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Wohnungswechsel: Dort kein UM verfügbar - Kündigung durch UM oder mich?

Dieses Thema im Forum "Vodafone, Unitymedia, Kabelkiosk, Tele Columbus" wurde erstellt von volverine, 19. Januar 2009.

  1. volverine

    volverine Junior Member

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    Hallo,

    demnächst (ab dem 01.04.2009) steht ein Umzug in unsere neue Wohnung (andere Stadt) an. Dort ist im Haus kein Kabelanschluss vorhanden, eine Verfügbarkeitsüberprüfung auf der UM-Homepage verlief entsprechend (negativ). Die alte Wohnung ist zum 01.05.2009 gekündigt.


    Muss ich jetzt "nur" UM schriftlich über den Wohnungswechsel informieren und uns wird seitens UM gekündigt, da an der neuen Anschrift aufgrund des nicht vorhandenen Anschlusses keine Möglichkeit zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen besteht?

    Oder muss/ kann ich kündigen, da mir u.U. durch den Wohnungswechsel in ein "UM-freies Haus" ein "Sonderkündigungsrecht" zusteht?


    Es geht dabei nur um die Programmpakete PREMIERE FUSSBALL BUNDESLIGA (ehemals ARENA) sowie Digital TV PLUS, den digitalen Kabelanschluss haben wir (zur Zeit noch) über einen kleinen örtlichen Anbieter.......




    Gruß volverine
     
  2. chris2k1

    chris2k1 Silber Member

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    AW: Wohnungswechsel: Dort kein UM verfügbar - Kündigung durch UM oder mich?

    Hey,

    du musst Unity Media kündigen. Schreibe am besten in deine Kündigung, dass die Verfügbarkeitsprüfung negativ ausgefallen ist und bitte um das Sonderkündigungsrecht. Lege eine Kopie deines Mietvertrages bei. Normalerweise gibt es dann keine Probleme und die lassen dich dann aus dem Vertrag.
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Wohnungswechsel: Dort kein UM verfügbar - Kündigung durch UM oder mich?

    @volverine

    ... teile Unitymedia per Brief einfach mit, dass du zum 1.5.2009 umziehst, wobei du die neue Adresse angibst.
    Gib an, dass du an der neuen Adresse dein Bundesliga-Abo leider nicht mehr weiternutzen kannst, weil da kein Unitymedia-Kabelanschluss vorhanden ist.

    Das reicht eigentlich aus. Unitymedia verlangt hier und da aber einen Nachweis in Form einer amtlichen Ummeldebescheinigung.

    Grundsätzlich solltest du um die vorzeitige Auflösungen bitten und und nicht fordern. Begriffe wie "Sonderkündigungsrecht" sollten vermieden werden.