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Wie lange muß der Bildschirm dunkel sein, damit mein Vertrag mit P hinfällig ist??

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von BikerMan, 4. April 2002.

  1. noeler

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    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr>Original erstellt von BikerMan]@Noeler:
    Selbstverständlich werde ich nur den Laufenden Monat zurückrufen und ohne schriftliche Mahnung ist ja wohl kein Mahnbescheid möglich, oder?

    Ich spende Premiere sicher keine ganzen Monatsbeitrag, wenn sie nicht mehr den ganzen Moant senden..

    B.M.</strong><hr></blockquote>

    Seit 2002 braucht man nicht mehr Mahnen vor einem Mahnbescheid. Ist, wenn man es macht, nuer hoeflich.

    Bei meinem Kunden, die nicht zahlen gebe ich die Rechnung gleich an ein Inkassobuero. Ich habe ueber die Jahre hinweg naemlich immer nen Haufen Kosten gehabt dirch Zahlungserinnerung, Mahnen, Einschreiben und Co. und den "Kunden" hat das nicht gejuckt.

    CU
     
  2. Olum

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    @noeler

    wieviel ziehen die vom Inkassodienst von der Rechnung für sich selber ab???
     
  3. noeler

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    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr>Original erstellt von Olum]@noeler

    wieviel ziehen die vom Inkassodienst von der Rechnung für sich selber ab???</strong><hr></blockquote>

    Also, mein Inkassobüro gibt mir erst 80% der Rechnung und wenn das Inkassobüro erfolgreich war, bekomme ich weiter 10%, also im schlimmsten Fall 80% im besten Fall 90 %

    Ist aber alles verhandelbar und je mehr Auftraege ein Inkassobüro bekommt, desto mehr bleibt auch bei Dir übrig. Ich benutze das Büro aber, weil ich bei denen bequem alles online machen kann.

    Natuerlich ist fuer den "Kunden" die Rechnung dann meist doppelt so hoch inkl. der Gebühren.

    CU
     
  4. Olum

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    und was passiert wenn zwischen Rechnungsstellung von Dir und Versuch des Inkassobüros das Geld einzutreiben der Kunde Insolvenz anmeldet und dannach auch nichts mehr zu holen ist??? Die werden dann doch nicht auch noch 80% an Dich bezahlen???
     
  5. noeler

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    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr>Original erstellt von Olum]und was passiert wenn zwischen Rechnungsstellung von Dir und Versuch des Inkassobüros das Geld einzutreiben der Kunde Insolvenz anmeldet und dannach auch nichts mehr zu holen ist??? Die werden dann doch nicht auch noch 80% an Dich bezahlen???</strong><hr></blockquote>

    Risiko des Inkassounternehmens. Ich bekomme 80% sofort, egal ob die das vom Kunden bekommen oder nicht, das ist halt deren Geschaeft.

    Ich mach mal nen Beispiel mit kleinen Betraegen.

    Rechnung 40 €
    Ich bekomme sofort 32 € ( 80 % )

    So, das Buero schickt dem Kunden ein einschreiben über ca. 80 €, da sind Gebühren fuer was auch immer vom Inkassobüro drinne.

    Bekommt das Inkassobüro nun die Kohle, dann haben die nen guten Schnitt gemacht, wenn nicht, dann haben die 32 € Verlust gemacht.

    CU
     
  6. Olum

    Olum Senior Member

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    @noeler
    Hätte ich auch letztes Jahr gebrauchen können. Mußte 25.000DM durch Konkurs schlucken. Also auch Bekannten nichts mehr glauben, bringt alles nichts, beim Geld hört die Freundschaft auf und durch Schaden wird man klug.
    Danke für Deine Info, jetzt aber zurück zum Wesentlichen.
    Premiere
     
  7. Silo

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    Na hervorragend. Servicewüste deutschland. wenn wir nur solche "Unternehmer" wie den kollegen noehler hätten, wären 50% aller privaten haushalte in ein paar jahren pleite.

    natürlich ist die zahlungsmoral einiger kunden sehr traurig, aber ohne vorheriges bescheidgeben (als netter brief reicht ja, dann kommen halt 5 euro mahngebühren drauf) sofort an ein inkassounternehmen ?? sportsfreund, das machst du einmal und schon hast du einen kunden weniger. schon mal dran gedacht, dass rechnungen z.b. auch bei der post verlorengehen können ? kommt täglich zig mal vor.

