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ZAK: Aus für Family TV und Blizz?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. Juli 2017.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... wer gegen die Regeln verstößt, muss auch die Konsequenzen tragen. Daran ändern auch Verschwörungstheorien nichts ...
     
  2. genekiss

    genekiss Gold Member

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    Poppstar - MS30
    Da frag ich mich doch , warum sind RTL , RTL2 , Sat1 sowie Pro7 noch auf Sendung , obwohl die paar mal gegen die Regeln verstoßen haben . Nah , geht ein Licht auf . ;):D
     
  3. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Poco F6 Pro
    Die haben bestimmt nettere Umgangsformen. Wenn sich der "Sender" dort so benimmt wie hier, würde ich auch kein Auge zudrücken.
     
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  4. DrHolzmichl

    DrHolzmichl Wasserfall

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    Dort wird auf Einwände der Medienwächter professionell reagiert, und Bußgeldbescheide (freilich aus der Portokasse) werden beglichen.

    Wenn man aber einen auf Hornauer macht und bockig wie ein kleines Kind die Bescheide zerreißt nach dem Motto "Ich will aber weitersenden, ich will!", ja was soll die Zulassungsbehörde denn dann machen?

    Ist natürlich schade um die beiden Sender und den potenziellen dritten (tm3), ich will das auch gar nicht gutheißen, wenn man die Sender jetzt endgültig schließt. Man hatte aber genügend Zeit, das "Fernsehenmachen" zu lernen, im technischen wie im rechtlichen Sinne. Wenn man dann beides bis heute nicht hinbekommt aber stattdessen immer weiter expandieren will und dafür noch mehr bekannte bzw. schon vergebene Markennamen "einsammelt", dann hat man eben irgendwann seine Chance leichtfertig verspielt.

    Gruß Holz (y)
     
    Kai F. Lahmann und Michael Hauser gefällt das.
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... nur weil man "mal gegen ein paar" Regeln verstößt, wird keine Sendelizenz entzogen.
    Kleinere Verstöße werden mir einem Bußgeld belegt, wobei die Höhe des Bußgeld von der "Größe" des Senders abhängt. Werden Werbung und Programm nicht korrekt getrennt, beträgt das Bußgeld wohl nur 1.000 Euro. Bei RTL und Konsorten wohl 25.000 Euro.
    Die ZAK bzw. die Landesmedienanstalten beschäftigen nicht Leute, die rund um die Uhr alle TV-Sender anschauen, um Regelverstöße aufzufinden.
    Es gibt z.B. die Möglichkeit eine Programmbeschwerde bei der jeweiligen Landesmedienanstalt einzulegen (für z.B. NRW -> Beschwerde ), bei denen Zuschauer auf Regelverstöße hinweisen können.
    Auf dem Weg fallen natürlich die großen Sender mit einem hohen Zuschaueranteil eher auf, als kleine Sender mit wenig Zuschauer.

    Die Sender haben auch hier einen gewissen Einfluss, denn Sender, die ihre Zuschauer verarschen, fallen da schnell in Ungnade.

    Meiner Ansicht hat die ITV Media Group mit dem Lizenzantrag für tm3 schlafende Hunde geweckt. Aufgrund der Ablehnung der Sendelizenz haben die Regulierungsbehörden offensichtlich auch Family TV und Blizz mal etwas näher angeschaut.
    Die Programmveranstalter unterliegen gem. deutschem Medienrecht bestimmten Informationspflichten. Auch das könnte evtl. zum Lizenzentzug beigetragen haben, weil die ITV Media Group möglicherweise von den Regulierungsbehörden angeforderte Unterlagen nicht (fristgerecht) überreicht hat ...
     
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  6. Hose

    Hose Lexikon

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    Family TV läuft über Astra.
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... aber nur noch solange bis der Bescheid bzgl. des Widerruf der Sendelizenz rechtswirksam wird ...
     
  8. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

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    Multimillionär Hornauer wird sich sicher auch darüber ärgern, dass er erst jetzt erfährt, dass er die Aufsichtsbehörden einfach zum Abendessen hätte einladen müssen, um eine neue Lizenz für BTV4U zu bekommen.
     
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  9. Koelli

    Koelli Lexikon

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    Was wäre denn im Fall einer Abschaltung? Müssen die dann weiter Astra-Gebühren zahlen oder wie lange laufen Verträge mit Astra?
     
  10. Televisio

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    ich glaub astra dürfte die gar nicht weiterverbreiten, wenn keine behördliche Zulassung existiert. Und falls das widerrufen wird, hat sich auch astra daran zu halten, weil die sich sonst selbst strafbar machen würden.
    ich denke, die gebühren von astra müssen dennoch bezahlt werden, schließlich kann astra ja nix dafür, wenn ein Kunde pleitegeht oder den Sendebetrieb einstellen muss.