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"Winterreifenpflicht" für verfassungswidrig erklärt

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Major König, 14. Juli 2010.

  1. atomino63

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    AW: "Winterreifenpflicht" für verfassungswidrig erklärt

    Ich weiß, schon bei der Klärung zwischen nass und feucht oder warm und heiß lässt es sich prima vor Gericht herumzanken und Geld verdienen.

    Winterliche Straßenverhältnisse, sprich Schnee und Eis, erfordern eine entsprechende Bereifung. Was ist daran noch konkreter zu beschreiben?
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Juli 2010
  2. AW: "Winterreifenpflicht" für verfassungswidrig erklärt

    Das "entsprechend".
    Es gibt z.B. keine gesetzliche Definition für "Winterreifen", für "Sommerreifen" auch nicht.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. Juli 2010
  3. emtewe

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    AW: "Winterreifenpflicht" für verfassungswidrig erklärt

    Eben, das hier ist ein Sommerreifen:
    [​IMG]
    ;)
     
  4. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    AW: "Winterreifenpflicht" für verfassungswidrig erklärt

    Oje, das ist wohl das Problem. Man wird es klären, bei heiß und warm, bzw. nass und feucht hat es ja auch geklappt.

    Es gibt aber Reifen, die nicht als Sommerreifen deklariert sind.
     
  5. AW: "Winterreifenpflicht" für verfassungswidrig erklärt

    Ohne gesetzliche Definition keine Bestrafung, darum geht's in dem Urteil.

    Wenn auch das Bundesverkehrsministerium nicht weiß, was eine geeignete Winterbereifung ist, wofür soll dann der Autofahrer bestraft werden?
    Weil POM Bär gerade den Quittungsblock in der Hand hat? :)
     
  6. Chinese

    Chinese Neuling

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    AW: "Winterreifenpflicht" für verfassungswidrig erklärt

    Das ist doch Mist...
    Ich meine wenn man im Winter bei Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs ist muss man Strafe zahlen... Das ist doch ganz objektiv betrachtet grob fahrlässig anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber...

    :confused: Manchmal versteht ich die Richter nicht...
     
  7. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: "Winterreifenpflicht" für verfassungswidrig erklärt


    Es geht einzig und allein darum, dass der Begriff zu schwammig formuliert ist. Den Strassenverhältnissen angepasste Bereifung klingt zwar toll aber drückt halt nicht detailiert aus was damit gemeint ist. Hätten die klar geschrieben z.B. von Oktober bis April sind vom Hersteller definierte Winterreifen zu fahren wäre es was anderes gewesen.
     
  8. Nico_Thien

    Nico_Thien Senior Member

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    AW: "Winterreifenpflicht" für verfassungswidrig erklärt


    Ich verstehe nicht, was daran schwammig sein soll?

    Den Straßenverhältnissen angepasste Bereifung sagt doch ganz klar aus, dass man eben bei Glätte und Schnee Winterreifen haben muss. Im Extremfall noch Ketten.

    Es soll ja auch Oktober geben, die nicht kalt sind. Dadurch wäre es Schwachsinn es auf Monate zu begrenzen. Außerdem hat es schon Osterfeiertage gegeben wo es geschneit hat.

    Muss man unbedingt alles detailliert per Gesetz festregeln? Evtl. noch vorschreiben welche Marke man nehmen muss? Logisches Denken reicht da wohl nicht aus....
     
  9. ak5689

    ak5689 Silber Member

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    AW: "Winterreifenpflicht" für verfassungswidrig erklärt

    Da kann ich nur zustimmen. Wer im hügligen Gelände unterwegs ist, hat schon aus Sicherheitsgründen Winter Pneus drauf. Logisch, oder !?:D
     
  10. AW: "Winterreifenpflicht" für verfassungswidrig erklärt

    Was ist ein Winterreifen, was ein Sommerreifen? Es gibt keine gesetzliche Definition.
    Worauf stützt sich dann eine Strafe, auf Willkür?