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(Wie) kann ich die privaten Sender in SD-Qualität empfangen? / Anbieter Symbox

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von zaphod2006, 26. März 2019.

Status des Themas:
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  1. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Das machen viele (kleine) KabelTV-Anbieter wahrscheinlich nicht, damit man nicht sofort (vor Vertragsabschluss) feststellen kann, was sie eigentlich an Programmen anbieten (können).;)
     
  2. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    Was soll dese Unsinnige Behauptung?! Die Sender müssen eingespeist werden Punkt Das hast Du oben schriftlich. Wenn sie sie nicht in SD einspeisen wollen dürfen siue sie auch nicht in HD anbieten was aber der Fall ist laut Homepage des Anbieters.
    Weil sie diese natürlich in HD "Verkaufen" wollen. ;)
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... der automatische Suchlauf orientiert sich an der sog. "Network Information Table" kurz NIT. Das ist eine Tabelle, in der die technischen Informationen der eingespeisten Programmen aufgelistet werden. Wird so eine NIT schlecht gepflegt, werden bei einem automatischen Sendersuchlauf oft Programme, die in der NIT nicht aufgeführt werden, nicht gefunden ...
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... bei solchen Kabelanbietern wird der Vertrag meist zwischen Kabelanbieter und Wohnungswirtschaft abgeschlossen.
    Endverbraucher haben i.d.R. nicht die Möglichkeit, klassische Kabel-TV-Produkte zu buchen. Reine Einzelnutzerverträge, wie es sie bei Unitymedia und Vodafone angeboten werden, bieten solche Kabelanbieter i.d.R. nicht an.
    Aber das bedeutet auch nicht zwangsläufig eine "Zwangsverkabelung" (Kabel-TV wird über die Mietnebenkosten gezahlt), sondern es gibt u.U. auch die Möglichkeit, dass jeder Mieter frei entscheiden kann, ob er Kabel-TV nutzen möchte. Grundlage ist aber auch hier der Vertrag zwischen Kabelanbieter und Wohnungswirtschaft ...
     
  5. Discone

    Discone Lexikon

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    Selbst wenn man dann die Privaten Werbe-Programme unverschlüsselt mit SD-Auflösung gefunden hat, dann gibts von diversen TV-Geräteherstellern noch Hürden zur Programmlistenänderung (z.B. das nicht benötigte RTL-HD nach hinten schieben, kann schwierig sein):
    Nach der Gründungszeit von HD+ gabs damals TV-Geräte, da konnte man bereits integriertes DVB-C nur über Änderung der Ländereinstellung z.B. auf Finnland aktivieren, mit der Länderwahl "Deutschland" war DVB-C mit solchen TV-Geräten nicht nutzbar! Es gibt auch TV-Geräte, die nur nach Eingabe der NIT überhaupt DVB-C-Programme finden, ohne NIT-Eingabe wird mittels Suchlauf kein digitales Kabel-TV Programm gefunden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. März 2019
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... die Kabelanbieter dürfen frei entscheiden was sie einspeisen, vor allem dann, wenn sie weniger als 10.000 Wohneinheiten versorgen. Die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages in Sachen Plattformen inkl. der Programmbelegung gelten nur für Kabelanbieter mit mehr als 10.000 angeschlossenen Wohneinheiten.
    Wenn sie Privaten nur in HD anbieten wollen, dann ist das prinzipiell deren Sache. Und selbst wenn Kabelanbietern den Must-Carry-Bestimmungen unterliegt, muss er die Privaten in SD nicht einspeisen.
    Die Entscheidung des Kartellamtes richtet sich an die Mediengruppe RTL und ProSiebenSat.1, die ihre Programme b.a.w. in SD unverschlüsselt anbieten müssen. Ob Kabelanbieter das nutzen, ist deren Sache. Aber die Kabelanbieter speisen die Programme schon aus eigenem Interesse unverschlüsselt in SD ein.

    Es war mal ein großer Kabelanbieter, der in NRW und Hessen aktiv war. Diese Kabelanbieter wollte dann ein weiteres Kabelnetz in Baden-Württemberg übernehmen, wobei das Kartellamt nicht mitspielen wollte. Daraufhin bot der Kabelanbieter dem Kartellamt u.a. an, auf eine Grundverschlüsselung der SDTV-Programme zu verzichten.
    Das war dann einer der Gründe, warum das Kartellamt dann der Fusion doch zustimmte. Der Kabelanbieter kündigte im Rahmen der Fusion alle Einspeiseverträge, die eine Grundverschlüsselung vorsahen und machte den Programmanbieter ein neues Angebot zur unverschlüsselten Verbreitung ihrer Programme. Bei RTL stieß das nicht unbedingt auf Gegenliebe.

    Der Kabelanbieter hat damit ein Stein ins Rollen gebracht. Das damalige Kartellrechtsverfahren gegen Mediengruppe RTL und ProSiebenSat.1 wurde wenig später eingestellt, weil beide Sendergruppen "freiwillig" auf eine Grundverschlüsselung der SD-Programme verzichteten
     
  7. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Sowas hatte ich auch irgendwie in Erinnerung.
    Nur wenn Gorcon etwas behauptet ist er eigentlich nie von seiner Meinung abzubringen, deshalb hatte ich es aufgegeben.
     
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  8. Discone

    Discone Lexikon

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    Ein Hauseigentümer kann ganz auf die Einspeisung der PRIVATEN Werbe-TV Sender (RTL und Pro7-Sat.1 und Co.) verzichten.
    In Gebieten wo z.B. nur unverschlüsseltes DVB-T2 empfangbar ist, genügt dann eine terrestrische Antenne für das ganze Haus.
    Der Hauseigentümer muss keinen Kabelanschluss genehmigen, auch wenn das in der Strasse verfügbar ist, SAT-Antennen können verboten werden.
    Die frei empfangbaren unverschlüsselten ÖR DVB-T2 Programme sind für die TV-Grundversorgung ausreichend, unzufriedene Mieter können sich eine andere Wohnung suchen.
     
  9. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Das ist nicht das Thema hier.
    Auch wenn Du der Meinung bist, daß die ÖR als Grundversorgung reichen, muß das aber nicht für die 99,99% der übrigen Bevölkerung gelten.
     
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  10. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    Das ist nun mal nicht meine Meinung, das ist eine Vorschrift an die sich jeder Kabelnetzbetreiber zu halten hat.
    Dann hätte Vodafon das hier auch längst gemacht.
    Dann hätte die aber das mit Sicherheit nie freiwillig gemacht! Hier hat die Primacom deswegen ihre Einspeiserechte größtenteils verlohren weil sie die Sender nicht unverschlüsselt einspeisen wollte. Die WTC tat dasdann und die Primacom musste auch nachziehen (sonst wäre sie den Rest des Netzes auch losgeworden.
     
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