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Dieses Thema im Forum "Digital TV über die Hausantenne (DVB-T/DVB-T2)" wurde erstellt von DVB-T-H, 16. November 2024.

  1. robbe1990

    robbe1990 Silber Member

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    Das ist ja deine Persönliche Meinung.
    Es gibt nun aber genügend die es trotzdem nutzen, weil sei einfach froh sind nicht mit 3Mbit/s DSL abgespeist zu werden.
    Und weil sie das Netz nutzen wollen, sei es für Videostreaming, Gaming, TV oder sonstiges.

    Über MegaSim und Freenet bekommt man für knapp 25€ 15Mbit/s Unlimited im O2 Netz.
    300Mbit/s Max bei Vodafone oder O2 bekommt zwischen 40 und 45€.


    Zumindestens dort wo ich mich aufgehalten habe, komme ich bei Speedtests auch Indoor mit der Telekom immer auf über 50Mbit/s.
    Im Schnitt schwanken deep indoor Speedtest zwischen 100 und 360 Mbit/s, wenn ich so in meinen Verlauf schauen.
    Nutze selbst das iPhone per Hotspot wenn ich mal wieder große Datein Downloade, da ich dort Zuhause Indoor auf 280Mbit/s komme, DSL nur 100Mbit/s.
    Nähe Fenster geht es dann auch schnell hoch auf bis zu 400Mbit/s und das zu jeder Tag und Nachtzeit.
     
  2. Antenne-HD

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    Ich habe es so verstanden dass es um offizielle stationäre LTE Nutzung geht in einer festgelegten homezone mit Router , was mit smartphone ggf. schon mit 5 G Nutzung möglich ist wird besser sein . Zum vertretbaren Preis und hohem Datenvolumen um andere Empfangswege zu ersetzen auch für TV streaming . Also reine "Datentarife " .
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. November 2024
  3. DVB-T2 HD

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    Es ist nicht die Aufgabe eines Vermieters, was als „Informationszugang“ bereitzustellen. Dafür muss jeder Mieter selber sorgen. Nur der Vermieter darf es nicht grundsätzlich verhindern, sondern muss es im zumutbaren Rahm dulden. Dazu gehört dann z.B., dass der Vermieter die Installation einer SAT oder terrestrischen Antenne im Außenbereich, so denn sinnvoll möglich, durch eine Fachfirma, die er bestimmen kann, auf Kosten des Mieters verlangen kann.
     
    lg74 gefällt das.
  4. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Die interessante Rechtslage ist derzeit dass man als Mieter eine Aussenantenne an der Mietwohnung für die Versorgung mit schnellem Internet anbringen (lassen) darf, falls das die einzige Möglichkeit darstellt die gesetzl. zugsicherte Internet-Mindestversorgung zu erlangen,
    aber keine eigene Aussenantenne für Rundfunkempfang nutzen darf.