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Wie nicht anders erwartet!!! Fragen zu Rabat verlängerung...

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von helle85, 2. Januar 2010.

  1. Markus_x

    Markus_x Gold Member

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    AW: Wie nicht anders erwartet!!! Fragen zu Rabat verlängerung...


    Wäre doch interessant zu erfahren, was du genau (ohne persönliches) an die Geschäftsleitung geschrieben hattest.
     
  2. nuru

    nuru Junior Member

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    AW: Wie nicht anders erwartet!!! Fragen zu Rabat verlängerung...

    Glückwunsch wir arbeiten noch dran, obwohl die Kündigung dirket an Mark ging :( und die Sache jetzt beim Anwalt liegt!
     
  3. mph

    mph Junior Member

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    AW: Wie nicht anders erwartet!!! Fragen zu Rabat verlängerung...

    Neuer Stand (13.02.2010):

    sky hat seinen "Batzen" in meinem Fall nun an ein Inkasso-Unternehmen ("infoscore Forderungsmanagement") abgegeben. :winken:
    Die haben mir gestern geschrieben. :cool:
    Die Forderung "schnellte" daraufhin von rund 290,- EUR auf mehr als 450,- EUR hoch (inkl. Zinsen, Mahnauslagen, Inkassokosten)
    Man setzt mir die Frist, den Gesamtbetrag bis zum 18.02.2010 zu zahlen.
    Was andernfalls passieren würde steht da allerdings nicht.
    Nur der Satz: "Weitere Korrespondenz bitten wir ausschließlich über unsere Adresse zu führen".

    Da ich es weiterhin lustig finde :D, werde ich wahrscheinlich gar nicht reagieren oder allenfalls den obligatorischen Widerspruch einlegen - mit Verweis auf die bisherige Korrespondenz mit sky und die ausführliche Argumentation (das Beharren von sky auf die bekannte gesetzeswidrige Vertragsklausel: BGH, Urteil v. 15.11.2007 – III ZR 247/06 – Unwirksamkeit einzelner PayTV-AGB )... das Urteil ist nachzulesen im Detail hier: http://www.olnhausen.com/urteile/200...lner-paytv-agb

    Gruß, mph
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Februar 2010
  4. skai

    skai Silber Member

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    AW: Wie nicht anders erwartet!!! Fragen zu Rabat verlängerung...

    Spätestens beim zweiten Schreiben des Inkasso-Unternehmens solltest Du aber reagieren und der Forderung widersprechen. Es ist gar nicht so wichtig, was Du genau schreibst, aber Du musst "die Rechtmäßigkeit der Forderung" bestreiten.
    Ansonsten droht Ärger. (Unbestrittene Forderung -> Schufa-Eintrag etc.).
    Wenn Du auf das zweite Schreiben wartest (was OK ist), dann musst Du per Einschreiben antworten um einen Beleg zu haben.
    Bisher reicht auch noch ein normaler Brief als Antwort.
     
  5. mph

    mph Junior Member

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    AW: Wie nicht anders erwartet!!! Fragen zu Rabat verlängerung...

    Ich werde schon dem ersten Schreiben von Fa. infoscore :winken:widersprechen... macht mir nicht sonderlich Arbeit. :D
    Ähmmm... ein FAX mit Sendebestätigung (idealerweise mit Kopie des versendeten Textes der Seite 1 auf der oberen Hälfte der Sendebestätigung, so wie es bei vielen Faxgeräten üblich ist) ist auch ein Beleg und sollte reichen.
    Ein solches FAX wird m.E. als gerichtsverwertbar anerkannt. ;)

    Gruß, mph
     
  6. BartS

    BartS Wasserfall

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    AW: Wie nicht anders erwartet!!! Fragen zu Rabat verlängerung...

    Inwiefern? Der Absender muss stets nachweisen, dass die Sendung beim Empfänger angekommen ist - ob er die Sendung abgeschickt hat, ist nach deutschem Recht vollkommen unerheblich. Und die Sendebestätigung beweist nur letzteres, denn beim Empfänger könnte ja z.B. ein technisches Problem aufgetreten sein.
     
  7. fcsh

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  8. mph

    mph Junior Member

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    AW: Wie nicht anders erwartet!!! Fragen zu Rabat verlängerung...

    Wenn beim Empfänger ein technisches Problem aufgetreten ist, dann hat dies der Empfänger zu vertreten.
    Der Empfänger - sollte es ggf. Papierstau geben oder andere technische Probleme - kann z.B. die Faxsendung erneut zum Ausdruck bringen, da es bei modernen Faxgeräten (die Sky wohl ganz sicher haben sollte) einen Eingangsspeicher gibt.

    Gruß, mph
     
  9. BartS

    BartS Wasserfall

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    AW: Wie nicht anders erwartet!!! Fragen zu Rabat verlängerung...

    Nein, eben nicht. Du als Absender musst nachweisen, dass die Sendung korrekt angekommen ist, bist also letztendlich für technische Probleme des Faxgeräts des Empfängers verantwortlich. Gleiches gilt für einen auf dem Postweg verschollenen Brief - auch dieses Risiko trägst allein du, nicht die Post.

    Und eben deshalb sollte man, wenn man mit einer jurististischen Auseinandersetzung rechnet, stets eine Versandform mit Ankunftsnachweis, etwa einem Übergabe-Einschreiben, verwenden. Der Empfänger muss da unterschreiben, so dass zumindest sicher ist, dass er eine Sendung von dir erhalten hat. (Was die Sendung enthielt, ist eine andere Frage.)

    In dem Fall hätte er das Fax ja erhalten (ob direkt auf Papier oder über den Eingangsspeicher, ist wurscht) - es ging darum, wenn er das Fax nicht erhalten hat.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Februar 2010
  10. mph

    mph Junior Member

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    AW: Wie nicht anders erwartet!!! Fragen zu Rabat verlängerung...

    Tja, dann wird aber ein Schuh draus... denn wenn das so ist, dann kann mir sky gar nichts beweisen... denn dann habe ich im Zweifelsfall nie etwas von denen bekommen. :winken:
    So ist es natürlich nicht, aber so könnte es ja sein.

    Gruß, mph