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Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Margarethe, 21. Oktober 2009.

  1. easytv

    easytv Gold Member

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    AW: Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

    Eventuell beziehen sich die Kabelgebühren im Mietvertrag nur auf die Bereitstellung der Hausverkabelung.
     
  2. BigPapa

    BigPapa Talk-König

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    AW: Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

    hm okay wäre ein Gedanke, den ich gar nicht soweit gesponnen hab, weil er mir noch nicht so häufig bis gar nicht, vorgekommen ist.

    Dies muss UM aber dann dem Vermieter klar machen, welches der dann Margarethe klar machen muss (laut meinem Verständnis, korrigiere mich, wenn ich falsch liege!).

    Letzenends muss trotzdem UM erstmal klarstellen, wie der Vertrag derzeit zu Stande kommt, was sich lt Beschreibungen vom Margarethe aber schwierig gestalten dürfte.
    Margarethe selber hat keinen direkten Vertrag mit UM und der Vermieter wird wohl nicht soooooooo blöde sein und irgendwas unterschrieben haben, was diesen beinhaltet. Woher UM die Adressen hat, ist dabei ziemlich Wurscht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Oktober 2009
  3. easytv

    easytv Gold Member

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    AW: Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

    Sowie das aussieht, hat der Vermieter im Rahmen seiner Nachforschungen was jetzt mit dem Kabelanschluss los ist Uitymedia brühwarm erzählt, das Margarethe den Anschluss auch nutzt. Wenn überhaupt, dann hat Unitymedia nur eine Chance für die vergangenen Monate Gebühren einzutreiben, wenn der Kabelanschluss auch wirklich genutzt wurde und Unitymedia das auch nachweisen kann. An Stelle von Margarethe würde ich einfach die benötigte Ausrüstung für DVB-T kaufen und alles anschliessen. Wenn sie dann noch Lust dazu hat kann sie Unitymedia mitteilen, das sie DVB-T nutzt und mit dem Kabelanschluss nichts zu tun haben will.
     
  4. jemue

    jemue Neuling

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    AW: Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

    Was mir bei euern Antworten auffällt, ist, dass ihr alle den Techniker in die Wohnung lassen wollt. So viel Recht hat nicht einmal der Eigentümer.
    Bei uns ist im Haus eine Verteilung im Keller und wenn die Kabelfirma der Meinung ist hier muss was erledigt werden, wird dies alles im Keller erledigt, auch wenn die Enddose in der Wohnung ist. Der GEZ zeigt Ihr doch sicher auch nicht euren Fernsehr in der Wohnung - wobei ich davon ausgehe, dass Alle GEZ bezahlen.
    Der Rest wurde aus meiner sicht schon gesagt. ;)
     
  5. octavius

    octavius Board Ikone

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    Das wichtigste zuerst: mit dem Vermieter über den Aufbau einer Sat-Antenne reden.

    Frage an Margarethe: Wie stellst Du Dir künftig den Empfang Deiner Fernsehprogramme vor?

    Bist Du sicher, dass Du auf den Schei*laden Unitymedia verzichten kannst?

    [​IMG]

    Wenn ja, dann reicht ein Zweizeiler, dass Du kein Interesse an ihren Produkten hast. Fertig.

    Niemanden in die Wohnung lassen. Nichts bezahlen.

    Auf keinen Fall zu geben, dass Du bereits (irrtümlich?) deren Produkte genutzt hast.

    Willst Du aber deren Produkte in Zukunft nutzen, dann ist es fair, auch rückwirkend zu zahlen.

    Die Entscheidung liegt bei Dir: Willst Du einen Vertrag mit diesen Brüdern abschliessen, oder willst Du nicht?

    Siehe Zeile 1 ...
     
  6. doclektor

    doclektor Silber Member

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    AW: Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten


    Kleiner Tip am Rande

    Wenn Unitymedia keine Möglichkeit hat deinen Anschluss im Keller zu kappen dann brauchst Du ihnen keinen zutritt zu deiner Wohnung zu Gewähren um eine Sperrdose zu setzen

    Es besteht keine rechtliche Möglichkeit deine Wohnung zu Betreten.

