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Will mich Premiere verarschen? Was soll ich machen?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von sportgamez_com, 16. November 2005.

  1. sportgamez_com

    sportgamez_com Junior Member

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    AW: Will mich Premiere verarschen? Was soll ich machen?

    Eine freundliche Mitarbeiterin von Philips hat zu mir gesagt, dass das Gerät nicht mehr vertrieben wird und man mir nicht bei meinem Problem helfen könnte. Ich solle mich vielmehr an den Verkäufer des Geräts wenden.
    Als einzige Hilfe bot sie mir an, dass man mir die Adresse der Firma geben könnte die die Anleitungen zu den Philips-Receivern herausbringen damit die mir eine Anleitung zum Gerät schicken könnten.

    Falsch, ich habe bei Premiere einen Receiver gekauft der Teil des Vertragsangebots ist.

    Wenn ich bei T-Mobile ein Sony-Handy mit Vertrag erstehe und das Handy geht kaputt, bekomme ich ja komischerweise auch sofort ein Austauschgerät, bzw. T-Mobile (O2, vodafone oder sonst wer) schickt es für mich ein und sorgt für die Reperatur.
    Warum klappt das bei Premiere nicht?

    Die behandeln einen wirklich nur solange gut bis man den Vertrag bei ihnen unterschrieben hat.
     
  2. foo

    foo Wasserfall

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    AW: Will mich Premiere verarschen? Was soll ich machen?

    Verstehe ich nicht, das Gerät ist doch nagelneu und Premiere hat mit Philips ein Abkommen sofern es sich um einen Premiere zertifizierten Receiver handelt. Was für ein Modell ist das denn?
     
  3. Hamburger41

    Hamburger41 Junior Member

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    AW: Will mich Premiere verarschen? Was soll ich machen?

    Selbstverständlich ist es das Problem von Premiere. Premiere als Verkäufer haftet im Rahmen der Gewährleistung für Mängel und ist Ansprechpartner des Käufers.

    Eventuelle Nebenabreden zwischen Verkäufer(Premiere) und Hersteller sind für den Käufer ohne belang.
     
  4. Jmittelst

    Jmittelst Gold Member

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    AW: Will mich Premiere verarschen? Was soll ich machen?

    Der Receiver war ein subventioniertes Gerät. Das hat mit dem Abo als solches nix zu tun. Deine Aufgabe wäre es gewesen telefonisch sofort beim Auffallen des Fehlers eine Mitteilung an Premiere zu geben und auf Tausch des Receivers und Aussetzung der Zahlung zu bestehen. Mails haben rechtlich gesehen immer noch keine Bewandnis. Ein Fax dagegen wäre mit Sendebestätigung ein rechtlich anerkanntes Mittel gewesen.

    Mit dem Satz, das Premiere Kunden nur solange gut behandelt, bis sie ihren Vertrag unterschrieben haben, hast Du zweifelsohne Recht. Aber das ist bei vielen anderen Firmen heutzutage nicht anders.

    Nebenbei: Bis Du Dein Handy-Austauschgerät bekommst, erstattet Dir Dein Provider auch nicht die Grundgebühr, da die Karte freigeschaltet ist und in beliebigen anderen Geräten verwendet werden kann.

    cu
    Jens
     
  5. Jmittelst

    Jmittelst Gold Member

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    AW: Will mich Premiere verarschen? Was soll ich machen?

    Auf den Receiver bezogen ist das richtig, auf das Abo bezogen aber nicht. Das Abo ist an die Karte, nicht an den Receiver gebunden (zum Glück).
    Aus Sicht von Premiere: Der Kunde kann die Karte innerhalb der Ausfallzeit auch in einem anderen Receiver genutzt haben. Da er sich ja nicht nachweislich gemldet hat, hat ihn das Problem scheinbar nicht gestört, das bestätigt die Annahme, das der Kunde einen weiteren Receiver besitzt, in dem er die Karte genutzt hat und ihm ist erst später aufgefallen, das der gelieferte Receiver defekt war. Wieso sollten sie also diese Zeit erstatten? Geduld ist manchmal eine Tugend, manchmal aber auch ein Handicap.

    cu
    Jens
     
  6. Hamburger41

    Hamburger41 Junior Member

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    AW: Will mich Premiere verarschen? Was soll ich machen?

    Falsch! Denn nur mit dem ABO bekommst Du ein subventioniertes Gerät und ist somit im Zusammenhang zusehen.
     
