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Widerspruch gegen Inkasso?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Liebelein21, 29. November 2008.

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    AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    Gerade "Einschreiben mit Rückschein" haben den entscheidenden Vorteil, dass der Versender bei Annahmeverweigerung oder Liegenlassen im Postfach das Ding wieder zurückbekommt.
    Geld für nichts quasi.:D
     
  2. Steffen

    Steffen Senior Member

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    AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    Das ist völlig daneben und genau die Haltung die dann Geld kostet. Das Inkassobüro weiß nix von Verträgen und das ist auch völlig irrelevant. Eine Forderung beim Inkassobüro kann jeder eintreiben lassen, solange er halbwegs das Ganze beweisen kann und dafür das Inkassobüro beteiligt.
    Dafür machen die dann die Arbeit und der "Kläger" ist die Arbeit los.
    Wie gesagt ist man mit dem Inkassobüro nix eingegangen also gehen die von einer berechtigen Mahnung aus -> Inkassoforderung -> 2. Forderung -> richterliche Verfügung -> Gerichtsvollzieher (und der kann früher oder später auch ins Haus, wenn man nicht da ist). Und genau das passiert wenn Du nix machst und so naiv denkst und dabei ist ****** egal ob Du im Recht bist oder nicht, denn die Forderung besteht und bleibt bestehen wenn Du keinen Widerspruch einlegst.

    Aber dieses Beispiel zeigt, dass dieses Forum dafür nicht der geeignete Platz ist, sondern eher ein Juristenforum bzw. ein Gespräch mit einem Anwalt.
     
  3. kingstep

    kingstep Senior Member

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    AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    Warum sollte man dies tun, wenn es noch kein gerichtlicher Mahnbescheid ist? Solange der nicht da ist, kann man mit dem Papier welches die einem schicken heizen oder ähnliche notwendige Dinge tun :D
     
  4. doku

    doku Guest

    AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    Sorry, aber Du hast keinen blassen Dunst. Ich habe diese Fälle bis ins Detail recherchiert, sonst würde ich diese Aussagen nicht machen.

    Ich bin dann raus...
     
  5. AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    Ja und?
    Auch ein Inkassobüro muss sich im gesetzlichen Rahmen bewegen.
    Welche "Sondermöglichkeiten" hätte denn so ein Inkassounternehmen deiner Meinung nach denn?


    Sorry, das ist Unfug.
     
  6. randy06

    randy06 Hauptkaputtnick Premium

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    AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    Man muss erst Widerspruch einlegen,wenn Post vom Amtsgericht kommt.
    Dann wird der Gerichtsvollzieher gestoppt,weil dann erst vom Amtsgericht der Vorgang geprüft wird. Vorher muss man nichts tun. Nur besser man bewahrt die Spam-Briefe auf.
     
  7. AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    Naja, der Gerichtsvollzieher heisst Gerichtsvollzieher weil ...
    Muss also nicht gestoppt werden.;)
    Ohne Urteil oder Gerichtsbeschluss setzt der sich nicht zu einer Vollstreckung in Bewegung.

    Apropos Gerichtsvollzieher, ist so ziemlich die sicherste Art für die Zustellung von Dokumenten wie Widersprüche etc.
     
  8. ukroll96

    ukroll96 Guest

    AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    Um Besuch vom Gerichtsvollzieher zu erhalten, muss folgendes passieren:

    Es kommt ein Mahnbescheid, hier hat man 2 Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen. Legt man Widerspruch ein, kommt es zur Auflage, dass der Kläger eine Klageschrift einreicht. Diese wird dem Beklagten zugestellt und er kann diese erwidern. Es gibt eine vorgerichtliche Instanz. Kommt das Gericht zu der Überzeugung, dass dieses vorgerichtliche Mahnverfahren nichts bringt, kommt es zur Verhandlung vor dem Gericht. Ein Mahnbescheid muss auch nicht begründet werden, es reicht den Vordruck dazu einzureichen beim zuständigen Mahngericht. Dieses erlässt ohne weitere Prüfung den Mahnbescheid. Sozusagen jeder kann einen MB erwirken, egal ob die Forderung rechtens ist oder nicht. Erst der Widerspruch führt dazu, dass genauer auf die Forderung eingegangen wird.

    Legt man keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, ergeht nach 2 weiteren Wochen ein Vollstreckungsbescheid. Gegen diesen kann man unter gewissen Umständen auch noch einen Widerspruch einlegen. Diesen Vollsteckungsbescheid erhält der Kläger. Dieser hat eine Gültigkeit von 30 Jahren.

    Will der Kläger die Forderung vollstrecken, muss er den Gerichtsvollzieher beim zuständigen Amtsgericht beauftragen, zu vollstrecken. Nur wenn der Kläger den GV beauftragt, die Kosten übernimmt, also vorstreckt, kommt der Gerichtsvollzieher. Von alleine auf Grund eines VB erscheint der GV auf keinen Fall!

    Ein Gerichtsvollzieher kommt auf keinen Fall, wenn das Inkassoinstitut diesen Weg nicht einhält, also erst wenn der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig ist, kann der Kläger diesen Gerichtsvollzieher beauftragen.

    Ohne diesen VB geht in Vollstreckungssachen überhaupt nichts! Was manche hier von sich geben, ist absoluter Nonsens. Ein Inkassoinstitut kann mahnen, aber Vollstreckung beauftragen ohne VB ist nicht.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29. November 2008
  9. Hubble

    Hubble Senior Member

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    AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    Diese Abzocker lassen es nie zu einem Gerichtsverfahren kommen , weil die wissen , dass sie hier unterliegen , die drohen und drohen und drohen noch mehr und irgendwann haben die geschnallt , dass man nicht zahlt und dann suchen die sich einen anderen Deppen . WEnn nur 10 % zahlen lohnt sich das Geschäft . Habe mal die Firma "mega-downloads.net verschickt täglich tausende solcher Mahnungen , die sitzen in Dubai und die könnten mich mal am *rsch lecken , keine Cent kriegen die von mir. Und Sche*ßanwälte und Inkasso zum drohen, haben nicht mehr Rechte als jeder Privatmann , sind auch nur H*rensöhne die für einen Verbrecher arbeiten , noch nie ist ein derartiges Unternehmen in Deutschland vor gericht durchgekommen , aber solange es Deppen gibt , die imm WWW ihren richtigen namen hinterlassen klappt das immer wieder. Nur die Mailaddresse hinterlassen (dazu noch ein Hotmail fake Konto) , dann können die Mails schicken bis zum Abwinken, die wahre Anschrift kriegen die nie raus.

    Greetings
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. November 2008
  10. Liebelein21

    Liebelein21 Neuling

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    AW: Widerspruch gegen Inkasso?

    Oh ha hier hat sich ja einiges getan seit gestern!

    Zu dem Zitat kann ich nur zustimmen! Seh das auch so!

    Auch so weiter oben hat einer geschrieben ob ich zahlen will oder der jenige der sich da "ganz nett" ausgedrückt hat!

    Nein ich werde bestimmt nicht zahlen aber ich werde auch nich rumsitzen und nichts tun! wie gesagt das problem löst sich nicht von allein!

    Na ja hinterher is man immer schlauer!
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. November 2008