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Wie kann man Premiere jetzt kündigen, wenn man einen noch laufenden Vertrga hat?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von ocr*KingChris, 13. Juni 2006.

  1. BuckFush

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    AW: Wie kann man Premiere jetzt kündigen, wenn man einen noch laufenden Vertrga hat?

    Tja.. was dazu:

    ARENA abonnieren.
    Premiere die Kosten hierfür vom ABO-Preis abziehen.
    Die Mehrkosten sind meines Erachtens nach von Premiere zu zahlen, da die ihren vertraglichen Pflichten ja nicht nachkommen können.



    Als Kunde muss man ja, wenn man BULI kucken will, jetzt zu ARENA gehen.

    Müßte man echt mal einem Anwalt auf den Tisch legen.
     
  2. Heavendenied

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    AW: Wie kann man Premiere jetzt kündigen, wenn man einen noch laufenden Vertrga hat?

    Wenn dich aber Premiere aus dem Vertrag entlässt dann geht das auch. Und bevor dir Premiere Kosten fürs Arena Abo zahlt werden sie eben den Vertrag ausflösen. Da kannst du Anwälte fragen wie du willst, da wird sich nix dran ändern.
    Wenn du einfach so einen Teil deines Abos nicht mehr bezahlst dann bist du ganz schnell der Dumme(kriegst zum Beispiel nen negativen Schufa Eintrag wenn du Pech hast).
    Ausserdem nochmal: Vertraglich wird dir nirgendwo zugesichert, dass du bei Premiere immer die Buli empfangen kannst. Wenn Premiere die Verträge mit irgendeinem Filmstudio nicht verlängern kann dann können sie auch nicht mehr deren Filme zeigen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Juni 2006
  3. BuckFush

    BuckFush Senior Member

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    AW: Wie kann man Premiere jetzt kündigen, wenn man einen noch laufenden Vertrga hat?

    Rein Rechtlich gesehen, kann ich auf die Einhaltung des Vertrages (Bereitstellung Filmpaket) bis zum Ablauf bestehen.

    Das wird Dir jeder Anwalt bestätigen.
    Eigenmächtig die Gebühren nicht zahlen.. das geht natürlich nicht.

    Müßte schon gerichtlich durchgeboxt werden.
    Aber wer macht das schon.
    Das zieht sich so lange hin, bis das Abo sowieso abgelaufen wäre.
    Und DANN kann Premiere die Verlängerung verweigern.

    Tja...
    Aber theoretisch und rechtlich....
    Hat keiner einen Anwalt im Bekanntenkreis?
    Den mal fragen...
     
  4. Heavendenied

    Heavendenied Senior Member

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    AW: Wie kann man Premiere jetzt kündigen, wenn man einen noch laufenden Vertrga hat?

    Du kannst nicht auf Einhaltung des Vertrages bestehen wenn die Gegenseite nicht mehr in der Lage ist die Leistung zu erbringen. Premiere hat die Rechte an der BL verloren und kann somit die Leistung BL nicht mehr erbringen. Also kann der Vertrag aufgelöst werden. Auf Einhaltung des Vertrages könntest du nur pochen, wenn Premiere die BL Rechte noch hätte aber sie dir aus irgendeinem Grund nicht freischalten will.
     
  5. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: Wie kann man Premiere jetzt kündigen, wenn man einen noch laufenden Vertrga hat?

    Bin kein Anwalt. Aber eigentlich ist die Sache klar. Laut BGB entsteht durch den Wegfall von Live Bundesliga am ersten Spieltag ein Sachmangel. Denn auch wenn Live Bundesliga im Vertrag/den AGB nirgends erwähnt wird, hat Premiere damit explizit geworben. Und Werbeversprechen sind nach BGB einzuhalten.

    Würde Premiere jetzt auf das Weiterlaufen des Vertrages bestehen, entsteht ein Recht auf außerordentliche Kündigung daraus.

    Die Frage ist nur, ob das für den gesamten Vertrag oder nur für das Paket Fussball Live gilt. Premiere ist der Meinung mit dem Angebot Fussball Live auf Wunsch zu streichen oder den Kunden auf ein beliebiges Hauptpaket umsteigen zu lassen (Fairplay Angebot), wäre dem genüge getan. Gerichtlich wurde entschieden, dass aufgrund der Bundelung von Pakten ein außerordentliches Kündigungsrecht für den gesamten Vertrag gelten müsse. Premiere hat dagegen jedoch Widerspruch eingelegt und über diesen wurde noch nicht entschieden.

    Da ja eh' erst am ersten Spieltag mit dem Wegfall von Bundesliga Live das Recht zur außerordentlichen Kündigung entsteht, hat Premiere mit der Akzeptanz von außerordentlichen Kündigungen so oder so noch Zeit. Und deswegen werden offenbar außerordentliche Kündigungen zunächst nur als reguläre Kündigungen bestätigt. Man hofft wohl mit dem Widerspruch zum Gerichtsbeschluß durchzukommen bzw. hofft, dass die neue angekündigte Preis-/Angebotsstruktur viele Kündigungswillige noch zum bleiben animiert.