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WLAN-Signal via Powerline verstärken

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. Dezember 2018.

  1. LizenzZumLöten

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    Hier "im Kreis" hatten wir so einen Fall, da hat ein zugelassener Radiowecker in Flughafen Nähe den Flugfunk gestört, der Störer wurde ermittelt, dem Gerät wurde dann vor Ort der Netzstecker abgeschnitten und eine Wieder-Inbetriebnahme untersagt; dafür das ein unverändertes, zugelassenes Gerät zum Störer wird kann ja niemand etwas und daher keine Kosten für den Messeinsatz.
     
  2. joegillis

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    Doch, denn nach einem Lizenzentzug durch die BnetzA ist es eben kein zugelassenes Gerät mehr! Bestes Beispiel hierfür sind CT1+ Telefone. Die Lizenz wurde 2009 entzogen und die Geräte dürfen nicht mehr betrieben werden.

    So ist es. Nur im Wiederholungsfalle ist das dann nicht kostenlos. Anders sieht es natürlich aus, wenn die einen WLAN/Handyjammer finden... das ist dann Vorsatz und wird direkt bestraft.

    Wobei bei den besagten Radioweckern wurden die Funkstörungen durch Alterung der Bauteile verursacht, d.h. die Geräte hatten einen Defekt, den sie beim Kauf definitiv nicht hatten. Bei den Powerline-Adaptern sieht das anders aus.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Dezember 2018
  3. Wechsler

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    Ist wie beim Schummeldiesel. Da fragt auch keiner, was der dich gekostet hat.

    Deswegen warne ich grundsätzlich vor dem Erwerb von "Powerline"-Gerätschaften. Das Risiko damit kräftig reinzufallen, ist eben hoch. Als es nur "alte Funkamateure" betraf, hat's keinen interessiert, inzwischen läuft aber die halbe Republik auf VVDSL und damit sind die Chancen, irgendwann mit der Telekom aneinanderzugeraten, schon ziemlich hoch.

    Die Kosten jeder Störungsbeseitigung werden immer dem Störer in Rechnung gestellt.
     
  4. Gorcon

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    Doch, ein Neugerät! Das ist Sachbeschädigung!
    Deswegen schrieb ich ja bei einem zugelassenen Gerät!
    Das man ein Gerät, das keine Zulassung mehr hat, nicht betreiben darf ist logisch. ;) Aber in der Regel haben Powerline Geräte eine Zulassung. (welche keine mehr haben dürfen dann auch nicht mehr betrieben werden.)
    Schlechtes Beispiel, denn die Geräte haben nicht wegen Störungen keine Zulassung mehr sondern weil man sie problemlos abhören kann. ;)
     
  5. Wechsler

    Wechsler Gold Member

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    Powerline-Geräte haben keine "Zulassung". Sowas gibt es schon seit 15 Jahren nicht mehr. Die Hersteller erklären die Konformität mit den EMV-Gesetzen per Selbstdeklaration. Und wenn die Bundesnetzagentur feststellt, daß diese Erklärung geschwindelt war, werden die Geräte genau wie Schummeldiesel aus dem Verkehr gezogen, so einfach ist das.
     
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  6. joegillis

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    Leider falsch. Hat mit Abhören nix zu tun (DECT-Telefone kann man auch relativ einfach abhören, da die Verschlüsselung oft nicht benutzt wird). Die Zulassung für den Frequenzbereich wurde nicht mehr verlängert. Der besagte Frequenzbereich ist nach 2009 dem Mobilfunkbereich zugesprochen worden, genauer gesagt O2.
     
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  7. TV_WW

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    Richtig. CT1 u. CT1+ Schnurlostelefone durften nicht mehr benutzt werden weil die Frequenzen dann vom Mobilfunk genutzt wurden.

    Wie stark Powerline strahlt hängt praktisch immer vom Einzelfall ab, weil es darauf ankommt wie die Leitungen im Gebäude verlegt sind über die das Signal übertragen wird.
    Je nach Verlegung der Leitungen wird das HF-Signal mehr oder weniger stark abgestrahlt.
    Es gibt allerdings auch Systeme die nutzen Antennenkabel zur Datenübertragung, allerdings darf es dann kein Netz sein in das KNB ihr Signal einspeisen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Dezember 2018
  8. LizenzZumLöten

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    Störsender könnten auch beschlagnahmt werden, beim "Stecker ab" bleibt einem zumindest das Gerät erhalten ...

    Mit einem neuen Gerät/Geld zurück ist das so eine Sache denn da musst du dich mit dem Handel/Hersteller auseinandersetzen, aber mach das mal im Fall eines < 10 Jahre alten Gerätes. Da Passiert dann wahrscheinlich ganz, ganz oft das gleiche wie bei dem Radiowecker-Fall das der Hersteller nicht mehr existent ist, ... somit ist das Gerät weg, und es gibt kein Geld zurück.
     
  9. sanktnapf

    sanktnapf Guest

    Also sollte ich meine Stecker nicht mehr nutzen?
     
  10. joegillis

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    Erst mal checken, ob es wirklich die besagten Powerlineadapter sind. bzw. ob es die Adapter sind, für die gerade "markteinschränkende Untersuchungen" angeordnet wurden oder die, deren Betrieb schon nicht mehr erlaubt ist.
    Evtl. mal direkt bei der BnetzA erkundigen, die können es definitiv sagen. Wie schon in den Beiträgen erwähnt, werden die dir nicht gleich den Kopf abreißen, falls es betroffene Adapter sein sollten. Letztendlich sind die von der BnetzA auch froh, wenn sich die Leute erkundigen bevor Funkstörungen irgendwo gemeldet werden...
     
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