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Zu spätes Outing - Keine Signalwirkung mehr

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Eike, 8. Januar 2014.

  1. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: Zu spätes Outing - Keine Signalwirkung mehr

    Wer relativiert hier was? Die Gesetzeslage in Russland ist bekannt. Insofern ist es auch nicht verwunderlich, dass da jemand festgenommen wird, wenn gegen ein/dieses Gesetz verstoßen wird. Verwunderlich wäre es eher gewesen, wenn ein derartiger Protest folgenlos geblieben wäre.
    Auch in Deutschland kann man verhaftet werden, wenn man gegen Gesetze verstößt, ob die einen gefallen oder nicht.
    Der Einwand mit den Steinigungen ist von dir gekommen, nicht von mir. Die gängige Praxis in den von mir genannten Ländern sollte auch dir bekannt sein und hat auch nichts mit relativieren zu tun. Beides ist von unseren Standpunkt aus gesehen Unrecht und sollte auch mit selben Klarheit angesprochen werden, was aber nicht geschieht.
    Übrigens, (auch) in Großbritannien wird/wurde man verhaftet und jahrzehntelang unschuldig, ohne ein Gesetz gebrochen zu haben, eingesperrt, weil es gerade so passt(e) Guildford Four. Über die in Großbritannien nicht verfassungsrechtlich, garantierte Pressefreiheit brauchen wir erst gar nicht zu reden, was man ja an den Durchsuchungen beim "Guardian" sehen konnte.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Januar 2014
  2. Rownosci

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    AW: Zu spätes Outing - Keine Signalwirkung mehr

    Wird dann der Oberbürgermeister der Stadt Moskau verhaftet, weil er den Gay Pride nicht genehmigt hat? Die Russische Föderation hat sich ja dem Geltungsbereich der Europäischen Menschenrechtskonvention unterworfen, darin wird ein Recht auf Versammlungsfreiheit festgeschrieben. Bisher gab es für einen Gay Pride in Moskau noch keine Genehmigung (auch keine Alternativen, zB an einem anderen Tag oder an einem anderen Ort).
     
  3. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: Zu spätes Outing - Keine Signalwirkung mehr

    Naja, dann lese dir mal Abs.2 von Artikel 11 MRK durch. Das "Propagandagesetz" stellt (erst einmal) eine legitime Einschränkung der Versammlungsfreiheit dar, ob es uns/dir nun gefällt oder nicht. Warum der Gay Pride nicht genehmigt wird, weiß ich nicht. Wahrscheinlich sieht sich der Veranstalter desselbigen nicht in der KLage zu garantieren, dass es zu keiner "Propaganda" kommt.
    Derartige/ähnliche Einschränkungen der Versammlungsfreiheit gibt es aber auch in Deutschland z.Bsp. in Form der "Bannmeile".
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Januar 2014
  4. Rownosci

    Rownosci Senior Member

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    AW: Zu spätes Outing - Keine Signalwirkung mehr

    Das Propagandagesetz ist mit der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar.
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bereits geurteilt, daß die jetzigen Verbote für entsprechende Demonstrationen in Moskau mit der Menschenrechtskonvention nicht vereinbar sind.
    Ein neues Propagandagesetz macht diese rechtliche Situation auch nicht besser.
     
  5. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: Zu spätes Outing - Keine Signalwirkung mehr

    Ob dieses Propagandagesetz mit der EMRK vereinbar ist, müsste letztendlich der EuGH beurteilen. Das ist meines Wissens (noch) nicht geschehen, da dieses Gesetz ja erst im Juni letzten Jahres von der Duma verabschiedet wurde. Irgendwelche früheren Urteile spielen da erst einmal keine Rolle, da sich diese auf andere Gesetze/Regelungen beziehen. Solange ist es allenfalls umstritten, die Anwendung dessen legitim.
     
