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Wie kulant ist Unitymedia?

Dieses Thema im Forum "Vodafone, Unitymedia, Kabelkiosk, Tele Columbus" wurde erstellt von Benjamin911, 23. Mai 2012.

  1. zyz

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    AW: Wie kulant ist Unitymedia?

    Bei DSL/Telefon gibts das jetzt jedenfalls.
    Die Novelle des TKG ist seit 05/2012 in Kraft und beinhaltet u.a. genau dieses Problem. Damit ist das BGH-Urteil von 2010 hinfällig.

    TKG-Novelle am 10. Mai 2012 in Kraft getreten

    http://www.teltarif.de/tag/tkg-novelle/

    Anderslautende AGB sind damit hinfällig.
     
  2. tonino85

    tonino85 Foren-Gott

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    AW: Wie kulant ist Unitymedia?

    Hm, ok das wusste ich noch nicht. danke
     
  3. AllBlackNZ

    AllBlackNZ Platin Member

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    AW: Wie kulant ist Unitymedia?

    Erst einmal Danke für die schnelle Antwort.
    Wenn ich bedenke, dass ich vor einem Jahr noch dachte, dass ich in meiner alten Wohnung leben würde, und seit Mai 2012 einen Umzug hatte, dann weiss ich mittlerweile, dass ich maximal sechs Monate im Voraus planen kann. Manchmal geht das alles schneller als gedacht.
     
  4. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    Schriftlich einen Brief aufsetzen. Am Telefon kann da keiner was machen.
     
  5. berniebaerchen

    berniebaerchen Senior Member

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    AW: Wie kulant ist Unitymedia?

    Sorry. Aber derzeitig habe ich auch "Streß" mit UM. Anrufen möchte ich dort nicht, da ich es unvberschämt finde, wenn ein Unternehmen im Zeitalter von Telefonflatrates noch kostenpflichtige Rufnummern als "Hotline" einrichtet.
    Ein mehrfacher Mailverkehr hat mir aber auch nicht geholfen. Wahrscheinlich sind da nur schlecht ausgebildete 1-Euro Jobber beschäftigt.
    Da muss wahrscheinlich ein Anwalt ran, damit die es verstehen.
     
  6. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: Wie kulant ist Unitymedia?

    Brief und Einschreiben. Was ist daran so schwer?

    Und ja, gerade in Zeiten von Telefonflatrates sind 0180er Nummer immer noch die beste Wahl.
    Dann gibt es nicht so Jucks anrufe oder anrufe weil der Furz quer sitzt.
     
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Wie kulant ist Unitymedia?

    Die beste wahl mit sicherheit nicht sondern mal will nicht das jemand anruft.
    Aus Juks ruft da mit Sicherheit keiner an.
     
  8. rs-lennep

    rs-lennep Gold Member

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    AW: Wie kulant ist Unitymedia?

    Ein Umzug stellte noch nie einen "wichtigen "Grund" gemäß § 626 BGB dar, ein bestehendes Vertragsverhältnis fristlos kündigen zu dürfen.

    Der Bundesgerichtshof hat in einem neueren Urteil als das hier schon genannte aus 2010 am 11.10.2011 - III ZR 57/10 - im Zusammenhang mit der Kündigung eines DSL-Anschlusses vor Ablauf der vereinbarten Vertragszeit klargestellt, dass der Umzug an einen Ort, an dem das beklagte TK-Unternehmen einen DSL-Anschluss nicht herstellen könne, kein Grund zu einer außerordentlichen Kündigung im Sinne der §§ 313 und 626 BGB sei. Der Wohnortwechsel gehöre alleine zur Risiko- und Verantwortungssphäre des Kunden. Es sei auch nicht unzumutbar, den Kläger an dieser Zuordnung und damit am Bestehen des Vertrags festzuhalten. Er habe sich zur Eingehung einer Dauerschuldverpflichtung entschlossen, welche ihn in den Genuss einer vergleichsweise niedrigen monatlichen Pauschalgebühr unter Inkaufnahme einer längeren Laufzeit gebracht habe. (...) Es sei allgemein bekannt, dass die technischen Voraussetzungen für die Bereitstellung von DSL nicht überall in Deutschland gegeben seien. Der Kläger habe deshalb nicht erwarten können, dass der Beklagte sich habe verpflichten wollen, die DSL-Dienstleistungen allenthalben zu garantieren.