  7. Jmittelst

    Jmittelst Gold Member

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    AW: Will mich Premiere verarschen? Was soll ich machen?

    Nein, sehe ich nicht so. Denn es ist ja nicht so, das man dieses Gerät benutzen muss. Wie gesagt, ein Handy-Provider erlässt Dir auch nicht die Grundgebühr, weil die Karte ja freigeschaltet ist.

    Nebenbei: Normalerweise ist Premiere bei sowas sehr kulant, aber Kulanz hat auch irgendwo ihre Grenzen.

    cu
    Jens
     
  8. CaptainRudi

    CaptainRudi Senior Member

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    AW: Will mich Premiere verarschen? Was soll ich machen?

    Gewährleistung ist Gewährleistung und die muss der Verkäufer des Gerätes erbringen - das wurde hier im Forum ja auch schon oft genug gesagt.

    Der Verkäufer ist hier nunmal Premiere und damit auch der Garant für die Gewährleistung, d.h. ich kann alle meine Rechte ggü. Premiere geltend machen. Sprich also vor allem erstmal Nachbesserung ... Wie das mit einem Rücktritt hier wäre, ist m.E. schwierig, zumindest ist aber ein Rücktritt vom Kauf des Gerätes rechtlich möglich. Der Abo-Vertrag wird davon jedoch vermutlich nicht tangiert.

    Ob Philips da jetzt mir helfen mag oder nicht, ist ja noch mal wieder ne andere Geschichte.

    Rudi
     
  9. Hamburger41

    Hamburger41 Junior Member

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    AW: Will mich Premiere verarschen? Was soll ich machen?

    Geht es nicht um ein defektes Gerät? Oder habe ich gerade Hirnsausen. Das bei einem defekt keine Gebühr erstattet wird, sollte eigentlich klar sein, nur hat Premiere dafür zu sorgen, dass der Kunde ein funktionierendes Gerät hat, sofern es über Premiere gekauft wurde.

    Anbei ein Urteil über Handyverträge in Verbindung mit subventionierte Hardware. Wüsste nicht was dagegen spricht, sowas auch auf Premiere anwenden zu können, wobei natürlich jedes Gericht anders urteilen könnte.

    "Kündigung des Handyvertrages bei defektem Handy möglich
    Wer in Verbindung mit einem Mobilfunkvertrag ein Handy erwirbt, kann den kompletten Vertrag kündigen, wenn das Handy defekt ist. Dieses hat das Amtsgericht Düsseldorf in einem Urteil entschieden. Der Netzbetreiber wollte das defekte Handy zwar zurücknehmen und den bewusst niedrigen Kaufpreis erstatten, bestand jedoch auf den Zweijahresvertrag. Auf diese Art und Weise wollte das Unternehmen den Käufer mit 42 DM abspeisen, obwohl der Listenpreis des Gerätes bei 343 DM lag. (Az: 34 C 3564/00)."

    Und hier noch was vom BGH:

    "Der Bundesgerichtshof (BGH) geht in zwei teilweise parallelen Entscheidungen vom 08.10.98 (I ZR 94/97 sowie I ZR 187/97) davon aus, daß es sich bei einem Paket bestehend aus Mobiltelefon und Netznutzungsvertrag um eine Gesamtleistung handelt, insbesondere auch dann, wenn das Handy zum Preis von DM 0,00 bzw. DM 1,00 angeboten wird. Wie der BGH ausführt, gebietet allein schon die Funktionseinheit von Mobiltelefon und Netzzugung ein derartiges Angebot als untrennbare wirtschaftliche Einheit zu verstehen."
     
  10. CaptainRudi

    CaptainRudi Senior Member

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    AW: Will mich Premiere verarschen? Was soll ich machen?

    Hi,

    das mit den Urteilen würde ich so pauschal nicht anwenden wollen.

    Die stammen aus einer Zeit von vor 2002, also von vor der Schuldrechtsreform. Da waren die Gesetze ein wenig anders. Ob man das heute noch genau so sehen kann, weiß ich nicht.

    Du musst jedenfalls jetzt beim Kauf einer Kauf mit Mängeln nach § 439 I BGB entweder die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Wird das verweigert oder ist die Mangelbeseitigung zwei Mal erfolglos gewesen, kann man zurücktreten vom Kauf.

    Erst wenn du also zurücktreten kannst, stellt sich die Frage nach der wirtschaftlichen Einheit, d.h. ob man beim Rücktritt von dem Kauf des Receivers auch von dem Abo zurücktreten kann.

    Rudi
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. November 2005