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"Winterreifenpflicht" für verfassungswidrig erklärt

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Major König, 14. Juli 2010.

  1. Proon

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    AW: "Winterreifenpflicht" für verfassungswidrig erklärt

    Was soll ich machen, mein Weib hat halt kein so richtiges Vertrauen in die Autobauerkunst und in die Autofahrerfähikeiten der anderen Verkehrsteilnehmer (an meinen fahrerischen Künsten wird es sicher nicht liegen:confused:)

    Gruß Proon
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Juli 2010
  2. PapaJoe

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    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: "Winterreifenpflicht" für verfassungswidrig erklärt

    Richtig. Auf meinen "Sommerrädern" hab ich die Goodyear Eagle F1.

    [​IMG]

    Das sieht ein Blinder, die haben eigentlich kein Profil und sind für den
    Winter ungeeignet. Deshalb fahre ich ab November mit den Goodyear
    4 Seasons.

    [​IMG]

    Kein "echter" Winterreifen, aber auch bei Schnee und Glätte ordentliche
    Laufeigenschaften.

    Und meine geliebte Ehefrau ist das ganze Jahr mit den Pirellis 2500 unterwegs.

    [​IMG]

    Da entfällt das lästige Reifenwechseln. ;)

    Ansonsten fährt man ja auch die Winterreifen vom Profil her kaum ab, bevor
    sich im Gummi die ersten Haarrisse zeigen.

    Aber mit den Eagle F1 möchte ich nicht auf Schnee oder Glatteis geraten...

    Also, muss wirklich jeder selber sehen. Ich weiß noch, letzten Winter, als
    vor uns ein Porsche mit Sommerreifen bei 20 cm Neuschnee die Autobahn
    blockierte...:eek:
     
  3. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: "Winterreifenpflicht" für verfassungswidrig erklärt

    Genau und wenn wieder was passiert, dann wird wieder gejault.
    Warum hat man nicht... Unfähig die ganzen Bonzen da oben... :rolleyes: .

    Im übrigen wird lediglich vorgeschrieben, dass die Reifen zu den Gegebenheiten passen müssen und das finde ich richtig.
     
  4. AW: "Winterreifenpflicht" für verfassungswidrig erklärt

    Wem? Dem Fahrer oder dem Kontrollator? :)
    Subjektive Willkür kann nicht Grundlage für Strafen sein. Nur darum ging's.
     
  5. chri-wae

    chri-wae Platin Member

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    ...
    AW: "Winterreifenpflicht" für verfassungswidrig erklärt

    winterreifen...kenn gar keine anderen reifen:D

    hab erst vor etwa 6wochen das letzte mal ketten aufgezogen;)
     
  6. conspiracy

    conspiracy Guest

    AW: "Winterreifenpflicht" für verfassungswidrig erklärt

    Jetzt wird dann wohl endlich mal mit dieser Märchenerzählerei aufgehört, die eigentlich nur von verantwortungslosem Pack ausging, dass sich einfach weigert, bei schlechtem Wetter mal einen oder zwei Gänge runterzuschalten. Man zählt ja mittlerweile schon als Verkehrsbehinderung, wenn man nicht konsequent 10% über der Richtgschindigkeit fährt - das ist irgendwie typisch deutsch, pünktklich im Oktober schon die ach so tollen Wintervorbereitungen treffen und dann drauflosbrettern, als gäbs kein Morgen mehr - und das dann noch unter dem Deckmantel von pseudowissenschaftlichen Erklärung bezüglich Profiltiefe und Gummimischung. Und dann beim ersten Schnee mit einem Gesichtsausdruck wie Primaten teilweise noch kurz vor Ortsschildern voll zu überholmanövern ansetzen, weil 70 ja weniger sind als 80 und die Reifen das schon packen werden...
     
  7. Gag Halfrunt

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    AW: "Winterreifenpflicht" für verfassungswidrig erklärt

    Also ich muss mich ein wenig über das Urteil wundern. Was genau ist an der Begrifflichkeit "Sommerreifen" nicht verständlich? :rolleyes:

    Typisch deutsch.
     
  8. atomino63

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    AW: "Winterreifenpflicht" für verfassungswidrig erklärt

    Einspruch.

    Objektiv waren auf Glatteis Sommerreifen montiert und führten in Verbindung mit unangepasster Geschwindigkeit zum Unfall.
    Subjektivität entgeht mir da völlig.

    Schade ist nur, das hierzulande geistige Armut von einem Oberlandesgericht für schützenswert erachtet wird.
     
  9. AW: "Winterreifenpflicht" für verfassungswidrig erklärt

    Abgelehnt. :)
    "Voraussetzungen für eine Strafbarkeit bzw. einer Ordnungswidrigkeit müssen konkret umschrieben sein und dürfen nicht durch Auslegung ermittelt werden"


    Nicht geistige Armut wird hier be- ,sondern vor "Strafbarkeit durch Auslegung" wird hier geschützt. Jeder übrigens.
     
  10. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    AW: "Winterreifenpflicht" für verfassungswidrig erklärt

    Ich weiß schon bei der Klärung zwischen nass und feucht oder warm und heiß lässt es sich prima vor Gericht herumzanken.
    Winter = Schnee und Eis, was ist daran unklar?