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Zahlungverzug und Kündigung. Geht das???

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Schleifer, 16. Mai 2006.

  1. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: Zahlungverzug und Kündigung. Geht das???

    Und selbstverständlich ist für den Kunden ersichtlich, was für "Mahnstufen" Premiere sich so ausgedacht hat und wann Premiere den Vertrag als entgültig gekündigt ansieht, so dass diese Kündigung nicht zurückgenommen werden darf. Schon klar :rolleyes:

    Offenbar nicht - siehe hier.

    Auf jeden Fall ist es doch schon ziemlich -sagen wir mal- merkwürdig, wenn man nicht darauf hingewiesen wird, dass nach Überweisung der ausstehenden Summe mit Bitte um Freischaltung der alte Vertrag nicht wie bisher weiterläuft, sondern ein Vertrag zu aktuellen Konditionen angelegt wird (da von Reaktivierung zu sprechen finde ich alleine schon schief). Ganz egal ob dies nun ein Fehler eines einzelnen Hotliners war oder nicht.

    Zumindest muss sich dieser neue Vertrag bzw. dies Reaktivierung zu neuen Konditionen widerrufen lassen - zumal der Wunsch dieses Vertrages / dieser Reaktivierung alleine ja schon eine ziemlich freie Interpretation war.
     
  2. Marcel190405

    Marcel190405 Junior Member

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    AW: Zahlungverzug und Kündigung. Geht das???

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    Zuletzt bearbeitet: 6. Juli 2006
  3. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: Zahlungverzug und Kündigung. Geht das???

    Was "die" ?

    Eine Auflistung von Mahnstufen mit Vermerken, wann Premiere den Vertrag als entgültig gekündigt ansieht, so dass man die Kündigung auch nicht wieder zurücknehmen will ?

    Wohl kaum...

    Aus den Mahnschreiben geht doch nur hervor, dass Premiere irgendwann abschaltet und dann irgendwann den Vertrag kündigt. Aber nicht, dass die Kündigung bei Zahlung ggf. nicht rückgängig gemacht wird und bei Wunsch der Weiterführung stattdessen plötzlich ein Folgevertrag zu neuen Konditionen angelegt wird.

    Und das ist doch hier der entscheidene Punkt.
     
  4. Schleifer

    Schleifer Junior Member

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    AW: Zahlungverzug und Kündigung. Geht das???

    Verstehe die Bemerkung mit dem Service nicht:confused:

    Natürlich waren da auch Inkassogebühren bei. Weil mein Vater nicht glauben wollte, dass die Karte weg ist. Er hätte sich 40 Euro sparen können. Aber er hätte sich 70 Euro sparen können, wenn Premiere so ziemlich alles, was nicht per Einschreiben kommt, "verlieren" und doppelt berechnen würde.
     
  5. Marcel190405

    Marcel190405 Junior Member

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    Zuletzt bearbeitet: 6. Juli 2006
  6. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: Zahlungverzug und Kündigung. Geht das???

    Genau - wie ich schon sagte, dass die Kündigung nicht rückgängig gemacht werden kann, sondern nur ein Folgevertrag zu neuen Konditionen (Reaktivierung zu aktuellen Konditionen) geschlossen werden kann, steht nicht darin.

    Und genau das ist der springende Punkt. Denn Schleifer ist nach seinen Gesprächen mit der Hotline davon ausgegangen, dass die Kündigung zurückgenommen wird, da die Hotline nichts von einer Konditionsumstellung oder neuer Vertragslaufzeit erzählt hat und davon auch nichts für den Fall der Zahlung in der Mahnung stand.

    Woher soll man bitteschön wissen, dass Premiere die Kündigung nicht im Fall der Zahlung dann einfach nur zurückzieht ?
     
  7. Schleifer

    Schleifer Junior Member

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    AW: Zahlungverzug und Kündigung. Geht das???

    Was er mit "Die" meint wollte ich auch gerade fragen.

    Also für Marcel nochmal:
    Ich habe zweimal die Zusage bekommen, dass ich später bezahlen kann.
    Als aus mir unerklärlichen Gründen gekündigt wurde (unrklärlich deshalb, weil die CC-Mitarbeiter mir versichert haben, dass ich aus der Mahnstufe genommen wurde) habe ich gleich wieder angerufen. Wieder wurde mir gesagt, dass die Kündigung in Kraft tritt, wenn am 06.06. kein Geld auf dem Premiere-Konto ist. Am 31.05. habe ich bezahlt und am 04.06. konnte ich wieder schauen. OHNE ANRUF UND BITTE UM EINEN NEUEN VERTAG!!!

    Ich habe mir die AGB von 1995 mal zur Brust genommen. Dort steht nix von schlechterem Vertrag bei "reaktivierung".
    Da ich keine anderen AGB schriftlich zugestimmt habe, gelten auch keine anderen für mich.

