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Wie weiter mit Rundfunkbeitrag? - Keine Entscheidung der Länder

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. Dezember 2018.

  1. drgonzo3

    drgonzo3 Institution

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    Ach, weißt du, diese Diskussion gibts hier bei jedem ÖR-Thema. Und immer wird so getan, als ob die meisten Zuschauer dann den ÖR nicht mehr haben wollen, was ich stark bezweifle.

    Man könnte noch sovieles "abschaffen" was dann angeblich so "demokratisch" wäre, oder?

    Nein, das ist tatsächlich eine Steuer, da Kirchen eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes sind und daher Steuern erheben dürfen. Nur hiervon kann sich ja jeder befreien lassen.
     
  2. LizenzZumLöten

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    An eine Rundfunkabgabe die als einkommensabhängige Steuer erhoben wird hat sich im EU-Umfeld bisher nur Finnland herangewagt, die Steuer (0,68 Prozent des Jahreseinkommens/Kapitaleinkünfte werden auch zur Berechnung mit hinzugezogen) muss jeder Finne über 18 Jahre entrichten egal ob er ein Radio oder ein Fernsehgerät besitzt, der Gesetzgeber dort hat auch eine Unter- als auch eine Obergrenze für die Rundfunksteuer definiert.
    [min. 51 Euro / max. 143 Euro im Jahr] ... Wer weniger als 7353 Euro im Jahr verdient, wird von der Steuer befreit. (Daten 2015)
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Dezember 2018
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  3. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    Dann würden ca. 12 Millionen Rentner gar keine HHA mehr zahlen müssen und weitere Millionen Geringverdiener auch nicht.
     
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  4. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Ja, weil sie es sich nicht leisten können. Flaschen sammeln, um die Haushaltsabgabe zahlen zu können...
    Den "Fehlbetrag" sollen die Rundfunkanstalten einsparen.
     
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  5. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    3 Milliarden oder noch etwas mehr?
     
  6. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Reicht doch schon, wenn es nur einer wäre.
    Ah und warum soll jemand mehr für etwas zahlen, das er vielleicht gar nicht nutzt, nur weil er ein höheres Einkommen hat?
     
  7. Solmyr

    Solmyr Guest

    Es gibt heute aber Leute, die auf die Tafel angewiesen sind, weil ihre Rente so niedrig ist und trotzdem zur HHA verdonnert werden. Finde den Fehler.....
     
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Recht ist abstrakt, also kein Naturgesetz.
    Von Menschen gemacht, von Menschen jederzeit veränderbar.
     
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  9. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Ja warum nicht?
    Die oft zitierte „schwäbische Hausfrau“ kann eben nur das ausgeben, was sie einnimmt. :)
     
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  10. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Da gibt es sowas wie Art. 3 GG, den Gleichheitsgrundsatz. Was genau hat das Einkommen denn mit dem Konsum von Rundfunksendungen zu tun?

    Müssten nicht eigentlich die, die schon soviel Steuern zahlen, eher weniger für den Rundfunk zahlen?