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Wie weiter mit Rundfunkbeitrag? - Keine Entscheidung der Länder

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. Dezember 2018.

  1. drgonzo3

    drgonzo3 Institution

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    Was hast du gegen Gewerkschaften, Sozialverbände, Kirchen etc. die ebenfalls, die neben dir erwähnten politische Parteien, ebenfalls in den Aufsichtsgremien sitzen. Politische Parteien haben maximal 30% der Sitze. Tut doch bitte nicht immer so, als ob der ÖR rein von der Politik "geleitet" würde. Vielleicht erstmal über die Strukturen sich vorher mal etwas anlesen.

    Und, was ist schlimm an "üppig alimentiert" sprich, jemand verdient viel. Neid? Im Prinzp hat jeder die Möglichkeit, solch ein Job zu bekommen. Jeder ist für sein Leben selbstverantwortlich und kein anderer. Ich neide niemanden was, ob derjenige 5 Mio im Jahr verdient oder was auch immer. Interessiert mich gar nicht.
     
  2. Solmyr

    Solmyr Guest

    Auch wenn derjenige Flaschen sammeln muss, um das zu bezahlen? Manchmal bist du einfach ohne Worte.
     
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  3. drgonzo3

    drgonzo3 Institution

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    Bzgl Bedürftigkeit könne man, auch ohne staatliche Hilfen zu ziehen, eine gewisse Untergrenze ziehen - für Rentner z. B. Dafür muss ich aber nicht immer gleich das ganze System in Frage stellen. Man kann ja durchaus manche Dinge auch so verändern, hätte ich kein Problem mit.
     
  4. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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    Ja, kann man machen, sollte man auch machen. Das Problem ist, mit Einführung der HHA wurde den Gehörlosen die Befreiung gestrichen, sobald einer im Haushalt hörend ist, sprich Eltern gehörlos, Kind hörend - Befreiung gestrichen.
    Man zahlt nicht voll, sondern "nur" ein Drittel.
    Was vor Einführung der HHA rechtens war, ist seit Einführung halt nicht mehr rechtens.
    Was mit Hartz IV Empfängern ist, weiss ich nicht.
     
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  5. LizenzZumLöten

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    ... Dir ist schon klar das sich das vorhanden sein des ÖR-Rundfunks im Kern aus dem GG ableitet, oder nicht?
    Glaubst du ernsthaft daran das es jemals eine Zweidrittelmehrheit in Bundesrat und Bundestag geben wird um das im GG abzuändern?
     
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  6. Coolman

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    Äh, wenn das Kind hörend ist, kann das Kind nicht voll geschäftsfähig sein und Verträge abschließen. Wenn also die Eltern gehörlos sind, müssen sie nur ein Drittel von dem Rundfunkgebühren bezahlen und nicht das hörende Kind. Man zahlt ja nur für ein gemeinsames Haushalt und nicht pro Person, unabhängig davon, ob alle gehörlos sind oder nur zum Teil.
     
  7. drgonzo3

    drgonzo3 Institution

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    Werden befreit.
     
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  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Wieso "muss" er das?
     
  9. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Ich hab grundsätzlich Probleme mit "Gemeinschaften", die nicht auf Freiwilligkeit basieren und bei denen mir erzählt wird, es sei gut für mich.
     
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  10. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Das ist legitim. Um das zu vermeiden müsstest Du allerdings Reichsbürger werden und Deinen eigenen Staat gründen. Aber erwarte nicht, dass die Gemeimschaft für Dich Straßen baut, Schulen aufbaut, Polizisten zu Deinem Schutz stellt etc.