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ZDF-Team bei Pegida-Demo von Polizei behindert

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. August 2018.

  1. LizenzZumLöten

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    Wenn niemand anderes zu Demos aufruft dann nimmt man das eben selbst in die Hand und "heult" nicht rum das nur Pagida Demoaufrufe macht; im Versammlungsgesetz ist alles Wissenswerte zur Thematik zu finden.
     
  2. simonsagt

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    Naiv wie ich bin, dachte ich immer, Gegendarstellungen müssten im gleichen Umfang gesendet und veröffentlicht werden, wie die urpsprüngliche Clickb.. äh Meldung.

    Na das ist ja wirklcih hochinteressant. Der Vorfall durch den Hutbürger hätte also nur etwa 15 Minuten gedauert, ohne die weiteren Komplikationen. Muss man ja nicht erwähnen, wenn ein anderes Medium die Berichte des ZDF zitiert.

    Und am allermeisten interessant finde ich folgendes: der Kameramann war zum Zeitpunkt der Aufnahmen des Hutbürgers offenbar alleine, der Reporter kam erst später dazu. Ich frage mich gerade, wie die Sache aus dem Blickwinkel des Hutbürgers aussah: stand da etwa ein einzelner mit einer Kamera, eventuell noch nichtmal als Presse oder als ZDF erkennbar. Das würde die Sache noch etwas besser beleuchten.

    Hat er also gezielt das "ZDF" angepöbelt, oder einfach nur einen Typen mit ner teuren Kamera?

    Und wieder dieser Mist, er habe sich selbst in die Öffentlichkeit begeben, weil er auf den Kameramann zu ist. Das ist einfach nicht richtig. Er hat nicht irgendwelche Purzelbäume geschlagen und Grimassen geschnitten und gewunken, hier, filme mich. Er ist auf den zu, um nicht gefilmt zu werden.

    Und ab da gibt es zwei Abzweigungen in meinen Augen: (1) Entweder er macht das als Selbstdarsteller oder Provokateur, in diesem Fall tut das ZDF niemandem einen Gefallen, dem auch noch nachzukommen und ihn bekannt zu machen oder aber (2) er befindet sich einfach nur im Irrtum was rechtmäßigkeit der Aufnahmen anbelangt, oder hat veröffentlichung und Aufnahme verwechselt. In dem Fall sollte das ZDF seiner Medienverantwortung nachkommen. Man stelle sich vor, er wäre näher gekommen und hätte verlangt, dass die Aufnahmen nicht veröffentlich werden. Würden die Medienrechtexperten des ZDF dann auch sagen, er habe sich zu einer Person der Zeitgeschichte gemacht, weil er auf die Kamera zu gegangen ist? Die Begründung ist in meinen Augen einfach nur lachhaft, dass es schon reicht, auf eine Kamera zu zugehen, um zeitgeschichtlich relevant zu werden.

    Das Problem ist, dass aus einigen Fetzen, manchmal aus dem Zusammenhang gerissen, etwas konstruiert wird, damit eine Schlagzeile entsteht. Und manchmal fällt diese Schlagzeile in sich zusammen, wenn man die vollständigen Fakten betrachtet. Vielleicht ist es immer noch wahr, was berichtet wurde, aber war stark übertrieben.

    In der bisherigen Berichterstattung ging ich immer davon aus, dass dieser Reporter und sein Kameramann gemeinsam angepöbelt wurden. Wie man sich so ein Reporterteam halt vorstellt. Am Ende noch mit Ü-Wagen im Hintergrund. Gezeigt wurde natürlich nur das Filmmaterial des Kameramanns, aus seiner Perspektive, da sieht man nicht, wieviele Reporter da waren. Durch die Darstellung die oben gepostet wurde kommt nun raus, der Reporter war gar nicht dabei am Anfang und der Kameramann war da nun wie gestanden? Alleine? Irgendwelche Techniker? Da die für ein Magazin gedreht haben und nicht live, werden kaum Techniker notwendig gewesen sein, also unterstelle ich erstmal, dass er alleine war.
     