    *kopfschüttel*
     
  8. Tribun

    Tribun Silber Member

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    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr>Original erstellt von Silo]Na hervorragend. Servicewüste deutschland. wenn wir nur solche "Unternehmer" wie den kollegen noehler hätten, wären 50% aller privaten haushalte in ein paar jahren pleite.

    natürlich ist die zahlungsmoral einiger kunden sehr traurig, aber ohne vorheriges bescheidgeben (als netter brief reicht ja, dann kommen halt 5 euro mahngebühren drauf) sofort an ein inkassounternehmen ?? sportsfreund, das machst du einmal und schon hast du einen kunden weniger. schon mal dran gedacht, dass rechnungen z.b. auch bei der post verlorengehen können ? kommt täglich zig mal vor.

    *kopfschüttel*</strong><hr></blockquote>

    Das scheint mir sowieso ein sehr komplexbehafteter Mensch zu sein (siehe Disskusion
    "Fette Bundesligamanager") der seine Mitmenschen,vor allen die, die besser gestellt sind als er, haßt.
     
  9. Tribun

    Tribun Silber Member

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    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr>Original erstellt von noeler]

    Du musst schriftlich eine Frist setzen, die "angemessen" sein muss. Angemessen heist in so einem Fall ca. 4-6 Wochen. Im Falle eines Falles legt das Gericht dann fest was "angemessen" ist. Aber als Beispiel, fuer ein Fehlendes Gehalt ist die Frist 4 Wochen, nachdem man schon 6 Wochen warten durfte.

    Beispiel:
    Gehalt muss am 30. da sein. Is es nicht, dann musste 6 Wochen warten und DANN eine Frist von 4 Wochen.

    Da eine Abschaltung des Sendebetriebes nicht wieder so einfach aufzuheben ist, da muessen wohl erst Millionen fliessen, duerfte hier ne Frist von 4-6 Wochen "angemessen" sein.

    CU

    P.S. dies ist keine Rechtsberatung.

    [ 04. April 2002: Beitrag editiert von: noeler ]</strong><hr></blockquote>

    Das sind doch Gruselgeschichten aus der Gruft ! Selbstverständlich besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Verletzung des Vertrag zwischen zwei Parteien. Dieser wird dann behandelt, als wäre er nie zustande gekommen. Das darf man nicht mit dem Mahnwesen bei Lieferverzug lt. HGB verwechseln.
    Da geht der Insolvenzverwalter aber hochgradig baden vor Gericht, wenn der versucht, Gelder einzutreiben für Leistungen, die seine Firma offensichtlich nie erbracht hat.
     
  10. NochNeLabernase

    NochNeLabernase Junior Member

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    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr>Original erstellt von zoe]Der Gewinner ist [​IMG] S(a)scha,
    die Aussage ist Oskar verdächtig. Bin ich ein Fernsehsender. Wenn ich irgendwo etwas bestelle dann möchte ich die Ware auch geliefert bekommen.
    Wo soll ich mir die Sachen den herholen. Nee an dieser Aussage stimmt was nicht.
    [​IMG]
    Dann ist es ja richtig das Premiere schließt.</strong><hr></blockquote>

    Stimmt, der Gewinner ist Sascha...

    Du hast einen Vertrag mit Deinem Kabelnetzbetreiber, wenn der nicht liefern kann, dass musst Du den in die Verantortung nehmen.
    Premiere liefert, wie sonst kannst Du Dir erklären, dass ich noch gucken kann?

    Die Kanäle, die Du aufgezählt hast, liegen (zumindest im Kabelnetz der Telekom) alle auf einem Kanal, und dazu noch in der Mitte des Frequenzbereiches.
    Also kann man eine fehlerhafte Hausverkabelung ausschliessen...
    Premiere kann auch ausgeschlossen werden - wer bleibt dann noch?
    Richtig, der Kabelnetzbetreiber!

    Wende Dich an den, ISH ist doch dafür bekannt, dass sie das mit dem digitalen Signal nicht auf die Reihe bekommen...