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Zahlungverzug und Kündigung. Geht das???

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Schleifer, 16. Mai 2006.

  1. twindy

    twindy Junior Member

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    AW: Zahlungverzug und Kündigung. Geht das???

    Sorry, stimmt nicht. An dieser Stelle läßt der Gesetzestext keine Auslegung zu. Die Frage der Beweisbarkeit wiederum ist in der ZPO geregelt.

    Das ist ein Indiz und im Rahmen der Glauwürdigkeit bzw. Glaubhaftigkeit der Mitarbeiterin bzw. Schleifers zu beurteilen.


    Dann wirst Du aber nicht gefragt. Der Mittschnitt dient nach den Urteilen in diesen Bereichen, die sehr verbraucherfreundlich sind nur zu Beweiszwecken. Als Beweis darf es aber nur dienen, wenn Du vorher über den Mitschnitt informiert wurdest.

    [/quote]Sowas habe ich schon in vielen Büchern gelesen. Bis die irgendwo in der Unibibliothek stehen, ist's häufig veraltet. Zudem heißt meist nicht immer. Teilweise folgt das Gericht eben solchen Interpretationen nicht, sondern legt es anders aus.[/quote]
    :D 64. Auflage 2005, steht bei mir auf dem Schreibtisch. Und noch einmal, es ist keine Interpretation, es ist lediglich eine Erläuterung. Auch aus der Historie und dem Standort der Vorschrift kann man den Wortlaut nicht anders auslegen.

    Das mag arrogant klingen, aber unter Zugrundelegung des Sachverhalts von Schleifer kann es keine andere juristische Meinung geben. Indizien haben zudem im BGB nichts verloren. Diese werden erst in der ZPO wichtig.

    Sicher wäre es wegen der unstreitigen Beweisprobleme nicht. Ich habe auch nur geschrieben, dass ich es darauf ankommen lassen würde.;) Garantien gebe ich nie ab.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juni 2006
  2. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: Zahlungverzug und Kündigung. Geht das???

    Soweit ich weiß, muss man bei einem Telefonmitschnitt durch eine Firma -egal aus welchen Gründen- immer gefragt werden...
    Insofern kannst Du aus der Frage zur Einwilligung nicht schließen, wozu der Mitschnitt verwendet werden soll, wenn es nicht gesagt wird.

    Etwas, was über den Wortlaut herausgeht ist immer eine Interpretation. Und das man es anders auslegen kann, zeigt doch, dass es auch andere Urteile gab. Und die gab es.

    Ich habe keine Lust dies in aller epischen juristischen Breite zu diskutieren. Ich bin kein Jurist, habe aber auch mehrere Semster Wirtschaftsrecht gehört...

    Wenigstens sind wir uns da einig. Mich würde mal interessieren, ob schleifer einen echten Widerruf eingereicht hat oder nicht. Ich hatte ihm nämlich dazu geraten dies per Einschreiben zu tun. Hat er es zusätzlich gemacht, erübrigt sich diese Diskussion samt Beweislast so oder so...
     
  3. twindy

    twindy Junior Member

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    AW: Zahlungverzug und Kündigung. Geht das???

    Sinnvoll wäre es gewesen, aber gemacht hat er es scheinbar nicht:rolleyes:
     
  4. Schleifer

    Schleifer Junior Member

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    AW: Zahlungverzug und Kündigung. Geht das???

    Also erstmal sorry. Ich war gestern hier und heute Morgen. Habe aber nicht gesehen, dass zu "meinem" Thema weiter diskutiert wurde.

    Ich habe widerrufen!! Ganz klar.
    Gestern kam dann zwei Schreiben von Premiere.
    Eines war die Bestätigung, meiner Wegnahme der Einzugsermächtigung
    Das andere war die Bestätigung der Kündigung zum 31.07.07.
    KEIN Wort über den Widerruf.

    Daraufhin habe ich eine E-Mail an den Service geschrieben:
    __________________________________________________________
    Sehr geehrte......

    vielen Dank, dass Sie meiner Bitte der Kündigung nachgekommen sind. Niemanden ist geholfen, wenn man sich streitet. Ich werde, wie vereinbart, weiter Euro 33,- auf das Konto von Premiere überweisen um meinen Teil unseres Vertrages zu erfüllen. Jetzt möchte ich Sie bitten, auch Ihren Teil zu erfüllen und die Fussball-WM für mich zugänglich zu machen. Desweiteren erwarte ich, ab August die Fußball-Bundesliga bei Premiere zu erleben. Wie Sie mir bestätigt haben, ist die Fussball-Bundesliga weiterhin in meinem Paket "Film und Sport" mit enthalten, da Sie auf meinen Widerspruch nicht reagiert haben.
    Obwohl eigentlich alles klar ist, möchte ich Sie trotzdem bitten, mir die Angaben kurz per E-Mail zu bestätigen, damit nicht wieder Missverständnisse entstehen.

    Nochmals vielen Dank für Ihr Verständnis

    Mit freundlichen Grüßen

    _____________________________________________________________

    Ich war erstmal stinksauer. Habe mich dann aber zu dem freundlichem Schreiben durchgerungen.
    Daraufhin kam der Anruf.
    Das Angebot von Premiere (siehe oben) habe ich NICHT angenommen.

    Auf meine Frage, worauf sich der neue Vertrag begründet, sagte sie mir: Das wäre halt so und muss nicht in den AGB stehen!
    Da bin ich anderer Meinung.
    Sie sagte daraufhin, dass man es bei mir nur aus Kulanzgründen so gemacht hat. Na gut, sage ich. Dann möchte ich meine Kündigung aufrecht erhalten und meine 140,- Euro wieder haben.
    Das geht auch nicht sagt sie. Weil der Vertrag bestand hat.
    Hat er nicht, sage ich. Ich werde 33,- bezahlen und notfalls die BuLi einklagen. Oder sie lassen mich aus dem Vertrag.
    Darauf sagte sie, dass sich das Programmpaket ändert und ich vielleicht ja billiger werden möchte und machte mir das Angebot zu dem ich sagte, ich überlege es mir und melde mich.