  3. LizenzZumLöten

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    ... gibt es zu dieser "Hörensagen"-Geschichte auch belastbare Informationsquellen?
     
  4. simonsagt

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    Hier nochmal die Formulierung auf der ZDF Seite zum amüsieren.
    Immerhin ist auch dem Medienrechtexperten klar, es reicht nicht aus, dass diese Aufnahmen auf einer Demo entstanden sind. Das wurde ja in dem Thread von einigen so angenommen und begründet. :). Auch wird danch wieder nur von Aufnahme und nicht von Veröffentlichung gesprochen.*

    Die ad-hoc Abwägung der zeitgeschichtlichen Einstufung ist jedenfalls dürftig. Und falls es tatsächlich so war, dass da ein einzelner Kameramann stand, auch noch extrem fragwürdig. Wie soll man denn sonst seine Wünsche vortragen; auf den Reporter daneben kann man ja nicht zugehen und mit dem sprechen. Sich von hinten anschleichen, damit die Kamera einen nicht sieht?

    * Und der Verschwörungstheoretiker in mir brüllt mir ins Ohr, die haben ihren eigenen Rechtsexperten gezielt falsch aus dem Zusammenhang zitiert und suggerieren mit Aufnahme = Veröffentlichung
     
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  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Sorry Leute, wenn ich auf eine Demo gehe, will ich Aufmerksamkeit erregen. Um so mehr Medien um so besser. Demos bewirken genau das und sollen es auch, Medieninteresse erzeugen.

    Wer also da nicht gefilmt werden will, sollte zu Hause bleiben.
    Sinn und Zweck der Pegida-Demo ist aber nun den Eindruck zu erzeugen das wir es nur mit Lügenpresse zu tun haben. Ging in diesem Fall aber völlig nach hinten los.

    Zudem kann man nun davon ausgehen, dass diese Typ seinen staatlich subventionierten Posten verliert. Und das ist auch richtig so in diesem Fall.

    Was mich bei der Berichterstattung aber stört ist, das einseitig berichtet wird und gleiche Vorkommnissse anderswo keine Geige zu spielen scheinen.
     
  6. simonsagt

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    Folgendes Szenario: du gehst zu einer Demo. Die Demo hat noch nicht richtig angefangen. Ein paar Parolen werden schon vorgeglüht. Du stehst auf einem Fußweg. Auf dem gleichen Fußweg steht einer mit ner Kamera und dreht sich auf einmal genau zu dir hin. Da sind nur ein paar Meter dazwischen und daher weißt du genau, er hat dich im Fokus und du stehst alleine. Das kommt dir vielleicht noch merkwürdig vor, weil er Sekunden zuvor noch den Streit eines Fußgängers mit einem anderen Demonstranten gefilmt hat.

    Du hast irgendwann mal gehört, man dürfe einzelne Demonstranten nicht rauspicken und der aus deiner Sicht unwichtige Kameramann - er hat ja nichtmal einen Reporter dabei - macht genau das: dich rauspicken.

    Nun kannst du spontan drei Dinge tun:

    Dich über die Aufmerksamkeit freuen und deine Parolen in die Kamera verkünden.

    Feige wegrennen.

    Dem Kameramann die Meinung geigen und dein Rechtsempfinden aufdrängen.

    Hutbürger hat sich für Tor Nummer 3 entschieden. Dummerweise war das kein unwichtiger Kameramann, sondern der Kameramann für einen Reporter, der sich in der Vergangenheit immer wieder mit der sächssichen Polizei angelegt hat und im Folgenden ein Faß aufmacht, da sich dein Streit mit dem Kameramann mit der Anzeige des vorher streitenden Demonstranten überschneidet und die Polizei länger als üblich braucht, um das alles zu klären.

    Mir stellen sich die ersten Minuten des Vorfalles jedenfalls so dar.

