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(Wohnungs)Einbruch

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von littlelupo, 19. Dezember 2005.

  1. PapaJoe

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    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
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    AW: (Wohnungs)Einbruch

    Ja, da wäre sicher mehr zu holen gewesen! :winken:
     
  2. Fino

    Fino Junior Member

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    AW: (Wohnungs)Einbruch

    Cool`er Tip dadrauf bin ich nicht gekommen !!!
    Aber wie sagt es sich so schön (kannst alt werde wie eine Kuh und Du lernst immer noch dazu!!!)
     
  3. Grognard

    Grognard Guest

    AW: (Wohnungs)Einbruch

    hallo, littlelupo,
    kontakte den direkten Versicherungsagenten, der den Vertrag abgeschlossen hat, in den Verwaltungen sitzen nur die, die nichts zahlen wollen und sollen, versuch Rechnungen von den Wertsachen zu finden, und lies mal die Ausschlussklauseln des Vertrags.
    Mir ist es nach einem dreisten Einbruch nachts vor drei Jahren, so ergangen, das ich dies mit dem direkten Agenten nicht gemacht habe, Fazit die Brüder haben mit auch und Krach 500€ mehr als die Mindestsumme bei Diebstahl bezahlt nach Kündigungsdrohung, im übrigen habe ich danach die Versicherung, "die mit dem großen A" gewechselt.
    Traumatisch bleibt so ein Einbruch immer, besonders, wenn man nachts im Bett davon überrascht wird, man schrickt noch Jahre danach hoch.
    Gruß, Grognard
     
  4. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: (Wohnungs)Einbruch

    @Grognard:
    Weshalb wollte Deine Versicherung in Deinem Fall so wenig zahlen, welche Argumentation hat sie da bemüht? Mir ist auch schon der Gedanke gekommen, wenn da -auf gut deutsch- nicht genug für uns bei "rausspringt", meinen Eltern zu raten, keinen Versicherungsvertrag für Hausrat mehr abzuschließen, weil eine solche Police dann mehr und mehr überflüssig wird. Fahrräder sind nicht mehr automatisch mitversichert (werden zu oft geklaut...), Aquarien nicht (gehen zu oft zu Bruch, Wasser steht in der Bude...) usw...
    Ich habe für meine eigene Wohnung keine Hausratversicherung, da ich nicht an Versicherungen "glaube", außerdem so eine Versicherungspolice im Schadensfall wenig "bietet", da in der Wohnung selber außer Möbel und etwas Unterhaltungselektronik nichts zu holen ist.
     
  5. Rudiratlos

    Rudiratlos Senior Member

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    AW: (Wohnungs)Einbruch

    Danke , auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn.

    Ich finde eine Hausratversicherung wichtig ,falls es brennt und man steht nur noch mit dem da was man gerade auf dem Leib hat ,möcht`s mir lieber nicht vorstellen.

    Gruß Rudi
     
  6. Grognard

    Grognard Guest

    AW: (Wohnungs)Einbruch

    schau mal in der Passage Wertgegenstände, da sind in den meisten Verträgen Summenbegrenzungen und den Versicherungen genügen in den meisten Fällen die detalierten Aufstellungen nicht, sie bestehen auf Rechnungen, doch wer hat die noch bei geschenkten Schmucksachen, besser ist man spricht das mit seinem Vertreter vor Ort ab. Ohne Hausratsversicherung würde ich es auch nicht machen, wegen Brand, Wasserschäden, Elektroschäden (Blitz).
    Gruß, Grognard
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20. Dezember 2005
  7. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: (Wohnungs)Einbruch

    Das werde ich gleich mal tun.
    Den kann ich morgen mal kontaktieren, aber was genau soll ich mit ihm absprechen, wo dieser Schadensfall jetzt schon von einer Sachbearbeiterin der Versicherung in Bielefeld bearbeitet wird?
     
  8. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: (Wohnungs)Einbruch

    Aus dem Versicherungsvertrag:
    Ich denke, den Absatz kann ich überspringen...
    Da sehe ich das Hauptproblem, da wird dann sozusagen das bezahlt, was der geklaute geerbte Schmuck von "Oma" heute noch wert ist bzw welchen Marktpreis er hat.
    20000 EUR, soviel ist hier nicht mal ansatzweise abhanden gekommen.
     
  9. Grognard

    Grognard Guest

    AW: (Wohnungs)Einbruch

    tach, littlelupo,
    da liegt das Problem , sobald eine Tante oder Onkel in der Versicherungszentrale, das Ding gekrallt hat geht meist der Ärger los, (dein Agent der von deinem Vertrag lebt,will Dich als Kunden behalten) , für die Gesellschaft bist Du im Fall des Schadens nur einer der die Rendite schmälert, also wird immer versucht den Versicherungsfall auf dem für die Versicherung kostengünstigsten Level abzuwickeln. Mir ging es bei der A... genauso, trotz polizeilich bestätigter Liste, bei Vermögensschäden wollen die Versicherer immer irgenwelche Besitznachweise (Quitungen ect.)
    Gruß, Grognard
     
  10. Fino

    Fino Junior Member

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    AW: (Wohnungs)Einbruch

    Das hat mir mein Schwiegervater auch bestätigt ,
    hinter vorgehaltener Hand sagte er bei Angestellten würde meistens aber auch nicht immer großzügig ausgezahlt als bei normalen Versicherungsnehmern.
    Tip von meinem Schwiegervater versuche so viel wie irgend geht an Belegen zu finden um den lückenlosen Besitznachweis zu erbringen.