Tag" sagte. Ich war damals Mieter in einem 2 Familienhaus, die Besitzerin war tagsüber nie da. Wo leben wir eigentlich, gibts keine Freundlichkeit mehr in unserem Land???
     
  10. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Zutrittsrecht für Kabelbetreiber?

    Leider wahr. Man muss aber auch sagen, die glauben das sie es sich leisten können. Ein wenig mehr Freundlichkeit, Vernuft und eigenständiges Denken würde dem Land gut tun - aber was erwartet man, bei so Leuten ist das Gehirn eh ausgeschaltet.