    Natürlich darfst Du den Anschluss auch nicht Nutzen:D;):D
     
  7. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

    Auf welcher Rechtsgrundlage könnte Unitymedia in einzelnen Wohnungen eines Mehrfamilienhauses mit Baumverteilung diverse Anschlussdosen sperren? Der HÜP ist außen am Haus. Von dort geht ein Kabelstrang über den Hausanschlussverstärker in die Etagen und wird über Abzweiger in die einzelnen Wohnungen verteilt.
    Das Kabelnetz einschl. Verstärker, Abzweiger und Dosen ist Eigentum des Hausbesitzers. Darf die Kabelgesellschaft da überhaupt was sperren und verplomben? Zutritt in die Wohnungen ist nur nach richterlichem Beschluss bzw. Gefahr im Verzug durch die Staatsgewalt (Polizei, Zoll, Steuerfahndung) möglich.
     
  8. Sir Mihmchen

    Sir Mihmchen Senior Member

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    AW: Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

    Also wenn es sich um Einzelanschlüsse handelt, müsste Unitymedia einen eigenen Verstärker im Keller haben, an dem dann die jeweilige Wohnung angeschlossen wird. Das Kabel in die Wohnung müsste auch seperat gelegt sein. An der "alten" Baumstruktur müsste eigentlich noch die "alte" Dachantenne hängen, an die man auch einen DVB-T Empfänger hängen könnte.
    Wenn aber Unitymedia in die vorhandene Hausverteilung einspeist, gibt es sehr wahrscheinlich doch einen "Gemeinschaftsanschluß" der WEG. Dann könnten die Kosten auf den Mieter umgelegt werden, sie könnten aber auch in der Grundmiete enthalten sein, hängt vom Mietvertrag ab.
    Das Problem hat aber dann der Eigentümer/Vermieter!!!
    Eventuell gab es auch mal einen "Geminschaftsanschluß" der dann nicht verlängert wurde. Dann müßte Unitymedia die Wohnungen ohne späteren Einzelvertrag stilllegen.
    Nochmal wenn zwischen dir und Unitymedia kein Vertrag besteht, hat Unitymedia keine Rechtsbeziehung mit dir und kann dir gar nichts.
     
  9. Margarethe

    Margarethe Neuling

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    AW: Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

    Hallo Zusammen, nochmals herzlichen Dank für die vielen Einschätzungen. Ich habe mir gestern bei Saturn eine All-in-One DVBT-Antenne für 19 € gekauft und sie funktioniert einwandfrei. Ich werde heute einen Einzeiler an Unitymedia rausschicken, dass ich kein Kabelfernsehen nutze und dies auch nicht möchte. Ich hoffe, damit habe ich dann Ruhe. Ob die dann tatsächlich noch in die Wohnung kommen wollen bzw. dürfen, das bezweifel ich auch stark.Viele Grüße an alle.
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Wiederholte Drohung von Unitymedia mit rechtlichen Schritten

    ... naja, Vertrag ist Vertrag und wenn im Vertrag auch vereinbart wurde, dass die Kabelentgelte Teil der Mietnebenkosten sind, dann ist das das Problem des Vermieters.
    In dem Fall steht der Vermieter definitiv in der Pflicht, für die Begleichung der anfallenden Kabelentgelte Sorge zu tragen.

    Margarethe ist eine "Schwarzseherin" im klassischen Sinne. Die meisten "Schwarzseher" haben in ihrem Mietvertrag drin stehen, dass die Kabelentgelte Teil der Betriebskosten sind. Das Problem besteht meist bei privat vermieteten Wohnobjekten, wo der Vermieter auf Standardmietverträge zurückgreift. Hier gibt es auch einen solchen Standardmietvertrag inkl. Anlagen.

    In der dort erhältlichen Betriebskostenanlage ist dann auch zu lesen:
    Auch das Verhalten von Margarethe ist typisch für diese klassischen "Schwarzseher", die sich, und das völlig zurecht, keiner Schuld bewusst sind. Also werden solche Anschreiben der Kabelnetzbetreiber ganz einfach ignoriert.
    Dieses Verhalten ist alllerdings nicht zu empfehlen, denn wenn man auf solche Schreiben nicht reagiert, suggeriert das dem Kabelnetzbetreiber, dass der Angeschriebene den Kabelanschluss tatsächlich nutzt.

    Dabei braucht man in solchen Fällen den Kabelnetzbetreiber ganz einfach mit Bezug auf den Mietvertrag an den Vermieter zu verweisen und man hat seine Ruhe ...