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Zusätzliche Regelungen und Kosten bei der Erteilung des Führerscheins ?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Lechuk, 7. Dezember 2010.

  1. Lechuk

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    Es geht darum:
    Heute Vormittag, als ich in der Schule war, rief mich eine Frau von der Führerscheinstelle an, ich rief am späten Nachmittag zurück.
    Da wurde mir mitgeteilt, daß ich, weil ich nicht nur Hörgeräte trage, sondern auch Prozente drauf habe, vom Ohrenarzt ne Zusage zum führen eines Kraftfahrzeuges bräuchte.
    Sie warf auch munter mit Zahlen um sich, wenn ich keinen HNO hätte, könnte sie mir einen nennen, der würde das Gutachten machen, was dann im günstigen Fall um die 330€ und im ungünstigen etwas um die 550€ kosten soll.
    Wenn ich zu meinem ginge, könnte das mit 125€ über die Bühne gehen.

    Was soll das?
    Dazu brauchen die 8 Wochen?
    Letzten Freitag schrieben wir einen Test zu den ersten 6 Lektionen, bei dem die ersten 8 ( nach Punkten ) schon vor Weihnachten auf den Bock sollten, ergo hatte ich Montag die ersten 80 min in der Stadt fahrend verbracht, am Freitag die nächste Doppelstunde.
    Da mach ich jetzt munter Fahrstunde und die geben mir bis Ende Januar die Unterlagen beizubringen und mein HNO sagt was von Termin im Februar.

    Seit wann gibt es sowas und wie bekloppt ist sowas? Nur weil die meine Geräte sahen glauben die mich abzocken zu können? Im Netz las ich, daß sehr viele keine Hörgeräte tragen bzw. sie nicht angegeben haben.

    Man bin ich was von sauer.
     
  2. dittsche

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    AW: Zusätzliche Regelungen und Kosten bei der Erteilung des Führerscheins ?

    Holla, holt die Kinder und die Omas von der Straße, Lechuk gibt Gas :D

    Spaß beisteite:
    Wie meinst Du das, Du bekämst "Prozente" auf die Hörgeräte. Meinst Du das monitär oder hast Du irgendwie einen GdB o.ä ? Ist das so gemeint, die Verwaltungsbehörde hat Zweifel an Deiner Eignung zum Führen eines Fahrzeugs ? Hast Du eine formelle Auflage bzw. Anweisung von der Verwaltungsbehörde erhalten. Ein Anruf genügt dazu nicht...

    Ich wünsche Dir schon mal viel Glück bei den Prüfungen :winken:

    Schau auch mal da rein ( falls noch nicht geschehen ):
    http://www.gesetze-im-internet.de/fev/anlage_4_105.html

    Reicht Deine Erkrankung überhaupt, um berechtige Bedenken bezüglich von Mängeln auszulösen ?
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Dezember 2010
  3. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Zusätzliche Regelungen und Kosten bei der Erteilung des Führerscheins ?

    Nein, ich habe ein Behinderungsgrad, den mußte ich auch nachreichen, weil ich zur Beantragung im Bürgeramt selbigen nicht bei hatte. ;)

    Montag Nachmittag:
    2,5 Runden auf dem Parkplatz und dann in der Stadt meine Runden gedreht. :D
    Für mein erstes Mal lief das wohl alles gut.
    Vom Alex über die Pettenkofer und Bornholmer zur Storkowerstraße- schöne Tour. :)



    Führerschein bei Schwerhörigkeit?!
     
  4. Lechuk

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    Na schau, Abzocke, ich wußte es doch!!

    Quelle: Obiger Link, Post 60
    Na da werde ich dann mal morgen den widerholten Computerkurs ausfallen lassen und mich bei den Ämtern und Ärzten rumtreiben.
    Man hab ich nen Hals. :mad:
    Das wußten die alle nicht vorher?
     
  5. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Zusätzliche Regelungen und Kosten bei der Erteilung des Führerscheins ?

    Ich habe eine 30 prozentigen GdB.
    Leider ist mir dieser Fakt bis heute neu gewesen, daher weiß ich nicht wie sie diesen Joker zogen.
    Als ich meinen Behinderungsgrad per Mail einschickte, zuvor noch nach den Modalitäten beim Amt nachfragte, hätten sie die jetzige Prozedur auch gleich erwähnen können. Nein, dazu braucht man dann mehrere Wochen.
    Die Dame am Telefon meinte das sie auch einen Brief an mich herausschicken täte, sie nur am Telefon wissen wollte ob ich einen Arzt hätte, den ich auch aufsuchen könnte, denn ansonsten würden oben benannte Kosten auf mich zukommen.

