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Widerspruch gegen Inkasso?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Liebelein21, 29. November 2008.

  1. Liebelein21

    Liebelein21 Neuling

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    AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    Hallo!

    Wollte mich mal wieder melden und die denen es interessiert auf den neusten Stand bringen.

    Hab widerspruch gegen das Inkassobüro eingelegt worauf hin 2 Wochen nichts passierte und dann wieder eine Forderung von dem Inkassobüro kam. Wo Sie dies mal mit einer Anwaltskanzlei drohen und mit einem gerichtlichen Mahnverfahren bla bla u.s.w

    Man was für Zeitaufwand!
    Is schon irgendwie lustig aber auch irgendwie armselig findet Ihr nicht?
     
  2. digen123

    digen123 Gold Member

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  3. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    du tust gut daran, den widerspruch gegen das gerichtliche Mahnverfahren einzulegen, wenn es denn kommt. bis dahin solltest du jede weitere mahnung dieses büros ignorieren.
     
  4. doku

    doku Guest

    AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    So ist es. Alles andere ist Vergeudung von Energie und Nerven! :) Ein gerichtlicher Mahnbescheid wird niemals kommen!
     
  5. dittsche

    dittsche Board Ikone

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    AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    Da liegst Du nicht ganz richtig. Ein Inkassobüro wird immer eingeschaltet, wenn es um relativ kleine Beträge geht und diese evtl. schnell und billig eingetrieben werden sollen.

    Wer auf ein Schreiben eines seriösen und zugelassenen Inkassobüros überhaupt nicht reagiert mach diesem Glauben auch bei Einleitung eines ( kostengünstigen ) Mahnverfahrens würde sich der Schuldner nicht melden. Da ist der Anreiz groß dass das Mahnverfahren doch eingeleitet wird, in der Hoffnung, dass ganz billig ein Titel ( Vollstreckungsbescheid ) erwirkt werden kann.

    Besser: Dem Inkassobüro schreiben und ganz klar mitteilen, dass auf jeden Fall Widersrpuch eingelegt würde und es ganz sicher in das streitige Verfahren gehen wird. Dann sind zu 90 % der Fälle alleine vom Arbeitsaufwand ( Klage begründen usw. ) für das Inkassobüro zu aufwendig.

    Und ganz wichtig: Dem Inkassobüro immer gleich untersagen, dass der Fall der Schufa, Creditreform usw. gemeldet wird. Die sind da regelmäßig schnell dabei...

    :winken:
     
  6. Brilly Wandt

    Brilly Wandt Senior Member

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    AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    Können die das denn so einfach der SCHUFA melden?Gibt es da nicht rechtliche Hürden die zu nehmen sind?Oder könnte ich jetzt einfach meinen Nachbarn übel mitspielen,weil der in der letzten Woche mit seiner Musik über die Stränge geschlagen hat?
     
  7. doku

    doku Guest

    AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    Nein, so einfach ist das nicht! dittsches Einlassung halte ich für Unsinn!
     
  8. dittsche

    dittsche Board Ikone

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    AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    Glaub mir, es ist kein Unsinn, doku :winken: Ich habe beruflich täglich mit den Inkassojungs zu tun...

    Das mit der Schufa hat der User vor Dir wohl falsch verstanden. Wenn erstmal der Vollstreckungsbescheid erwirkt ist ( also ganz ohne Verhandlung der Sache an sich ) kann dieser Titel ganz ohne zweifel bei der Schufa und Co eingetragen werden. Viele Firmen sind dazu sogar vertraglich verpflichtet. Z.B. trägt die Telekom AG viele titulierten Forderungen ein, egal wie hoch die Hauptforderung war.

    Vorher können Forderungen nicht so ohne weiteres eingetragen werden. Das ist doch klar, wenn die streitg sind und noch nicht rechtskräfig ausgeurteilt sind. Habe gedacht, das hätte man auch so verstanden...

    Was genau hälst Du für Unsinn an meinem Beitrag ?
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Juli 2009
  9. doku

    doku Guest

    AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    Nunja, es gibt ja "Inkassobüros" wie Sand am Meer. Oft sind diese nicht seriös und arbeiten mit Internetbetrügern Hand in Hand. Stichwort: Abofallen! Es gibt darüber Tonnenweise Infomaterial im Netz.
    Meist ist es so, dass unvorsichtige User durch einen Klick auf einer Abzockseite in einen Abovertrag gelockt werden. Diese Betrüger haben ihr Abo-Abzocksystem automatisiert und terrorisieren die angeblichen Kunden mit Rechnungen und Mahnungen. Wenn dann diese Menschen nicht zahlen, wird irgendwann einfach ein automatisches Schreiben eines angeblichen Inkassobüros rausgekickt um den Betroffenen einzuschüchtern und zur Zahlung zu veranlassen! Leider zahlen viele Menschen dann aus lauter Angst und die Betrüger reiben sich die Hände.

    Wie man sich in diesen Fällen verhalten soll, hat auch letztens der Schurer vom ct Magazin korrekt dargestellt.

    Nix für ungut.
     
  10. dittsche

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    AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    Ja klar, da gebe ich Dir grundsätzlich recht. Die ganzen Fälle der Internet-Abzocke können weggeworfen werden. Dazu gehören ( aus meiner Erfahrung z.b. Forderung der Gebrüder Schmidtlein, online content usw).

    Seriöse Inkassobüros betreiben natürlich das Mahnverfahren. Ich ging davon aus, dass es hier um Forderungen von Premiere oder anderen größeren Unternehmen geht. Derartige Unternehmen erwirken natürlich Titel gegen säumige Schuldner.

    Der pauschale Hinweis, Schreiben von Inkassobüros wegzuschmeißen ist eher ein gefährlicher Ratschlag.

    Ich würde mal so einteilen: Geht es um Forderungen von Versicherungen, Versandhäusern, Internetanbietern ( Arcor, Freenet, Telekom usw ) sind Inakssoschreiben auf jeden Fall zu beachten und zu beantworten. Diese Firmen erwirken Titel im Mahnverfahren ( oft jedoch wird die Sache nach Widerspruch im streitigen Verfahren nicht weiterverfolgt ;) )

    Edit: Habe gerade den Anfang dieses Treads nochmals gelesen. Es geht tatsächlich um online-Abzocksachen. Du hast Recht, in diesen Fällen würde ich auch anraten, nicht groß zu reagieren...
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Juli 2009