    (...) Das Berufungsgericht ist jedoch in Übereinstimmung mit der zuvor zitierten Rechtsprechung des BGH zutreffend davon ausgegangen, dass der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, grundsätzlich das Risiko trägt, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus familiären oder beruflichen Veranlassung, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB dar. Die Gründe für einen solchen Wohnsitzwechsel des Dienstberechtigten liegen allein in dessen Sphäre und sind von dem Anbieter der Leistung nicht beeinflussbar.

    Im weiteren Verlauf der Urteilsbegründung führt der BGH u.a. auch aus, dass mit der Bereitstellung des DSL-Anschlusses erhebliche Kosten, insbesondere für die Überlassung von Geräten, anfallen, die sich infolge der geringen monatlichen Grundgebühren regelmäßig erst während des zweiten Vertragsjahrs rechnen. Der Beklagten ist es nicht zuzumuten, aufgrund von allein aus der Sphäre des Kunden stammenden Umständen auf die Amortisation ihrer Anfangskosten zu verzichten.

    Schließlich stellt der BGH fest, dass ein Kündigungsrecht sich auch nicht aus § 313 Abs. 3 Satz 2 BGB (Wegfall der Geschäftsgrundlage) ergebe, da grundsätzlich jede Partei ihre aus dem Vertrag ersichtlichen Risiken selbst trägt. Insbesondere kann derjenige, der die entscheidende Änderung der Verhältnisse, wie hier den Umzug, selbst bewirkt hat, aufgrund dieser Änderung keine Rechte herleiten (Zitat aus dem BGH-Urteil vom 30.04.2009 - I ZR 42/07).

    Die Pressemitteilung zu dem eingangs genannten BGH-Urteil gibt es hier (bitte die Leerzeichen entfernen):
    http:// juris. bundesgerichtshof. de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=53938&pos=1&anz=216


    Die einzige Möglichkeit aus einem bestehenden Vertrag heraus zu kommen, besteht darin, den Vertragspartner die Situation zu schildern und auf Kulanz zu hoffen. Einen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht! Noch eines: Man sollte sich sachlich und höflich an den Vertragspartner wenden. Wer Forderungen stellt oder droht, hat schon verloren!


    Anmerkung zur Formulierung des obigen Textes:
    Ohne es ausdrücklich zu kennzeichnen, habe ich etliche Passagen aus dem 2011er-Urteil wörtlich übernommen oder fast wortgleich in meine Sätze eingebaut!
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Juli 2012
  9. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: Wie kulant ist Unitymedia?

    Natürlich rufen da auch welche aus Jux an...

    Gerade bei 0800 Rufnummern ist sowas sehr weit verbreitet. Das dort auch Jux Anrufe ankommen. Oder einfach anrufe wofür man eigentlich gar keine Hotline braucht...

    Darüber gibt es übrigens im Internet welche Preise einer Hotline, welches Klientel anzieht.

    0180 und 0900 Nummern bringen jedenfalls zu 99 % das Klientel was man dort haben will.
    Kunden die Hilfe brauchen und zwar wirklich Hilfe. Und nicht Hilfe ala "mein Furz sitzt quer" ;).
     
  10. mischobo

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    AW: Wie kulant ist Unitymedia?

    @rs-lennep

    ... am 10.05.2012 ist das novellierte Telekommunikationsgesetz in Kraft getreten.
    Wenn der Anbieter von Telekommunikationsdiensten am neuen Wohnort des Verbrauchers seine Leistungen nicht erbringen kann, kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

    Siehe TKG §46 Abs. 8 Satz 3.

    BTW: auch Kabel-TV ist ein Telekommunikationsdienst ...