    Der Skandal wäre, wenn die Polizisten den später hinzugekommen Reporter erkannt haben und das ganze dann absichtlich rausgezögert haben. Allerdings war die Demo noch gar nicht angefangen, also habe ich da so meine Zweifel. Ich halte mich da an Hanlon's Razor. Und das kann ich auch für den Hutbürger bemühen. Dadurch dass er für das LKA arbeitet, ist es für mich sogar sehr plausibel, dass er sich für Tor 3 entschieden hat.

    Im Nachhinein könnte man ja glauben, das war alles eine gezielte Aktion. Aber da müssten die Akteure schon ein gewaltiges Glück gehabt haben. Es war ja nicht vorherzusehen, dass der Beitrag so veröffentlicht wurde, wie er veröffentlicht wurde und auch nicht, dass er so viral werden würde. Werbefirmen würden den Hutbürger vom Fleck weg engagieren, wenn er solche Viral-Aktionen gezielt planen könnte.

    Falls das der Sinn der Übung war, bei mir hat die Seriösität diverser Presseorgane gelitten. Allen voran das ZDF, aber auch Welt und Spiegel. Ich habe selbst die Veröffentlichungen genauer angesehen und nachgelesen und Unstimmigkeiten gesehen, die ich mit einer neutralen Berichterstattung nicht vereinen kann. Und die Sache mit der zu Beginn unnötigen Veröffentlichung nicht unkenntlicher Gesichter, macht es auch nciht besser mit der Seriösität.
     
  7. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    § 23 Abs. 2 KUG
    Durch die Veröffentlichung dürfen keine berechtigten Interessen des Abgebildeten verletzt werden.
    Recht am Bild bzw. Datenschutz - Journalismus.com Forum

    Grundsätzlich ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts immer dann gegeben, wenn der Name, das Bildnis oder andere Merkmale einer Person ohne vertragliche Vereinbarung für fremde materielle Zwecke benutzt wird, da gegen die Würde und die freie Entfaltung der Person verstoßen wird.

    Bei Personen der Zeitgeschichte wird unterschieden zwischen
    Absolute Personen der Zeitgeschichte und relative Personen der Zeitgeschichte.

    Als Rechtsfolgen einer Persönlichkeitsverletzung kommen in Betracht:


    Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung, geregelt in:
    §§ 823 Absatz 1 und 2 (in Verbindung mit Schutzgesetzen im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, etwa die strafrechtlichen Beleidigungsvorschriften der §§ 185 ff. des Strafgesetzbuches) BGB in Verbindung mit § 249 BGB.
    Bei fortdauernder Störung ohne Verschulden als Voraussetzung: Analog §§ 1004, 862, 12 BGB (sog. quasinegatorischer Beseitigungsanspruch).
    Anspruch auf Beseitigung weiterer Beeinträchtigungen Rechtsgrundlagen: §§ 1004, 862, 12 BGB analog
    Schmerzensgeld bei besonders schwerwiegenden Verletzungen: Rechtsgrundlage: § 847 und § 253 BGB in verfassungskonformer Auslegung durch den BGH (seit dem "Ginsengwurzel"-Fall -BGHZ 35, 363 verfassungskonforme Auslegung der §§ 253, 847 BGB / früher: "Herrenreiterfall" BGHZ 26, 349: analoge Anwendung des § 847 BGB), obwohl beide ihrem Wortlaut entsprechend nicht einschlägig sind, denn sonst bliebe die in den Artikeln 1 und 2 Grundgesetz getroffene Wertentscheidung lückenhaft und unzulänglich:
    Nunmehr abschließend zu den vom BGH gebildeten Voraussetzungen auf Ersatz des immateriellen Schadens in Geld: Erforderlich ist das Vorliegen einer schweren Verletzung des Persönlichkeitsrechts (1.), und (2.) die erlittene Beeinträchtigung kann nicht in anderer Weise, etwa durch Gegendarstellung und Widerruf, befriedigt werden.
     
