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ZDF-Team bei Pegida-Demo von Polizei behindert

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. August 2018.

  1. LizenzZumLöten

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    Wenn einem die Argumente ausgehen, oder man nicht diskutieren kann/will dann kommen anscheinend Antworten "dieser Couleur"; was für ein Armutszeugnis.
     
    strotti und Real-dBoxer gefällt das.
  2. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Seit wann nehmen Polizisten die eine Demonstration begleiten denn Anzeigen auf?
    Wenn die dazu verpflichtet sind, lässt sich ja praktisch jede Demonstration schnell stoppen, du sprichst mit hinreichend Leuten einfach alle Polizisten an, zeigst auf jemanden, und erstattest Anzeige.
    Oder stell dir den nächsten Castor Transport vor. Da versuchen die Polizisten die Straße zu räumen, und kurz darauf sind sie alle beschäftigt Anzeigen aufzunehmen, weil die erste Reihe aus der Sitzblockade aufgestanden ist und Anzeige erstattet, gegen den Fahrer des LKW, oder den Polizisten da drüben, der sie schief angesehen hat.
    Ich denke vor Ort müssen nur die Personalien geklärt werden, die Anzeige kann man dann später auf dem Polizeirevier aufgeben. Alles andere ist doch Unsinn!
     
  3. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Um Himmelswillen, andere Länder dürfen in dem Fall kein Vorbild sein.
    Leider funktioniert hier das vorgesetzte Abstandsgebot schon ziemlich perfekt.
    Wenn z.B. in der Türkei die Regierung mit immer härteren Mitteln gegen die eigene Bevölkerung vorgeht ist das schlecht.
    Wir sollten uns allerdings davor hüten, deswegen hier bei uns zunehmende Eingriffe in die Bürger- bzw. Persönlichkeitsrechte zuzulassen.
    Nur, weil wir trotzdem immer noch "besser" sind...
     
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  4. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Richtig. Das sehe ich im Moment aber eher als ein Thema des Datenschutzes, und nicht als ein Thema der Pressefreiheit oder des Demonstrationsrechtes. Was Datenschutz angeht, so gibt es momentan Entwicklungen die einem Sorgen machen sollten. Da könnte es sich lohnen, vor der nächsten Wahl mal die Programme der Parteien genauer anzuschauen.
     
  5. LizenzZumLöten

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    Schön zitiert, nur ist dieses BGH Urteil für diesen Fall hier vollkommen irrelevant. Es geht nicht um grundlos entstandene Aufnahmen im öffentlichen Raum wo der Datenschutz greift, hier es geht um Aufnahmen bei einer Demonstration und dort ist das zulässig (KunstUrhG §23 Absatz 1 Ziffer 3).
     
    Real-dBoxer und Monte gefällt das.
  6. LizenzZumLöten

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    Damit das nicht passiert gilt in Deutschland während Demonstration für alle Beteiligten vorrangig das Versammlungsrecht. Dadurch sind dann anderem Recht wie dem Polizeirecht und somit Polizeilichen Maßnahmen viel engere rechtliche Grenzen gesetzt. -> Lex specialis
     
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  7. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest


    3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

    Ob da Großaufnahmen einzelner Personen mit abgedeckt sind?
    Ebenso Aufnahmen von Personen nach und vor der entsprechenden Veranstaltung?

    Nicht vergessen, den Absatz 2, Verletzung persönlicher Interessen.

    Diese Einschränkung ist sehr vage formuliert und bedarf in jedem einzelnen Fall einer umfassenden Abwägung der Umstände
    Persönlichkeitsrecht: Das Recht am eigenen Bild

    Eine pauschales Ja oder Nein dürfte also ausgeschlossen sein.
     
  8. straller

    straller Platin Member

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    Die Großaufnahmen sind ja nur entstanden, weil der Demonstrant auf das Kamerateam zugegangen ist. Wäre er einfach weitergegangen, hätten die Bilder eine Gruppe abziehender Demonstranten gezeigt, ohne dass einzelne Personen gut zu erkennen gewesen wären.
     
  9. emtewe

    emtewe Lexikon

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    In Zeiten von immer höheren Auflösungen macht der Begriff "Großaufnahme" keinen Sinn mehr. Wenn du eine 40 Megapixel Kamera hast, kannst du auch eine Weitwinkelaufnahme machen, und einzelne Personen noch erkennen. Das einzige, was du kontrollieren kannst, ist die Veröffentlichung der Bilder, nicht das Erstellen der Aufnahme an sich.
    Ich habe zum Beispiel eine Action Cam am Fahrrad. Normalerweise wird die für spektakuläre Aufnahmen verwendet, schonmal eine Abfahrt im Gelände, oder auch landschaftlich interessante Stellen, die Auflösung und Geschwindigkeit ist hoch genug da später noch Details zu vergrößern.
    Aber natürlich kann ich die auch in der Stadt einschalten, und Personen am Strassenrand filmen. Wie willst du das kontrollieren?
    Das einzige was du kontrollieren kannst, ist dass ich diese Aufnahmen nicht veröffentliche.
    Eine zeitlang habe ich die Kamera sogar ganz bewusst in der Stadt mitlaufen lassen, genau genommen in meinem Wohngebiet. Damals gab es nämlich eine Einbruchsserie, und da habe ich einfach mal ein paar Wochen alles aufgezeichnet. Hätte es an einem bestimmten Tag einen Einbruch gegeben, hätte ich nachschauen können was ich da an fremden Autos und Personen aufgenommen habe. Es gab aber irgendwie keine Einbrüche mehr, seit ich die Kamera nutzte.
    Egal, was ich damit sagen will ist einfach, dass du das Filmen und Fotografieren in der Öffentlichkeit praktisch nicht unterbinden kannst. Du kannst nur die Veröffentlichung regulieren.
    Oh, und noch etwas. Mein letztes Smartphone hatte eine coole Funktion, es konnte Menschen und Autos verschwinden lassen. Du hast die auf eine Autobahnbrücke gestellt, und die Strasse mit der Funktion fotografiert, und obwohl die Bahn dicht befahren war, war am Ende kein Auto auf dem Bild. Dazu hat das Smartphone einfach ganz viele Bilder gemacht, und diese dann auf den Inhalt hin untersucht. Elemente die immer gleich waren blieben im Bild, was sich änderte verschwand. Damit konntest du auch einen vollen Marktplatz fast leer bekommen.
    Nicht jeder, der irgendwo eine Kamera hinhält, muss also auch gleich Personen fotografieren, die kann die Technik heute schon entfernen. ;)
     
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  10. LizenzZumLöten

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    (KunstUrhG §23 Absatz 2) ist derjenige der vor Gericht ab und an dafür sorgt das Bildnisse von Promis (die ja auch als "Bereiche der Zeitgeschichte" angesehen werden können) dann doch nicht veröffentlicht werden durften.
     
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