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Zum 2.: Kann / wird Premiere die eigenen Kunden auf Verwendung von Linux überprüfen?

Dieses Thema im Forum "d-box 1 und d-box 2" wurde erstellt von wollik, 8. Oktober 2003.

  1. Elmo

    Elmo Gold Member

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    Ich werde nach Ablauf der Garantiezeit auch Linux auf meine Box schieben - auch wenn ich mein Abo dann kündigen sollte. Linux ist ja nicht nur für den Empfang von Premiere geeignet, sondern bietet im alltäglichen Gebrauch mehr Vorteile (Stichwort VCD oder DVD-R statt VHS). winken

    Mit dieser Tour könnten die sich auf einen Schlag von sehr vielen Abonnenten trennen - ungewollt.

    Bin mal gespannt, wie Premiere in die schwarzen Zahlen kommen will, wenn auf einmal alle Linuxer ihre nicht selten SuperPlus-) Abos kündigen..... ha!

    Ich habe mir vorsichtshalber schon mal alle notwendigen Sachen wie HowTos und Files auf meiner Platte gesichert, bevor die Seiten auch noch vom Netz gehen, weil auch sie Abmahnungen erhalten.... Wenn ich da an die Abmahnungen von Macrovision an Mediamarkt denke.... entt&aum
     
  2. essu

    essu Senior Member

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    das ist mit Absicht so, als angemeldeter User hast du die Auswahl zwischen verschiedenen Designs. :;
    Nein im ERnst, es gibt bald ein Update der PHP-Soft und bevor das kommt, mache ich nichts...
     
  3. uhwahl

    uhwahl Junior Member

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    Wenn man bedenkt, dass die "refurbished Boxen" den Händlern zuletzt aus den Händen gerissen wurden und wenn man mal zwei bis drei Jahre hier an das Forum zurückdenkt wo hier diskutiert wurde, wie man eine zweier-Box in eine Einser umgetauscht bekommt, dann hat Premiere den reisenden Absatz der Boxen nur einem zu verdanken: Linux! Ansonsten würde heute Premiere immer noch auf ihren Boxen sitzen, die sich Kilometerhoch türmen würden. Werde wohl auch meine Kündigung abschicken mit der Begründung, Linux sei verboten :) Mal schauen, was mir der Mitarbeiter antoworten wird, wenn er anruft um mich wieder "rumzukriegen" und ich dies als Argumentation angebe :)
    Ich war bisher eigentlich der Meinung, die Abmahnwelle käme von ein paar arbeitslosen Anwälten, die nix besseres zu tun haben um über die Runden zu kommen... Ist das jetzt offiziell und gibts da eine Stellungnahme seitens Premiere ?
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Die Begründung ist albern, denn Linux ist verboten winken Jedenfalls laut AGB.

    Gag

    <small>[ 10. Okober 2003, 06:57: Beitrag editiert von: Gag Halfrunt ]</small>
     
  5. maliilam

    maliilam Institution

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    Überraschende oder den Kunden einseitig unangemessen benachteiligende Klauseln in den AGB sind laut Gesetz (früher AGBG, jetzt BGB) ungültig. Es steht also gar nicht fest, ob diese Klauseln überhaupt gerichtsfest sind.

    Meiner Meinung nach sieht es folendermaßen aus: Wenn die Dbox dem Kunden gehört, geht es Premiere einen feuchten Kehricht an, was damit gemacht wird.
    Für Nutzung der Smartcard gilt dasselbe. Wenn jemand die als Hobby gerne in Kartentelefone steckt - warum nicht? Natürlich hat er keinen Anspruch auf Hilfe, mit dem Kartentelefon nun ein Bild zu empfangen. Wenn er die Karte bei diesen Aktionen kaputtmacht und / oder sie bei Vertragsende nicht zurückgeben kann, muß er sie selbstverständlich ersetzen. Wenn es Premiere nicht paßt, daß die Karte "überallhin" gesteckt werden kann, müssen sie selbst es technisch unterbinden.

