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Wohnung Kalt

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Tramp88, 5. Januar 2006.

  1. Fino

    Fino Junior Member

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    AW: Wohnung Kalt

    Das hat doch damit nichts zutun ob unter oder über mir geheizt wird.
    Er hat einen gültigen Mietvertrag ende aus und basta.
    Er kann ja mal mit dem Vermieter und mit dem Mieter unter sich reden,
    ob die dem ganzen nicht abhilfe leisten wollen.
    Aber wenn die nicht wollen haste halt pech.
     
  2. Creep

    Creep Guest

    AW: Wohnung Kalt

    Hier stand beim Einzug nicht ohne Grund in der Hausordnung, daß die Wohnräume auf mindestens 15°C beheizt werden müssen. Eine Information beim Mieterbund - oder erstmal in den passenden Internetforen - sollte jedenfalls von Vorteil sein.
     
  3. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Wohnung Kalt

    Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, das ganze Jahr zu heizen. In den meisten Mietverträgen ist aus diesem Grund eine sog. Heizperiode vereinbart. Ist dies der Fall, muss der Vermieter in der bezeichneten Zeit auf jeden Fall heizen. Üblich für solche Vereinbarungen ist der Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April; zunehmend auch vom 15.September bis 15. Mai. Für diese Zeit muss der Vermieter die Wärmeversorgung so betreiben, dass eine bestimmte Mindesttemperatur erreicht wird. Die Gerichte sehen eine Temperatur von 20 bis 22°C als ausreichend an.
    Der Vermieter ist aber nicht verpflichtet, diese Temperatur über den ganzen Tag (24 Stunden) anzubieten. Vielmehr sehen es die die Gerichte als ausreichend an, wenn diese Mindesttemperatur von 6 bis 23 bzw. 24 Uhr erreicht wird. In der übrigen Zeit reichen 18°C.
     
  4. Fino

    Fino Junior Member

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    AW: Wohnung Kalt

    Und was machst Du wenn der Mieter unter Dir im Herbst für 6 Monate zum überwintern in den Süden fliegt?
     
  5. Don Pasquale

    Don Pasquale Senior Member

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    AW: Wohnung Kalt

    Du verwechselst da was,
    gesetzt den Fall er wäre lt. Hausordnung, Mietvertrag oder sonstwas dazu verpflichtet seine Wohnung auf min. 15° zu heizen, dann müßte er auch selbst dafür sorgen dass jemand Drittes einen Wohnungsschlüssel hat
    und nicht der Mieter darüber.

    Und NEIN, es ist nicht allein Sache des Vermieters was er mit Mitwohnungen macht. Wenn ich in ein Mietshaus einziehe, dann erwarte ich dort _kein_ Gewerbe.
     
  6. z/OS

    z/OS Platin Member

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    AW: Wohnung Kalt

    Hi,
    wie schon gesagt, kann eine Wohnung nicht ohne weiteres gewerblich genutzt werden. Weder als Lagerraum, noch als Büro oder Praxis.
    In Städten mit engem Wohnungsmarkt sind die Stadtverwaltungen sehr intererssiert, solchen Fehlbelegungen auf die Spur zu kommen.
    Gruß
    Thomas
     
  7. Lefist

    Lefist Institution

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    AW: Wohnung Kalt

    :D Die Lösung ist doch ganz klar:

    Fußbodenheizung! :love: (habe ich zuhause auch...)

    :winken:
     
  8. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Wohnung Kalt

    Oder Socken und Hausschuhe. :eek:
     
  9. Fino

    Fino Junior Member

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    AW: Wohnung Kalt

    Ist ja richtig aber von 15° durch die Wohnungsdecke werden die Füße auch nicht warm.
     
  10. Lefist

    Lefist Institution

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    AW: Wohnung Kalt

    Dadurch kühlt der Fußboden aber wesentlich weniger ab. Natürlich kommt dann von unten keine Hitze, aber die Kälte kommt von unten nicht so stark durch und darauf kommt es ja hier an.