  8. Eric el.

    Eric el. Platin Member

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    Es gibt nicht ohne Grund Gerichte, die solche Sachen bewerten und entsprechende Maßnahmen einleiten. @grummelzack , Anwalt und Richter in einer Funktion.:eek::rolleyes::rolleyes::rolleyes:
    Fahradkette
    Bleib doch mal bei den Fakten. Oder kommst du mit der Realität nicht klar und drangsalierst den Konjuktiv derart, um von der Sache abzulenken?
     
  9. simonsagt

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    Es gibt 4 Ausnahmen, wo man Bildnisse von Personen veröffentlichen darf. Aber nur als Beiwerk. Die 4te verstehe ich nicht (ein höheres Intersse der Kunst? schwammiger ging's wohl nimmer).

    Manche glauben die 3te zähle für den Hutbürger, weil er auf einer Demo war. Aber das muss verneint werden und das sieht auch der Experte den das ZDF zitiert genauso. Als einzelner ist er nciht die Demo. Die kurzen Bilder wo er am skandieren war, das würde gelten - wenn man diese Bilder mit den Momentaufnahmen anderer Demonstranten die Einzeln stehen als Gesamtwerk in einem Bericht über die Demo zusammenfassen würde.

    Die 2te kann nicht zählen, weil das keine Landschaftsaufnahme war. Sie zählt eventuell für Passanten, die an einer Demo vorbeigehen, denn diese Passanten können nicht mit der 3ten Ausnahme veröffentlich werden, da sie nicht an der Demo teilgenommen haben. Und das ist Voraussetzung.

    Und die 1te Ausnahme, Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte. Sehr bedenklich. Dadurch wurde es erst im Nachhinein durch den Medienhype. Eine selbst erfüllende Prophezeiung. Außerdem vermute ich, das ist eher für andere Situationen gedacht. Eine Demo ist bereits mit der 3ten Ausnahme gedeckt und ein Streit ist doch keine Zeitgeschichte. Das würde diesen Zirkus auf eine Stufe mit dem Fall der Mauer stellen.

    Mittlerweile wird der Hutbürger natürlich durch eine ganz andere Ausnahme veröffentlichbar, nämlich weil er ein gewisses Maß an Prominenz erlangt hat. Aber halt auch erst im Nachhinein.
     
  10. simonsagt

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    Du kommst wohl nicht damit klar, wenn jemand versucht andere Sichtweisen beleuchten will. Empathie und so.

    Und welche Fakten denn? Das bisschen was das ZDF gnädigerweise rauströpfeln lässt? Auch noch unvollständig. Oder seit wann wusstest du, dass der Reporter nicht zusammen mit dem Kameramann war? Das ist ein Fakt. Das wusste ich vorher nicht. Und das ändert den Anfang der Pöbelei. Für mich ist es etwas anderes, einen einzelnen Kameramann oder ein komplettes Nachrichtenteam anzupöbeln.

    Tatsächlich habe ich in dem Szenario geschildert, wie ich die ersten Minuten des Vorfalls aus den "Fakten" verstehe und kein was wäre wenn. Oder habe ich irgendwelche Fakten verdreht? Falls das so ist, war es keine Absicht und ich freue mich, wenn das jemand gerade rückt. Was die Leute dachten, ist natürlich Spekulation.

    Und damit sprichst du das Problem an, was ich dem lieben Journalistenteam ankreide: sie haben das ohne Richter geklärt, was sie veröffentlichen durften. Wenn nun hinterher rauskommt, sie hätte das nicht tun dürfen, was dann? Das Kind ist schon im Brunnen. Ihre Kritik am Verhalten der Polizei hätten sie ohne Informationsverlust auch veröffentlichen könnne, wenn sie die Gesichter in dem Video unkenntlich gemacht hätten.
     
    Wolfman563, FilmFan und Gast 188551 gefällt das.