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Zahlungsmoral der "Unternehmer"

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von EinBerlinerKunz, 28. Juni 2005.

  1. littlelupo

    littlelupo Guest

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    AW: Zahlungsmoral der "Unternehmer"

    Skonto nur für Verträge, die in der Zukunft abgeschlossen werden.
    Und gleichzeitig geht es diesem Kunden alles andere (wirtschaftlich gesehen) als "schlecht"? Das könnte durchaus ein Fall für so eine Firma wie Team Moskau Inkasso sein...
     
  2. EinBerlinerKunz

    EinBerlinerKunz Junior Member

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    AW: Zahlungsmoral der "Unternehmer"

    Woher weißt Du das?
    Und bitte lass mich mit dem dubiosen Moskau-Inkasso-Unternehmen in Ruhe, die haben so viele Anzeigen anhängig, daß ich mich nicht genötigt sehe sie zu beauftragen!
    Irgendwie geht's auch um eine normale Geschäftstätigkeit und sowas bringt nichts!
    Ehrlich gesagt, wenn die bei mir aus irgendeinem Grund antreten würden, wären die genauso schnell draußen wie sie gekommen sind.:)

    Edit: Leider löst das weder mein Problem noch gibt es mir irgendwelche Hinweise
    auf Erfahrungen anderer.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Juni 2005
  3. noeler

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    AW: Zahlungsmoral der "Unternehmer"

    Ein gutes Inkassounternehmen kassiert nur im Erfolgsfall und auch nur vom Schuldner. Du bekommst 100% Deiner Forderung.

    Setz eine letzte Mahnung, kommt nichts = Mahnbescheid. Fertig.
     
  4. noeler

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    AW: Zahlungsmoral der "Unternehmer"

    Ohoh, da gibt es aber ganz andere Urteile. Aber die sind alle B2C und nicht B2B.

    Die sagen naemlich aus, dass man nur den normalen Zins berechnen darf und muss im Falle eines Falles die Mahngebuehren auf jeden Cent genau darlegen koennen. Viele Richter sind doweit gegangen, dass ein Schuldner keine Mahngebuehren zahlen muss, da das Mahnverfahren als normaler Geschaeftsvorgang anzurechnen ist, der dem Schuldner nicht in Rechnung gestellt werden darf. Wie gesagt, alles B2C
     
  5. noeler

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    AW: Zahlungsmoral der "Unternehmer"

    Die Lösung ist der Mahnbescheid und fertig. In Deutschland hat ein Schuldner mehr Rechte als ein Gläubiger. Ein Titel bringt Dir aber noch garnichts. Hab hier Titel fuer ueber 60k Euro rumliegen. Die "Kunden" haben alle die EV abgegeben und eine neue Firma auf den Namen der Frau gegruendet. Bringt mir also mal 0.0 Kann zwar alle paar Monate fuer jeweils 35 Euro einen GV da hin schicken, aber der kommt eh mit 0 zurueck. Ist halt Unternehmerrisiko.
     
  6. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Zahlungsmoral der "Unternehmer"

    Soviel ich gehört hab, gibts bei den Inkassobüros 2 Spielarten was aber jetzt nichts über die seriosität aussagt. Die eine kauft dir deine Forderung mit nem gewissen Abschlag ab und du hast damit gar nichts mehr zu tun, auch wenn der Kunde die EV abgibt. Der andere zahlt dir zwar 100% aus aber nur im Erfolgsfall. D.h im zweiten Fall sparst du dir eigentlich nur die Bürokratie. Möglicherweise wenn danebengeht kriegst du dann auch noch ne Rechnung von denen. Ich hab mich zwar schon mal bei Kreditreform bzw Schimmelpfennig erkundigt, aber keinerlei unterlagen bekommen.
     
  7. Gluko

    Gluko Junior Member

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    AW: Zahlungsmoral der "Unternehmer"

    Hier mal was aus meinem Erfahrungsschatz:;)
    Also schon in der Rechnung eine Zahlungsfrist einfügen, bei Nichtzahlung dann Mahnung per Einschreiben mit Rückschein mit weiterer (angemessener Frist und Aufschlag der Kosten. Dnach alles Weitere über den "Anwalt Ihres Vertrauens".


    Gruß
    Gluko
     
  8. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Zahlungsmoral der "Unternehmer"

    @Gluko:
    Wunderhübsch, Deine Ausführungen!
    Hast Du den Text selber geschrieben oder nur gut abkopiert?
     
  9. noeler

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    AW: Zahlungsmoral der "Unternehmer"

    das ist Factoring. Da braucth er aber in der Regel mit seinen paar 1600 Euro garnicht auftauchen.
     
  10. noeler

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    AW: Zahlungsmoral der "Unternehmer"

    Bei einem Anwalt muss der Gläubiger erst alle Kosten vorschiessen, sonst rueher der Anwalt keinen Finger und Anwaelte sind nicht billig.