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Wie nicht anders erwartet!!! Fragen zu Rabat verlängerung...

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von helle85, 2. Januar 2010.

  1. mph

    mph Junior Member

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    AW: Wie nicht anders erwartet!!! Fragen zu Rabat verlängerung...

    Hallo in die Runde!

    Dazu mein "Fall":

    Mein Vertrag endete ursprünglich Ende August 2009.
    Ich bekam weder ein "Angebot" von sky, noch ein Schreiben, in dem ich auf eine Erhöhung der Preise hingewiesen wurde.

    Im Vertrag von August 2008 steht: Der Vertrag verlägert sich nach Ablauf der 12 Monate zu den dann gültigen Standardkonditionen (ohne Angabe eines genauen Preises). Woher sollte ich wissen, wie die "Standardkonditionen" sind? Ebenso schrieb mir sky, dass ich ein Angebot erhalten würde. Es kam aber nie ein Angebot von sky.

    So wurden mir ab Sept. 2009 plötzlich 39,98 Euro abgebucht, statt der bisherigen 19,99 Euro.

    Ich legte Widerspruch ein, zog die Einzugsermächtigung zurück usw usf.!

    Sky reagierte nicht darauf, sodnern verschickte Mahnung und schlatet im Dezember 2009 den Empfang einfach ab.
    Ich sendete die Premiere-Karte an sky zurück und wies sky auf den Vertragsbruch ihrerseits hin, was ich zu Gunsten von sky als fristlose Vertragsauflösung deutete.

    Bei Verträgen, die im Oktober und später endeten, wurde ganz anders verfahren: Trotz gleicher (ungültiger) Vertragsklausel wie in unseren Verträgen, wurde und wird dort zum alten Preis :eek: verlängert.

    Mein Anwalt konnte sich diese undurchschaubare Vorgehensweise nur so erklären: "Das System bei sky ist wohl, dass es kein System gibt".

    Aktueller Stand (05.01.2010):
    Am Silvestertag :p kam eine weitere (angeblich "letzte") schriftliche Mahnung von sky. Erneut ging man mit keinem Wort auf meine vorherigen Schreiben - mit allen meinen ausführlich dargelegten, seitenlangen Argumenten, mit BGH-Urteil, mit Hinweis auf ungültigen Vertragsklausel, mit Inhalt der gesamten Korrespondenz - ein.

    Nun wurde mir geschrieben, dass ich die anfallenden Kosten für die Restlaufzeit (weit über 200 Euro nach Berechnungen von sky) zu entrichten hätte mit einer Frist von 14 Tagen.

    Und weiter: "Sollten wir keinen Zahlungseingang feststellen, so werden wir das Abonnement beenden!"

    Sie nennen das "Schadenersatz statt der Leistung". Andernfalls würde das an die "Rechtsabteilung" weitergeleitet (das schrieben sie nun schon zum 3. Mal, erstmals im November 2009 - ich warte immer noch auf eine Kommunikation von deren Rechtsabteilung). :winken:

    Witzigerweise noch der Zusatz: "Wenn Sie Gründe haben, den fälligen Betrag nicht auszugleichen, dann setzen Sie sich bitte umgehend mit uns unter der Telefonnummer 0180 511 00 00 in Verbindung".

    Zuletzt unterschrieb diese "Standardtextbauschreiben" immer eine Frau Petra Hinz - ich wollte auch schon mit ihr sprechen, im November war es, aber sie war mehrmals "nicht da".

    Tja. Hätte ich keine Zeugen für den gesamten Vorgang, so würde ich vielleicht schon an mir selbst zweifeln und zum Arzt gehen, zum Psychiater natürlich, möglicherweise mit der Selbstdiagnose: Schizophrenie. LACH.

    Natürlich habe ich - wie immer - schriftlich Widerspruch eingelegt und werde nicht anrufen.

    Mein Fazit für Januar 2010:
    Für Satire bezahlt man manchmal recht viel Geld, ich dagegen bekomme sie kostenlos von sky... ganz ohne sky-Empfang am TV-Gerät. :D

    Am 04.01.2010 kam ein weiteres Schreiben von sky mit dem Inhalt:

    "Sie haben Fragen zu Ihrem Kundenkonto. Gern erteilen wir Ihnen Auskuft. Es ist keine schriftliche Kündigung sechs Wochen vor Vertragsende erfolgt. So hat sich Ihr Abonnement automatisch zu den derzeit gültigen Standardkonditionen verlängert, wie es auch in den AGB festgehalten ist. Somit sind die Abbuchungen in Höhe von 39,99 Euro korrekt."