    Danke für Deinen link, kannte ich noch garnicht und danke für Deine Mühe.
     
  6. dittsche

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    AW: Zusätzliche Regelungen und Kosten bei der Erteilung des Führerscheins ?

    Ja Führerscheinauflagen können ein böses Übel sein. Vielleicht noch zwei, drei Anmerkungen von mir, welche Dir hilfreich sein könnten:

    Die Behörde muss Dir einen schrifltichen Bescheid übersenden, falls eine Auflage gelten soll.

    So wie ich es bei Dir verstehe, hast Du zwar eine GdB von 30. Dieser betrifft aber sicher nicht alleine Dein Hörvermögen. In der Anlage zur Führerscheinverordnung ( die ich gepostet habe ) findest Du die Einstufungen, wann die Behörde berechtige Zweifel haben kann und darf, wenn es um ein geschädigtes Hörvermögen geht.

    Anderst als bei Augenkrankheiten z.B. muss da schon einiges Zusammenkommen, damit man Dir "Ärger" mit Auflagen machen kann, wenn es um das Hörvermögen geht.

    Falls Du einen solchen Bescheid erhälst, kannst Du Dich schon dagegen wehren. Leider nicht gerichtlich oder im Rahmen eines formellen Widerspruches. Der Bescheid wird deshalb auch keine Rechtsbehelfsbelehrung haben.

    Es handelt sich bei der Verhängung der Auflage gerade noch nicht um den finalen Verwaltungsakt sondern nur um eine "vorbereitende Maßnahme". An sich kannst Du dich nicht formell dagegen wehren.

    Was Du aber probieren kannst ist eine sogenannte "formlose" Gegenvorstellung. Da schreibst Du evtl. Deine Argumente rein, weshalb kein Gutachten notwendig wird.

    Die Gründe musst Du selber finden. Diese liegen hauptsächlich im medizinischen Bereich. Evtl. trägst Du vor, dass Du gut auf Dein "Leiden" eingestellt bist und keine Nachteile im Straßenverkehr zu erwarten sind.

    Viele Behörden helfen solchen Gegenvorstellungen zeitnah ab, wenn sie sauber geschrieben sind. Ein solches Vorgehen kostet Dich nichts ;) außer ein bisschen Schreibzeit und Hirnschmalz...

    Wenn Du Glück hast, lässt die Behörde die Auflage fallen und Du sparst, Zeit, Geld und Nerven...

    Nur mal so, vielleicht kannst Du die Tipps verwenden...

    Gruß Dittsche :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Dezember 2010
  7. Lechuk

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    AW: Zusätzliche Regelungen und Kosten bei der Erteilung des Führerscheins ?

    Das muß ich erst mal sacken lassen. Ist doch was total neues.
    Ich habe 30 % auf meine Ohren (diese betrifft auch nur diese), die habe ich jetzt seit ca. 5 Jahren, ist also ein Gewöhnungszustand eingetreten.
    Dann habe ich noch 30% auf meinen koronaren Herzinfarkt, davon ist aber nicht die Rede. Ist ja auch irgendwie unerheblich, da ich ja beim ersten und zweiten ohne Insuffizienz fahren darf.

    Ich werde dann sicher noch einmal diese Woche diesen Fred frequentieren, wenn ich diesen Brief in Händen halte.
    Ist aber schon erstaunlich, das es Leute gibt, die berichten, das dieses Prozedere auch der Gehörgeräteakkustiker ausführen und eine Unbedenklichkeitserklärung ausstellen kann.

    Vielen Dank für Deine ausführlichen Ausführungen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Dezember 2010
  8. dittsche

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    AW: Zusätzliche Regelungen und Kosten bei der Erteilung des Führerscheins ?

    Hast PN :winken:
     
  9. Lechuk

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    neeeeee :)
     
  10. dittsche

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    AW: Zusätzliche Regelungen und Kosten bei der Erteilung des Führerscheins ?

    Ja, jetzt aber. Nur nicht ungeduldig werden ;)