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Worüber habt ihr euch heute geärgert?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Winterkönig, 20. Februar 2021.

  1. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Nö, wenn du schon einen wichtigen Gerichtsurteil aus dem Kontext nicht herausreißen würdest, sähe es ganz anders aus.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 15. Mai 2018 (Az.VI ZR 233/17), dass selbst eine permanente, anlasslose Aufzeichnung einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar sein kann. Die Videoaufzeichnung ist trotz Verstoßes gegen das Datenschutzrecht im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar. Hinsichtlich der Frage der Verwertbarkeit muss im Einzelfall jedoch eine Interessen- und Güterabwägung vorgenommen werden. Im Entscheidungsfall überwogen die Interessen des Klägers an der Verwertung der Aufzeichnung.
     
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  2. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Hier haben wir es mit 2 verschiedenen Sachen zu tun.

    Wenn ich mitkriegen würde, dass der Hinterherfahrende mich filmt, weil sein Sozialneid mein Auto nicht erträgt, würde ich anhalten und ihn höflich bitten, mein Recht am eigenen Bild zu wahren und die Aufnahme von mir zu löschen und das Ding auszuschalten, solange er hinter mir fährt.

    Wenn er es anlässt und ich plötzlich wegen eines Hindernisse bremsen muss und er mir auffährt, kann er die Aufnahme ja vor Gericht zeigen.
    Trotzdem bekäme er von mir eine Anzeige - leg Dich nie mit einem von der Bußgeldstelle mit Connections zur Polizei an :D.
     
  3. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Ich habe in meinem Wagen ein zugelassenes System. Gibt es mittlerweile bei BMW ab Werk als Option.


    Screenshot 2022-04-14 145626.jpg


    Es werden nur die letzten 60 Sekunden aufgezeichnet und nur bei automatischer oder manueller Aktivierung fest gespeichert ... Neben Cams vorn und hinten (jeweils 170 Grad) werden auch alle Fahrdaten aufgezeichnet ... Geschwindigkeit, ob man bremst, Licht, Blinker etc. ... dafür bekomme ich sogar bei der Versicherung 5% Nachlass ... und das System ist vom TÜV abgenommen und rechtlich gesichert.

    Und solche Systeme gibt es mittlerweile für alle Fahrzeuge. Also verbreite keine FakeNews.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2022
  4. Gast 1766

    Gast 1766 Guest

    Du so:


    :whistle:Späßle!:D:p
     
  5. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Ganz so witzig ist das gar nicht - ich war damals schon der Meinung, dass der als "Hutbürger" Bezeichnete im Grunde recht hatte.

    Berufskrankheit ;)
     
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  6. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Meine Vermutung war dass da die Panoramafreiheit greift, also beim Hutbürger.
     
  7. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Panoramafreiheit gilt nicht, wenn eine bestimmte Person das Hauptmotiv ist ... sondern nur, wenn Menschen "Beiwerk" sind, wie zum Beispiel Touristenmassen unter dem Brandenburger Tor, wenn man es fotografiert. Alles zur Genüge ausgeurteilt.
     
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  8. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Die läuft ja nicht anstandslos. Sie zeichnet den Verkehr auf, was legitim ist und einen potentiellen, später vielleicht unbeweisbaren Eigenschaden, entsprechend zumindest beweisen zu können, bevor man bei Aussage gegen Aussage steht.
     
  9. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Ostermontag und der Schwager geht schon wieder am Rand einer Anzeige wegen Verstoß gegen die Feiertagsruhe spazieren....

    Sein Glück, dass ich die Kolleginnen und Kollegen von der Polizei nicht wegen so einem Honk belästigen möchte.
     
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  10. SteelerPhin

    SteelerPhin Foren-Gott

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    Ist dein Schwager nur bei dir so "unten durch" oder auch bei der Rest-Nachbarschaft, so beliebt?
    Gerade bei Geschichten wie Ruhestörung oder Feiertagslärm, dürftst du doch kaum der einzige sein, der da angepisst ist...