    Immerhin ist sky nun erstmals auf die Problematik eingegangen.
    Allerdings ignoriert man, dass die genannte Vertragsklausel vom BGH schon längst als unwirksam bezeichnet wurde.

    Sky sollte nun mal lernen, dass BGH-Urteile auch für sie gelten.
    Trotz meiner mehrmaligen Hinweise auf diesen Punkt, wird das von sky bis heute ignoriert. Ich kann - auch nach Aussage meines Anwalts - ganz gelassen in die Zukunft schauen... natürlich ohne sky zu schauen! :D
    Einzig starke Nerven brauche ich, denn sky wird vermutlich auch Inkasso und Gerichtsverfahren nicht scheuen. Aber davor graut es mir nicht. Ich finde es amüsant.

    Gruß, mph
     
  2. Teufelchenu

    Teufelchenu Junior Member

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    AW: Wie nicht anders erwartet!!! Fragen zu Rabat verlängerung...

    Die Aussage kann ich aus eigener Erfahrung NICHT bestätigen. Mein Vertrag endete zum 31.12.2009 und wurde ebenfalls zu erhöhten Konditionen verlängert. Allerdings stieg mein Abopreis "nur" von 34,99 auf 39,98 Euro pro Monat. ;)
     
  3. tesky

    tesky Talk-König

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    AW: Wie nicht anders erwartet!!! Fragen zu Rabat verlängerung...

    Hast Du den Widerspruch per Einschreiben versendet, sodass Du das auch nachweisen kannst?
     
  4. crazytv

    crazytv Talk-König

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    AW: Wie nicht anders erwartet!!! Fragen zu Rabat verlängerung...

    per Fax mit Sendebestätigung reicht doch...
     
  5. mph

    mph Junior Member

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    AW: Wie nicht anders erwartet!!! Fragen zu Rabat verlängerung...

    Anfangs per Einschreiben.

    Da mir das aber zu teuer wurde, inzwischen habe ich 4 Widersprüche eingelegt, habe ich es zuletzt, so wie mein Vorredner schon schrieb, gemacht: Per FAX mit Sendebestätigung.

    Gruß, mph
     
  6. mph

    mph Junior Member

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    AW: Wie nicht anders erwartet!!! Fragen zu Rabat verlängerung...

    Okay, danke für diese Info.

    Bei vielen, deren Verträge im Okt. und Nov. 2009 endeten, hatte sky aber so verfahren - zur Zufriedenheit der Kunden.

    Die "sky-Strategie" ist, dass es keine gibt! :D

    Gruß, mph
     
  7. geko

    geko Silber Member

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    AW: Wie nicht anders erwartet!!! Fragen zu Rabat verlängerung...

    Ich lese hier häufiger von einem BGH-Urteil. Kann mir bitte jemand das entsprechende Aktenzeichen durchgeben? Mir liegt lediglich III ZR 247/06 vom 15.11.2007 vor. In diesem geht es aber nicht um die Problematik der Verlängerung von rabattierten Abos.

    Danke!
     
  8. mph

    mph Junior Member

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    AW: Wie nicht anders erwartet!!! Fragen zu Rabat verlängerung...

    Gerne, ja doch, es ist dieses BGH-Urteil...
    und DOCH, genau darum geht es. Hier unter Punkt c)

    Anwaltskanzlei von Olnhausen: BGH, Urteil v. 15.11.2007 – III ZR 247/06 – Unwirksamkeit einzelner PayTV-AGB

    Es ist anders formuliert, es ist aber genau der Punkt.
    Und ob in der AGB oder direkt im Vertrag spielt keine Rolle.

    Sky (Premiere) hielt sich zudem in meinem Fall nicht mal an ihre AGB (Premiere-AGB aus dem Premiere-Vertrag vom August 2008),
    denn ich bekam kein (verändertes) "Angebot" vor Vertragsende, ergo konnte ich auch das Sonderkündigungsrecht nicht nutzen.

    Gruß, mph
     
  9. fcsh

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    AW: Wie nicht anders erwartet!!! Fragen zu Rabat verlängerung...

    Doch:

    Unwirksam ist nach diesem Urteil folgende Klausel, die die Grundlage der unzulässigen Preserhöhung ist (war):

     
  10. geko

    geko Silber Member

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    AW: Wie nicht anders erwartet!!! Fragen zu Rabat verlängerung...

    Danke mph, mir lag nur eine verkürzte Version vor. Absolut richtig, Punkt c) ist hier eindeutig. Insofern darf der rabattierte Vertrag nicht zu abweichenden Konditionen verlängert werden.