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Widerspruch gegen Inkasso?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Liebelein21, 29. November 2008.

  1. doku

    doku Guest

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    AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    Genau darum geht es ja hier. ;)

    Das ist auch was völlig anderes und ich kann Dir hier zustimmen! :winken:
     
  2. AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    Da sollte noch "berechtigte" stehen.
    Einen Titel gibt es im Mahnverfahren bei (vollständigem) Widerspruch nicht zu erwirken. Dazu bedarf es noch eines Gerichtsverfahrens.
     
  3. dittsche

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    AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    Alle Unklarheiten beseitigt. Und schon sind wieder sind zwei einig geworden :winken:
     
  4. dittsche

    dittsche Board Ikone

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    AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    Na, ja :

    Mahnverfahren - kein Widersruch - Vollstreckungsbescheid ( Titel )

    oder eben:

    Mahnverfahren - Widerspruch - Zahlung der weiteren Gerichtskosten durch Gläubiger - Abgabe an zuständiges Amtgsgericht - Begründung des Anspruchs aus dem Mahnbescheid - dann evtl. Urteil ( Titel )