    Und noch was zum Wort "Reaktivierung":

    Wenn etwas (z.B. ein Vertrag) aktiviert wird, geht man eine Bindung ein an die sich beide zu halten haben. Hält sich eine Partei nicht daran, hat die andere Partei das Recht auf Kündigung.
    Jetzt gibt es drei Möglichkeiten:
    1. Die Kündigung wird durchgezogen und der, der sich nicht an den Vertrag gehalten hat, zahlt die Strafe.
    2. Die Kündigung wird zurück gezogen (z.B. weil der Vertragsbrüchige seine Rückstände bezahlt hat) In diesem Fall wird der Vertrag von deaktiv wieder auf aktiv gesetzt. Also REaktiviert.
    3. Ein neuer Vertrag wird geschlossen. Dieser Vertrag wird dann wieder aktiviert.
     
  8. Schleifer

    Schleifer Junior Member

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    AW: Zahlungverzug und Kündigung. Geht das???

    Kann mir einer von den hier anwesenden Premiere-Mitarbeitern vielleicht mal erklären, wo in den AGB steht, dass eine Reaktivierung gleichzeitig neuer Vertrag bedeutet?

    Aktuelle AGB. Eben von der Premiere-Seite gezogen:

    _____________________________________________________

    4.4 Ist der Abonnent mit der Zahlung der Abonnementbeiträge in Höhe von mindestens einer monatlichen Gebühr oder mit sonstigen Zahlungsverpflichtungen im Zahlungsverzug, so kann Premiere bei Fortdauer der Zahlungsverpflichtung die Sehberechtigung entziehen und/oder die Inanspruchnahme weiterer Leistungen (z. B. PREMIERE DIREKT und PREMIERE DIREKT+) verweigern. Das Recht zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs oder aus einem anderen wichtigen Grund bleibt unberührt.
    ______________________________________________________________


    - Soweit klar. Ich konnte nicht auf das Programm zugreifen. Wer nicht zahlt, sieht nicht. Ist logisch.

    ______________________________________________________________

    Kündigt Premiere das Abonnement nach entsprechender Abmahnung im Fall sonstiger Leistungspflichtverletzungen des Abonnenten oder Fristsetzung zur Nacherfüllung im Fall des Zahlungsverzugs, ist der Abonnent zur Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes statt der Leistung in Höhe der Abonnementbeiträge für die vertragliche Restlaufzeit abzüglich einer fünfprozentigen Abzinsung verpflichtet.....
    ______________________________________________________________



    Das ist interessant und habe ich gelernt "Schadenersatz statt Leistung". Ist zwar bei Handyverträgen auch so, aber dort wird einem nur die Grundgebühr berechnet und nicht der volle Betrag.
    Aber egal! Die Möglichkeit der Reaktivierung gibt es hier nicht. Ergo müsste Premiere mir den Rest berechnen. Sprich: Ich bin gekündigt. Oder?
    Nee, bin ich nicht, denn Premiere hat ja meine Zahlungen akzeptiert und meine Smartcard wieder frei geschaltet.

    ______________________________________________________________


    6 Vertragsdauer/Kündigung

    6.5 Premiere behält sich vor, bei einer Änderung/Umstrukturierung des Programmangebotes die Abonnementbeiträge abweichend von Ziffer 3.6 zu ändern. In diesem Fall ist der Abonnent/Premiere berechtigt, das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geplanten Änderung schriftlich zu kündigen. Stimmt der Abonnent der Leistungsänderung zu, kann Premiere die Preisstruktur anpassen, ohne dass dies ein Kündigungsrecht des Abonnenten auslöst.

    _______________________________________________________________

    Mit anderen Worten: Stimme ich der Leistungsänderung zu, kann Premiere die Preisstruktur anpassen.
    Da stelle ich doch glatt die Frage: Was ist Grundvorraussetzung, dass ich zu irgendetwas "JA" oder "NEIN" sagen kann????

    ICH MUSS GEFRAGT WERDEN!!!!
     
  9. prodigital2

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    AW: Zahlungverzug und Kündigung. Geht das???

    Das sehe ich auch so. Weißt du was "konkludentes Handeln" bedeutet? Ich würde die Premiere Smartcard schleunigst aus meinem Receiver nehmen, wenn ich du wäre!!! :eek::eek::winken:
     
  10. Schleifer

    Schleifer Junior Member

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    AW: Zahlungverzug und Kündigung. Geht das???

    Ich bin der Meinung, dass hier kein konkludentes Handeln meinerseits vorliegt. Mir wurde vorgegaukelt, dass ich wieder MEIN Film und Sport habe. Erst auf Nachfrage habe ich was anderes erfahren.

    Warum soll die Karte raus? Ich habe ein Abo, für das ich bezahlt habe. Und ich kann nichts anderes sehen als das Programm, für das ich bezahlt habe. Ich habe sogar weniger.

    Man kann mir nicht erzählen und schreiben, dass meine alte Monatskarte für das komplette Netz der Straßenbahn wieder ihre Gültigkeit hat und mich dann als Schwarzfahrer bestrafen, weil die Karte doch nur noch für zwei Haltestellen reicht.

    Trotzdem noch die Frage: Kann Premiere das denn sehen, dass die Karte im Gerät ist? Ich dachte immer, die Daten gehen nur in eine Richtung.