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Wie teuer darf es sein ?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von DIGITALPREMIERE, 25. Januar 2005.

Status des Themas:
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  1. Ruedi

    Ruedi Senior Member

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    AW: Wie teuer darf es sein ?

    Zum wiederholten Mal: Der Gesetzgeber schreibt Premiere vor, dass sie den Jugendschutz einschalten müssen, wenn FSK16/18-Filme zu frühen Uhrzeiten laufen sollen! Und er darf nicht abschaltbar sein. Ist Gesetz!

    Glaube ich nicht. Premiere muss Direktfilme mit Macrovision ausstrahlen.
    (Die Schrott-dbox kann aber trotzdem aufnehmen:winken: )

    Gruß
    Rüdiger.
     
  2. DeJe

    DeJe Board Ikone

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    AW: Wie teuer darf es sein ?

    Wenn der Gesetzgeber es vorschreibt muß es mir noch lange nicht gefallen. ;)
    Da die Abschaltung bei anderen Receivern funktioniert ist das ein Minuspunkt für Premiere-Receiver. Du mußt diese Ansicht ja nicht teilen.
     
  3. Grassi2000

    Grassi2000 Gold Member

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    AW: Wie teuer darf es sein ?

    Die Abschaltung funktioniert doch aber nur bei nicht zugelassenen Receivern. Oder man nimmt eben ne D-Box mit Linux. Man kann es ja nunmal Premiere nicht zum Vorwurf machen. Und wenn ich nen Premiere Receiver hätte würde ich lieber nen Pin Code eingeben als auf FSK16 oder 18 Sendungen verzichten oder sie erst später sehen zu können.

    Du wirfst die PIN Sache Premiere vor. Und die können nunmal NICHTS daran ändern.
     
  4. Ruedi

    Ruedi Senior Member

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    AW: Wie teuer darf es sein ?

    Nein, aber man sollte das nicht immer Premiere vorwerfen.

    Doch da geb ich dir recht. Das ist ein entscheidender Minuspunkt für Premiere-Receiver.
     
  5. casper100

    casper100 Wasserfall

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    AW: Wie teuer darf es sein ?

    Nur mal ein kleiner Punkt über den man eigentlich nachdenken sollte.
    Was heisst FSK ausgeschrieben, und für was steht das F ?
    Und warum ist das Gesetz, es heisst doch " Freiwillige ".
    Widersprüche über Widersprüche.
     
  6. Grassi2000

    Grassi2000 Gold Member

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    AW: Wie teuer darf es sein ?

    Freiwillige SelbstKontrolle bedeutet ja nur dass die Filmwirtschaft eine FSK Freigabe festlegt. Und sich an diese zu halten ist dann Gesetz. Das freiwillig bezieht sich ja nur darauf dass die Filmwirtschaft diese Altersfreigaben freiwillig festlegt. Ansonsten müsste sowas ja der Gesetzgeber irgendwie machen.

    Das freiwillig hat also nix damit zu tun ob man sich dran halten muss, denn dass muss man definitiv.
     
  7. casper100

    casper100 Wasserfall

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    AW: Wie teuer darf es sein ?

    Na was nu, muss ich oder muss ich nicht ? :eek:

    PS: bin ich froh, das ich den Mist abschalten kann. ;)
     
  8. Grassi2000

    Grassi2000 Gold Member

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    AW: Wie teuer darf es sein ?

    Das Freiwillig bezieht nur darauf dass die Filmwirtschaft sich selber freiwillig kontrolliert. Also für die Filme selber Freigaben festlegt. Die Zuseher betrifft dieses freiwillig gar nicht.
     
  9. DeJe

    DeJe Board Ikone

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    AW: Wie teuer darf es sein ?

    Hm, mal eine andere Frage.
    Machen sich Eltern strafbar wenn sie ihre minderjährigen Kinder "höher"-FSK eingestufte Sendungen sehen lassen?
     
  10. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Wie teuer darf es sein ?

    Hier mal einige klärende Worte zur FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft).
    >Freiwillig< bezieht sich wie bereits gesagt auf die Filmwirtschaft, dass heißt, dass ein Studio seine produzierten Filme freiwillig zur gesetzlich bindenden Alterskontrolle vorlegt. Wird ein Film nicht vorgelegt ist er automatisch "ohne Jugendfreigabe" und darf auch kein Prüfsiegel der FSK tragen! Filme ohne FSK Siegel werden nicht im Kino aufgeführt (freiwillige Verpflichtung der Kinobetreiber). Filme die von der FSK freigegeben wurden (auch FSK 18) dürfen nicht mehr indiziert werden (früher nur bis FSK 16). Filme ohne Prüfsiegel sind also indizierungsgefärdet!
    Wird einem Film selbst das Siegel ab 18 verweigert kann er trotzdem auf den Markt gebracht werden, ist aber indizierungsgefärdet und kann sogar nach §131 JuSchG beschlagnahmt werden (strafrechtliche Relevanz!). Solche Filme bekommen von der Industrie meistens ein JK-Gutachten verpasst. Die JK (Juristenkommission) prüft lediglich die strafrechtliche Relevanz, nicht den Inhalt ansich. JK Filme können auch insiziert werden!
    Wer Kindern und Jugendlichen Filme zeigt / zugänglich macht, macht sich strafbar im Sinne des JuSchG. Das gilt auch für Eltern!!!
    Ausnahme: FSK 12 Filme dürfen auch von Kindern ab 6 konsumiert werden, allerdings nur unter Besein / Aufsicht der Eltern (NEU).
    Die FSK ist nicht für Fernsehaustrahlungen zuständig. Hierfür gibt es die FSF!
    Die FSF hat die selben Richtlinien wie die FSK und übernimmt die Freigaben in der Regel, es sei denn ein Film wird zur Neuprüfung durch den jeweiligen Sender vorgelegt.
     
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