    Heikler wird es bei der Software. Um Linux betreiben zu können braucht man ja die ucodes und cam aus der Originalsoftware. Ob dieses Zerlegen der Originalsoftware und weiternutzung von einzelnen Teilen rechtlich OK ist, weiß ich nicht, hab aber leise Zweifel, das geht in Richtung Copyrightverletzung.
    Nichts am Zeug flicken könnte man den Linuxern, wenn Betanova komplett von der Dbox fliegen würde und Linux selbst mit den Karten arbeiten könnte.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.

    Der Empfang von Premiere ist nur mit "Premiere geeigneten" Geräten gestattet, um unter anderem den Auflagen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes erfüllen zu können.

    Mit Deiner D-Box kannst Du hingegen machen, was Du willst. Du kannst sie als Buchstütze verwenden oder zum Hammerwerfen-Training. Du kannst auch drauf******en oder Linux installieren. Und FTA-Programme darfst Du damit auch jederzeit empfangen.
    Möchtest Du aber Premiere sehen, dann bist Du vertraglich dazu verpflichtet, das mit einem "Premiere geeigneten" Receiver zu tun.

    Mit der Smartcard sieht das anders aus: Die gehört Dir nicht. Sie ist Eigentum von Premiere, die neuen sind Eigentum von Kudelski. Sie sind Dir zu einer ganz bestimmten Nutzung überlassen.

    Gag
     
  7. maliilam

    maliilam Institution

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    Auch bei Mietsachen ist nicht jede Einschränkung wirksam.
    Bestes Beispiel: Verbot jeglicher nächtlicher Besucher in einer Mietwohnung.

    Klar, es steht in den Premiere-AGB, daß man die Smartcard nur in zugelassene Reciever stecken darf. Aber diese Klausel wurde noch nie gerichtlich überprüft.
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Naja... Das sind ja wohl zwei Paar Schuhe. Dass ich abends keinen Besuch empfangen darf, ist wohl mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

    Aber die Verwendung eines technischen Geräts -- in dem Fall die Smartcard -- kann mir der Überlassende doch wohl vorschreiben. Mir wird die Karte ja zu diesem einen Zweck überlassen: Sie in den Decoder zu stecken. Also hätte Kudelski schon was dagegen, wenn ich sie als Eiskratzer verwende -- dann könnte sie beschädigt werden winken
    Aber Du hast schon Recht: Sie können mir zwar vielleicht verbieten, die in einen nicht-geeigneten Receiver zu schieben, aber nachprüfen werden sie es wohl kaum können.


    Gag
     
  9. essu

    essu Senior Member

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    Nein, das können Sie nicht, das wäre als ob sie nur eine Art von Freischaltung hätten und beispielsweise Start-Kunden vertraglich verbieten würden auf prämierre-Sport zu schalten.

    Ich seh' schon, die prämierre-lizenz geht flöten, denn technisch ist es durchaus machbar, eine Kanalfreischaltung nicht nur von der Karte, sondern auch von der Funktion des Jugendschutzes (im Sinne von prämierre) abhängig zu machen.

    Dass sie dies unterlassen haben zeigt, wie wenig ernst sie es mit dem Jugendschutz meinen, wenn sie jetzt auch noch sagen, dass jeder Besitzer mit seiner Box machen kann, was er will, zeigt das doch die Doppelmoral: Einerseits wegen des "abschaltbaren Jugendschutzes" klagen, wenn eine Box verkauft wird, andererseits signalisieren, "wenn ihrs für euch behaltet, haben wir nichts dagegen". entt&aum
     
  10. n0NAMe

    n0NAMe Platin Member

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    Siemens A50 :-D
    Hi !

    Das zeigt doch nur einmal mehr, wie Premiere mit seinen Kunden umgeht. Es handelt sich dabei ja wohl kaum um Händler, die tausende Boxen bei Ebay angeboten haben. Eins wüsste ich. Wenn mir so ein Wisch ins Haus geflogen käm, würde ich auf der Stelle alle Premiere Abos kündigen und als Grund die Abzockaktion angeben. Mal sehen, was dann von Premiere kommt.

    Gruß

    n0NAMe