  6. Rownosci

    Rownosci Senior Member

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    AW: Zu spätes Outing - Keine Signalwirkung mehr

    Es geht nicht um die Vereinbarkeit mit regionalen / nationalen Gesetzen, ob eine entsprechende Demonstration in Moskau erlaubt ist oder nicht, sondern um die Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, die ja die Russische Föderation ratifiziert hat. Diese Menschenrechtskonvention hat sich ja vom Inhalt her im letzten bzw. diesem Jahr nicht verändert.
     
  7. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: Zu spätes Outing - Keine Signalwirkung mehr

    Natürlich geht es darum. Solange diese Unvereinbarkeit nicht (höchst)richterlich festgestellt ist, ist es einfach nur (d)eine Meinung. Wie gesagt, bezüglich des Gesetzes vom Juni letzten Jahres gibt es diese nicht. Die Möglichkeit die Versammlungsfreiheit einzuschränken besteht nun einmal und davon machen alle Staaten, welche die EMRK unterzeichnet/ratifiziert haben, auch Gebrauch. Insofern ist es auch (erst einmal) völlig legitim, wenn dieses Gesetz angewandt/umgesetzt wird.
    In Deutschland werden/wurden vom Bundestag auch (schon) diverse Gesetze verabschiedet, die verfassungsrechtlich bedenklich waren. Entweder kassieren derartige Gesetze u.U. bereits der Bundespräsident, indem er z.Bsp., wenn er es darf/kann seine Unterschrift verweigert oder die Bundesgerichte.
     
  8. Rownosci

    Rownosci Senior Member

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    AW: Zu spätes Outing - Keine Signalwirkung mehr

    Es geht ja nicht darum, hier die Versammlungsfreiheit einzuschränken, sondern Demonstrationen von Schwulen und Lesben sind generell nicht erlaubt in der Region Moskau bzw landesweit.
     
  9. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: Zu spätes Outing - Keine Signalwirkung mehr

    ...und die rechtliche Grundlage ist (u.a.) das Propagandagesetz. Demonstrationen finden nun einmal in der Regel im öffentlichen Raum statt und demzufolge besteht mit großer Wahrscheinlichkeit die Möglichkeit, dass deshalb gegen dieses verstoßen wird. Anders sieht das z.Bsp. bei geschlossenen Gesellschaften/Veranstaltungen aus. Ein solcher Fall stellte meines Wissens das Madonna-Konzert dar, wobei es sich hier noch um eine regionale Regelung handelte.
    Nicht das hier ein falscher Eindruck entsteht, ich halte dieses "Propagandagesetz" für absolut unsinnig. Aber es existiert nun einmal. Beseitigen kann man es (möglicherweise) eben nur auf dem Klageweg, ein Umdenken seitens der gewählten Volksvertreter ist ja nicht ernsthaft zu erwarten.
     
  10. Rownosci

    Rownosci Senior Member

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    AW: Zu spätes Outing - Keine Signalwirkung mehr

    Ich halte den Klageweg bei diesem Gesetz für nicht erfolgsversprechend.

    Grund ist, daß man eine entsprechende Klage in einem russischen Gericht nicht gewinnen wird aus politischen Gründen wie es dort in Russland so schön heißt.
    Eine dann anstehende Klage vor dem Europäischen Gerichtshof braucht Zeit.
    Zeit, in der man das Propagandagesetz in Russland widerum verändern kann, so daß das dann verhandelte, alte Gesetz schon keine Gültigkeit mehr hat.
    Gewissermassen liegt hier ein Schachzug vor, um Grundrechte Bürgerrechte einzuschränken. Mich stört besonders daran daß dieses letztenendes zum Nachteil aller Menschen in Russland geschieht, da sie in ihrem recht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden. Dieses geschieht unter dem Mantel einer scheinbaren juristischen Legitimation.
    Ich vergleiche das gerne mit dem Thema PKW-Maut für Ausländer auf deutschen Autobahnen: Am Ende dürfen wir doch alle zahlen, ich bin sicher. Es wird zum Nachteil für uns alle werden.